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Zum Ende der Seite springen [Aussprache] Unionsgesetz zur Regelung von Besoldungsnachzahlungen
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Sven Vindland
Tripel-As
31.03.2007 19:46 [Aussprache] Unionsgesetz zur Regelung von Besoldungsnachzahlungen
Zitat:
Unionsgesetz zur Regelung von Besoldungsnachzahlungen


§ 1. Inhalt

(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldungsnachzahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2007.
(2) Anerkannte Rechtsgrundlagen für Besoldungnachzahlungen sind
1. für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 28. Februar 2007 das Unionstarifgesetz;
2. für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März 2007 das Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union.


§ 2. Empfangsberechtigte

(1) Empfangsberechtigter einer Besoldungsnachzahlung ist, wer während des in § 1 I genannten Zeitraumes ein öffentliches Amt in der Demokratischen Union innehatte, das gemäß den in § 1 II genannten rechtlichen Bestimmungen besoldet wurde.
(2) Für Galanis Mitglieder der Unionsregierung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 28. Februar 2007 wird die gemäß § 4 UTG zur Verfügung stehende Summe derartig aufgeteilt, dass jedes Mitglied für denselben Zeitraum denselben Betrag an Besoldung erhält, maximal jedoch 1500 Bramer. Die eventuelle Differenz zwischen der Auszahlungshöhe aus dem Haushaltsposten der Unionsregierung und dem Maximalbetrag von 6000 Bramern verfallen.
(3) Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 28. Februar 2007 werden keine Besoldungen im Amtsbereich des Unionsministeriums des Auswärtigen gemäß § 6 UTG ausgezahlt.


§ 3. Antragstellung

(1) Anträge auf Besoldungsnachzahlungen sind bis zum 30. April 2007 beim Unionsministerium der Finanzen am dafür vorgesehenen Ort zu stellen. Das Unionsministerium macht diesen Ort öffentlich bekannt.
(2) Anträge auf Besoldungsnachzahlungen, die nach dem 30. April 2007 beim Unionsministerium der Finanzen eingehen, werden nicht berücksichtigt. Entsprechende Besoldungsnachzahlungen verfallen ersatzlos.
(3) Abweichend von Abs. 2 kann das Unionsministerium der Finanzen die Frist für einzelne Anträge verlängern, sofern für eine sorgfältige Antragsprüfung mehr Zeit benötigt wird. Die Fristverlängerung darf jedoch nicht über den 31. Mai 2007 hinaus vorgenommen werden.


§ 4. Berechtigungsnachweis

(1) Jeder Antragsteller ist verpflichtet, einen detaillierten Nachweis für alle Besoldungsnachzahlungen zu erbringen. Dieser Nachweis hat sich auch auf den Zeitraum, für den eine Besoldungsnachzahlung beantragt wird, zu erstrecken.
(2) Nachweise im Sinne dieses Gesetzes sind Ernennungs- und Entlassungsurkunden oder, für Mitglieder des Unionsparlaments, Vereidigungen. Darüber hinaus kann das Unionsministerium der Finanzen weitere Nachweise anerkennen, sofern diese qualitativ ebenbürtig sind.
(3) Das Unionsministerium der Finanzen ist verpflichtet, für Antragsteller, deren Nachweise nicht anerkannt werden, die in § 3 II genannte Frist unter Berücksichtigung von § 3 III um den Zeitraum der Bearbeitung des Antrags durch das Unionsministerium der Finanzen zu verlängern, damit der Antragsteller einen erneuten Nachweis erbringen kann. Diese Fristverlängerung ist nur einmalig möglich.
(4) Das Unionsministerium der Finanzen teilt dem Antragsteller per Bescheid mit, ob sein Antrag angenommen wurde. Im Falle einer Ablehnung ist eine Begründung anzugeben.


§ 5. Auszahlung

(1) Die Auszahlung der Besoldungsnachzahlungen erfolgt bis zum 31. Mai 2007, im Falle einer Verlängerung der Frist spätestens bis zum 30. Juni 2007.
(2) Die Besoldungsnachzahlungen sind aus dem Haushalt für das II. Quartal 2007 zu bestreiten, gegebenenfalls auch durch einen Nachtragshaushalt.


§ 6. Inkrafttreten

Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


Frau Galanis beantragte im Namen der Unionsregierung eine Aussprache zu diesem Gesetzesentwurf. Ich bitte daher den Vertreter für dieses Gesetz aus der Unionsregierung sich hierzu zu äußeren. Danach gilt die Aussprache als eröffnet.



Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU

Bürgermeister von Andreasborg a.D.


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Sven Vindland: 01.04.2007 10:20.

Vasiliki Galanis
zur Zeit mal ämterlos
31.03.2007 19:53
Hat jemand eine Aussprache verlangt?



Vasiliki Galanis, UFD
Unionsministerin a. D.,
MdUP a. D.,
MdUR a. D.

Charles Dowan
Alter Sack
31.03.2007 20:20
Hat Jemand gesagt, das der Parlamentspräsident nicht anwesend ist?
Ein Vertreter soll vertreten und nicht willkürlich in Erscheinung treten.



Mit freundlichen Grüssen
Charles Dowan
Unionskanzler a.D.
Mitglied der
Präsident der Kamahamea University
Präsident von Borussia Baromé
Bodo von Kurzschluss
Boss
31.03.2007 20:23
Wahrscheinlich hat Herr Vindland so entschieden, weil man bei Ihnen nie sicher sein kann, wann Sie mal auftauchen.



Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Jonathan Metternich Hughes
Fürst der Finsternis
31.03.2007 20:39
Zitat:
Original von Bodo von Kurzschluss
Wahrscheinlich hat Herr Vindland so entschieden, weil man bei Ihnen nie sicher sein kann, wann Sie mal auftauchen.

Applaus



JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jonathan Metternich Hughes: 31.03.2007 20:39.

Vasiliki Galanis
zur Zeit mal ämterlos
31.03.2007 21:49
Da meiner Sekretärin leider ein Fehler unterlaufen ist, bitte ich darum, den Antrag folgendermaßen zu ändern:

Zitat:
Unionsgesetz zur Regelung von Besoldungsnachzahlungen


§ 1. Inhalt

(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldungsnachzahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2007.
(2) Anerkannte Rechtsgrundlagen für Besoldungnachzahlungen sind
1. für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 28. Februar 2007 das Unionstarifgesetz;
2. für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März 2007 das Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union.


§ 2. Empfangsberechtigte

(1) Empfangsberechtigter einer Besoldungsnachzahlung ist, wer während des in § 1 I genannten Zeitraumes ein öffentliches Amt in der Demokratischen Union innehatte, das gemäß den in § 1 II genannten rechtlichen Bestimmungen besoldet wurde.
(2) Für Mitglieder der Unionsregierung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 28. Februar 2007 wird die gemäß § 4 UTG zur Verfügung stehende Summe derartig aufgeteilt, dass jedes Mitglied für denselben Zeitraum denselben Betrag an Besoldung erhält, maximal jedoch 1500 Bramer. Die eventuelle Differenz zwischen der Auszahlungshöhe aus dem Haushaltsposten der Unionsregierung und dem Maximalbetrag von 6000 Bramern verfallen.
(3) Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 28. Februar 2007 werden keine Besoldungen im Amtsbereich des Unionsministeriums des Auswärtigen gemäß § 6 UTG ausgezahlt.


§ 3. Antragstellung

(1) Anträge auf Besoldungsnachzahlungen sind bis zum 30. April 2007 beim Unionsministerium der Finanzen am dafür vorgesehenen Ort zu stellen. Das Unionsministerium macht diesen Ort öffentlich bekannt.
(2) Anträge auf Besoldungsnachzahlungen, die nach dem 30. April 2007 beim Unionsministerium der Finanzen eingehen, werden nicht berücksichtigt. Entsprechende Besoldungsnachzahlungen verfallen ersatzlos.
(3) Abweichend von Abs. 2 kann das Unionsministerium der Finanzen die Frist für einzelne Anträge verlängern, sofern für eine sorgfältige Antragsprüfung mehr Zeit benötigt wird. Die Fristverlängerung darf jedoch nicht über den 31. Mai 2007 hinaus vorgenommen werden.


§ 4. Berechtigungsnachweis

(1) Jeder Antragsteller ist verpflichtet, einen detaillierten Nachweis für alle Besoldungsnachzahlungen zu erbringen. Dieser Nachweis hat sich auch auf den Zeitraum, für den eine Besoldungsnachzahlung beantragt wird, zu erstrecken.
(2) Nachweise im Sinne dieses Gesetzes sind Ernennungs- und Entlassungsurkunden oder, für Mitglieder des Unionsparlaments, Vereidigungen. Darüber hinaus kann das Unionsministerium der Finanzen weitere Nachweise anerkennen, sofern diese qualitativ ebenbürtig sind.
(3) Das Unionsministerium der Finanzen ist verpflichtet, für Antragsteller, deren Nachweise nicht anerkannt werden, die in § 3 II genannte Frist unter Berücksichtigung von § 3 III um den Zeitraum der Bearbeitung des Antrags durch das Unionsministerium der Finanzen zu verlängern, damit der Antragsteller einen erneuten Nachweis erbringen kann. Diese Fristverlängerung ist nur einmalig möglich.
(4) Das Unionsministerium der Finanzen teilt dem Antragsteller per Bescheid mit, ob sein Antrag angenommen wurde. Im Falle einer Ablehnung ist eine Begründung anzugeben.


§ 5. Auszahlung

(1) Die Auszahlung der Besoldungsnachzahlungen erfolgt bis zum 31. Mai 2007, im Falle einer Verlängerung der Frist spätestens bis zum 30. Juni 2007.
(2) Die Besoldungsnachzahlungen sind aus dem Haushalt für das II. Quartal 2007 zu bestreiten, gegebenenfalls auch durch einen Nachtragshaushalt.


§ 6. Inkrafttreten

Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.




Vasiliki Galanis, UFD
Unionsministerin a. D.,
MdUP a. D.,
MdUR a. D.

Sven Vindland
Tripel-As
01.04.2007 10:21
Ich habe den Antrag geändert. Entschuldigen Sie aber ich bin davon ausgegangen das Sie durch die Einreichung des Gesetzesentwurf an einer Aussprache interessiert sind.



Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU

Bürgermeister von Andreasborg a.D.


Charles Dowan
Alter Sack
01.04.2007 11:27
Bevor hier noch Jemand weiter auf die Idee kommt Unwahrheiten zu verbreiten, möchte ich auf die Fakten hinweisen.
Herr Vindland mußte bisher nur einmal eingreifen und zwar beim zweiten Wahlgang der Unionskanzlerwahl, ansonsten sind meine Arbeiten sehr zeitnah erledigt gewesen.

Ich rufe hiermit noch einmal dringlich zur Ordnung. Es kann doch nicht sein, das hier Jeder macht was er will.

@Galanis: Reichen Sie bitte Ihren geänderten Antrag noch einmal neu ein und zwar im richtigen Bereich.
@Vindland: Reißen Sie sich bitte zusammen und klären Sie vorher ab ob ich auch wirklich abwesend bin.



Mit freundlichen Grüssen
Charles Dowan
Unionskanzler a.D.
Mitglied der
Präsident der Kamahamea University
Präsident von Borussia Baromé
Sven Vindland
Tripel-As
01.04.2007 12:02
Wie Sie möchten Herr Parlamentspräsident.

*denkt sich das dieser im Moment wohl gerade nicht wirklich weiss wo Ihm der Kopf steht. Und jetzt noch diese übereifrige Aktion um zu zeigen das er doch noch da ist ... ts*



Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU

Bürgermeister von Andreasborg a.D.


Jonathan Metternich Hughes
Fürst der Finsternis
01.04.2007 12:36
Es war immer Tradition, dass geänderte Gesetze in der Aussprache und nicht gesondert im Antragsthread eingereicht werden können. Warum wird das jetzt geändert, warum bricht der Parlamentspräsident mal wieder eine Haustradition?



JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem

Charles Dowan
Alter Sack
01.04.2007 21:25
Der Parlamentspräsident hat nur auf zwei Fehler aufmerksam gemacht und zwar:
1. Diese Aussprache wurde eröffnet OHNE das sie gewünscht wurde und
2. Diese Aussprache wurde vom Vize-Präsident eröffnet OHNE das der Präsident verhindert war.
Mehr habe ich nicht moniert.
Mein Hinweis für Frau Galanis bezog sich darauf, das sie natürlich im Antragsthread jederzeit einen neuen Antrag einreichen kann.
Mehr nicht.



Mit freundlichen Grüssen
Charles Dowan
Unionskanzler a.D.
Mitglied der
Präsident der Kamahamea University
Präsident von Borussia Baromé
Natalie von Matahari
König
03.04.2007 10:24
Zitat:

@Galanis: Reichen Sie bitte Ihren geänderten Antrag noch einmal neu ein und zwar im richtigen Bereich.


Dies war ihre Aussage werter Herr Kollege, wie Sie selber unschwer feststellen werden. Ist in diesem Satz kein Konjunktiv verwendet worden. Womit es sich wiederrum um keine kann Bestimmung handelt. Wie dem auch sei, denke ich, dass es unnötig ist eine erneute Aussprache bzw den Antrag erneut einzubringen. Weiterhin gibt es von meiner Seite keinen Bedarf nach einer weiteren Aussprache.




La Prima Ministra di Herót


*so*klick*so*
Charles Dowan
Alter Sack
03.04.2007 10:42
Ich mache es kurz.
Es wurde keine Aussprache beantragt.
Diese Aussprache wurde nicht konform eröffnet.
Frau Galanis hat den geänderten Antrag eingebracht und es wurde wieder keine Aussprache beantragt.
Ich warte jetzt nur noch die Frist ab und werde dann die Abstimmung in die Wege leiten.



Mit freundlichen Grüssen
Charles Dowan
Unionskanzler a.D.
Mitglied der
Präsident der Kamahamea University
Präsident von Borussia Baromé
Roldem
Peter Vain
Peter Vain Peter Vain
Vain interessiert es!
03.04.2007 13:40
Richtig! Daumen hoch!



Peter Vain
12th Mayor of Hake River
MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
Unionsminister der Verteidigung a.D.


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