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Nun ja, finanzieren müssten es die Länder. Ob nun zu gleichen Anteilen oder anteilig nach Bevölkerung ist erst einmal Punkt B. Herr Prof. Poppinga sagte es ja schon meiner Ansicht nach ganz richtig: lieber sollte man eine bestehende Behörde aufgreifen und gegebenenfalls umstrukturieren. Um einen neutralen Vermittler zwischen den Länderinteressen bei der Vergabe zu schaffen, würde sich die Union auch anbieten, die Behörde zu verwalten und zu führen, nach den Bestimmungen des Staatsvertrages.
Prof. Thorstein Richter Universitätsprofessor für Humanmedizin Fellow Deputy Dean of the Roldemian Academy for Medicine at Montary University CEO of Portman University Hospital
Die Finanzierung müsste über die Länder laufen, richtig. Ansonsten müssten wir die Aufgabenkostenteilung zwischen Union und Ländern aufweichen und das empfinde ich langfristig nicht als sinnvoll.
Die Bestimmungen müssten ohnehin in den Staatsvertrag, ich würde mich über die Äußerungen und Vorstellungen der Damen und Herren Kollegen aus den Länder freuen.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Nun, wie gesagt, in Katista gibt es bereits die Katistianische Telekom als Staatsunternehmen, die auch bisher schon solche Funktionen wahrnimmt. Es wäre mit geringem Mehraufwand machbar, dies auch für die anderen Länder mitzuübernehmen.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Soweit in Aussicht steht, dass jene nicht privatisiert wird, wäre das Ganze auch über diese machbar.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Nun, das könnten Sie ja in einem Staatsvertrag festschreiben. Meinetwegen könnten Sie sich auch einigen, gleichmäßig Anteile an der Katistanischen Telekom zu kaufen und diese per Staatsvertrag in ein gemeinsames Unternehmen der Unionsländer zu überführen. Wie gesagt, wir begleiten diesen Prozess gern.
Prof. Thorstein Richter Universitätsprofessor für Humanmedizin Fellow Deputy Dean of the Roldemian Academy for Medicine at Montary University CEO of Portman University Hospital
Ich denke, das widerspricht der Gesetzeslage der Freien Republik Katista, 75% oder so müssen dort beim Land bleiben, wenn ich mich recht entsinne.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Gegebenenfalls könnte man den betreffenden Vergabebereich auch ausgliedern ... falls das betriebswirtschaftlich geht.
Prof. Thorstein Richter Universitätsprofessor für Humanmedizin Fellow Deputy Dean of the Roldemian Academy for Medicine at Montary University CEO of Portman University Hospital
Fast, 75,1%
.Nun, es besteht kein Grund, das auszugliedern. Die Katistianische Telekom als Betrieb wird nicht zerschlagen und kann diese Aufgabe sehr gut wahrnehmen. Falls Bedenken aufgrund einer, nicht zu erwartenden, Privatisierung besteht, kann man ja als Klausel aufnehmen, daß die Katistianische Telekom diese Aufgabe so lange wahrnimmt, wie sie ein Staatsbetrieb ist? Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
In dem Falle müsste man dann die ganze Infrastruktur aber problemlos woanders implementieren können. Das heißt, die Verwaltungsaufgabe qua Staatsvertrag müsste vom sonstigen Geschäftsbereich getrennt werden, um dann nicht dem Vorwurf eines Geschäftsgeheimnisverrats unterliegen zu müssen.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Dann müssen wir eben regeln, was passiert, wenn die Katistanische Telekom privatisiert oder teilprivatisiert wird. Vorschläge ?
Prof. Thorstein Richter Universitätsprofessor für Humanmedizin Fellow Deputy Dean of the Roldemian Academy for Medicine at Montary University CEO of Portman University Hospital
Der Teil bleibt unabhängig vom regulären Gechäftsbetrieb der Katistanischen Telekom und im Falle einer Privatisierung wird dieser Verwaltungsteil augegliedert und als Joint Authority, also Gemeinsame Länderbehörde für XYZ weitergeführt. Finanziert über alle Länder.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Was sagen Sie dazu, Herr Poppinga ?
Prof. Thorstein Richter Universitätsprofessor für Humanmedizin Fellow Deputy Dean of the Roldemian Academy for Medicine at Montary University CEO of Portman University Hospital
Ja, man kann das als quasi-autonomen Teilbereich gliedern, der dann ggf. abgesondert werden kann, sollte es zu einer Privatisierung kommen.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
hier sind wir nicht wirklich weitergekommen
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln" Kapitel III - Telekommunikationsvorwahlen
Artikel 7 - Wesen (1) Telekommunikationsvorwahlen (TKVw) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer. (2) Telekommunikationsvorwahlen sind für die in die unterzeichenenden Länder versendenden Telekommunikationsunternehmen bindend. (3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 8 - Aufbau (1) Telekommunikationsvorwahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Vorwahlbezirke): a) 1 (eins): Freistein, b) 2 (zwei): Heroth, c) 3 (drei): Imperia, d) 4 (vier): Katista, e) 5 (fünf): Roldem, f) 6 (sechs): Salbor, g) 7 (sieben): Westliche Inseln. (4) Die fehlenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden. Artikel 9 - Verteilung (1) Über die letztliche Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder in Rücksprache mit der UNV. (2) Es wird empfohlen pro Stadt genau eine Telekommunikationsvorwahl einzuführen. Kleinere Kommunen sollten größeren zugeordnet werden. Dabei sollten Kommunen a) mit wenigstens 500.000 Einwohnern zweistellige TKVw, b) mit wenigstens 100.000 Einwohnern dreistellige TKVw, c) mit wenigstens 10.000 Einwohnern vierstellige TKVw, d) mit höchsten 1.000 Einwohnern fünfstellige TKVw erhalten. Artikel 10 - gemeinsame Unionsortsnetzverwaltungsgesellschaft (1) Die gemeinsame Unionstelefonnetzverwaltungsgesellschaft (UNV) ist eine vom sonstigen Geschäftsbetrieb vollständig getrennte Abteilung der Katistianischen Telekom. Sie untersteht der Aufsicht der Innenminister der Länder. (2) Die UNV führt das Verzeichnis der Telekommunikationsvorwahlen und -nummern. Sie hat darauf zu achten, dass Telekommunikationsnummern nicht doppelt vergeben werden. (3) Der UNV steht ein von den Innenministern der Länder mit Mehrheit auf sechs Monate bestimmte Direktor vor. (4) Der Direktor erfüllt die in Absatz 2 genannten Aufgaben. Er ist den Innenministern der Rechenschaft schuldig. Auf Beschluss von zwei Dritteln der Innenminister kann der Direktor abberufen werden. (5) Ist die Position des Direktors vakant, führt diese der Innenminister der Freien Republik Katista. (6) Die Entlohnung des Direktors wird von den Innenminister für eine Wahlperiode festgelegt. (7) Für die UNV benötigte Mittel werden von allen Ländern zu gleichen Teilen getragen. Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Wer schweigt, stimmt zu?
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Bitte um Verzeihung.
In meinem Fall ist es tatsächlich Zustimmung. Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler
äh ja
und was geschieht nun? gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln" Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Joeli Veitayaki: 22.09.2008 18:24.
Der Teil wird in das Endergebnis des Vertrages eingetragen, dann können die nächsten Kapitel ausformuliert werden...
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Zwei Anmerkungen:
1.) Ist das Gesetz zu ausführlich. Wie die einzelnen Nummern vergeben werden, kann jedes Land selbst entscheiden. Wichtig ist die Regelung der ersten Ziffer. 2.) Ich schlage eine andere Reihenfolge als die Alphabetische vor, als Alternative vor. Die ersten drei Ziffern gehen an die "alten" Unionsländer. Die weiteren an die später beigetretenen "Imperianischen", gemäß ihrem Alter. Die 7 lassen wir aus Nostalgiegründen frei.
a) 1 (eins): Katista b) 2 (zwei): Salbor c) 3 (drei): Heroth d) 4 (vier): Imperia e) 5 (fünf): Freistein f) 6 (sechs): Roldem g) 8 (acht): Westliche Inseln. ![]()
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