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Genau den meint er.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzender,
die Beklagte irrt, wenn sie meint, in die Befugnis zur Festlegung der Geldmenge nach §2 lit. a) des Unionsbankgesetzes gehöre auch die Abschöpfung der überschüssigen Geldmenge zur Wahrung der Geldwertstabilität. I. Tatsächlich muß das Gesetz auch im Lichte der besonderen Umstände der sog. "Wirtschaftssimulation" betrachtet werden. Die Festlegung stellt hier vielmehr einen einmaligen Vorgang zu Beginn der sog. "Wirtschaftssimulation" dar, also einen technischen Vorgang innerhalb des Systems. Es ist keinesfalls vom Gesetzgeber die Geldwertstabilität gemeint gewesen. Dieser Schluß wird auch dadurch untermautert, daß in §2 lit. a) ausschließlich rein technische Vorgänge aufgeführt werden, wie etwa die Ausgabe von Banknoten und Münzen, aber eben auch der technische Vorgang der Festlegung einer Geldmenge. II. Ferner unterliegt die Beklagte einem Trugschluß, wenn sie behauptet, daß §2 lit. e) einen Anhaltspunkt für eine Aufgabe der Unionsbank zur Sicherung der Geldwertstabilität böte. Tatsächlich wird in §2 lit. e) von einer Pflicht der Unionsbank zur "Gewährleistung der Stabilität des Zahlungs-, Verrechnungs- und Kontosystems" gesprochen. Unbestritten ist, daß mit Verrechnungs- und Kontosystem keinesfalls die Kompetenz zur Wahrung der Gedlwertstabilität und zur Enteignung von Konten gegeben ist. Aber auch der Verweis auf die Kompetenz der Unionsbank zur Gewährleistung der Stabilität des Zahlungssystems greift zu kurz. Auch hier muß der Kontext der sog. "Wirtschaftssimulation" beachtet werden. Ein Zahlungssystem ist anerkannterweise die Technik, die Transaktionen unter den Teilnehmer einer solchen "Wirtschaftssimulation" möglich macht. Hier sei etwa der Wechsel von bovigo/dot.com zur VETO/Banosoft zu nennen. Folglich schließt die Pflicht zur Gewährleistung der Stabilität des Zahlungssystems keinesfalls die Kompetenz zur Wahrung der Geldwertstabilität mit ein. Zur Lektüre empfehle ich dem Gericht auch folgende Artikel. 1. 2. Die Beklagte hat stets betont, die Aktion der Unionsbank sei zur Sicherung des Geldwertes erfolgt. Eine solche Kompetenz gibt es wie dargelegt jedoch nicht. Der Geldeinzug erfolgte somit ohne Rechtsgrundlage. III. Ferner argumentiert die Beklagte, die Länder würden durch die Anhäufung von Geldreserven auf ihren Konten in die Geldwertpolitik der Unionsbank eingreifen. Zunächst ist festzustellen, daß es eine Kompetenz der Unionsbank für eine Geldwertpolitik nicht gibt. Daneben ist weiter festzustellen, daß ein Verbot des Anhäufens von Geldreserven eine nachhaltige Haushaltspolitik praktisch völlig unmöglich machen würde. Es ist bekannt, daß auch Staaten über ausreichende Reserven verfügen müssen, um etwa wichtige Bauprojekte, unvorhergesehene Steuerausfälle oder etwa Katastrophen kompensieren zu können. Ein Verbot von Geldreserven würde dazu führen, daß die Unionsländer praktisch immer von den laufenden Steuereinnahmen leben müßten. Es ist für jeden ersichtlich, daß dieses Ziel nicht erstrebenswert sein kann. IV. Schließlich argumentiert die Beklagte, die Ländern hätten kein Recht auf den Besitz der von den Unionsbank gestellten Geldreserven. Tatsächlich handelt es sich bei dem Geld jedoch um das Eigentum der Länder, welches diese als Eigentümer rechtmäßig besitzen. Es ist diesen als Startkapital für die sog. "Wirtschaftssimulation" gegeben worden. VI. Namens der Freien Republik Katista bitte ich der Klage stattzugeben. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Die Beklagte erhält Gelegenheit sich dazu zu äußern.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Nachdem Herr Poppinga sich soviel Zeit mit einer Äußerung gelassen hat, frage ich mich nach der Ernsthaftigkeit der Klage.
Frau Ford ist über die Gelegenheit zur Erwiderung unterrichtet. Anton von Sorbarban zum Paradies Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D. Unionsbankpräsident a.D.
Es steht Ihnen wohl kaum ein Urteil darüber zu. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Wie Sie erkannt haben, habe ich mir auch kein Urteil erlaubt. Ich habe lediglich darauf hingewiesen. Anton von Sorbarban zum Paradies Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D. Unionsbankpräsident a.D.
Zurück zur Sache meine Herren.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Ich bitte solange zu warten, bis sich mein Rechtsbeistand von seiner Krankheit erholt hat. Vielen Dank!
Anton von Sorbarban zum Paradies Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D. Unionsbankpräsident a.D.
Können Sie abschätzen wie lange dies vermutlich dauern wird?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
*wartet interessiert*
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Herr von Sorbarban zum Paradies?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
*wartet interessierter*
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Herr Vorsitzender,
es wäre schon schön, wenn sich hier erblicken ließe, wie lange wir noch warten müssen. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Die Beklagte erhält bis
Mittwoch, 04. Juni 2008 Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Andernfalls behält sich das Gericht eine Entscheidung in Abwesenheit der Beklagten vor. 01.06.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Die Unionsbank muss sich wohl einen neuen Rechtsbeistand suchen...
*grmpf* Anton von Sorbarban zum Paradies Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D. Unionsbankpräsident a.D.
Dann sollten Sie das zügig tun.
Das Verfahren zieht sich nun dank der Beklagten schon lange genug hin. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzender,
der Beklagte, Herr vSzP hat Ratelon verlassen, insofern bitte ich um Urteil in Abwesenheit der eines Vertreters der Unionsbank, die offensichtlich unfähig ist, für einen geregelten Verfahrensablauf zu sorgen. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Ich kann Ihre Bitte verstehen, jedoch möchte sich das Gericht zuvor noch einmal an die Unionsbank wenden, damit ein Vertreter benannt werden kann.
Diese Maßnahme hält das Gericht aus Gründen der Verfahrenssicherheit für notwendig. Zur Kenntnisnahme: Eine Kopie ging an die Unionskanzlerin Frau Dr. Denise M. Heidenberg-Untrial.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von William C. Ashcraft: 08.06.2008 13:34.
Die Unionsregierung wird versuchen, bis zur Frist, einen geeigneten Rechtsbeistand zu finden.
Anton von Sorbarban zum Paradies Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D. Unionsbankpräsident a.D.
Edit:
Herr Vorsitzender, die Frist ist nunmehr verstrichen, dementsprechend wird eine Verurteilung in Abwesenheit der Beklagten nach Aktenlage beantragt. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 11.06.2008 19:26.
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