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Honorable Members of Parliament,
hiermit eröffne ich die Abstimmung über folgenden Antrag der Administration: Election Act §1 Dieses Gesetz bestimmt näher, wie die Wahlämter der Republik zu besetzen sind. §2 (1) Wählbar ist, wer am ersten Wahltag Bürger der Demokratischen Union ist und seit mindestens achtundzwanzig Tagen Bürger der Republik ist. (2) Wählen darf, wer die Bedingungen nach Absatz 1 erfüllt. (3) Von der Wahl ausgeschlossen ist derjenige, der aufgrund eines Richterspruchs sein Wahlrecht verloren hat. §3 (1) Wahlen werden spätestens am vierzehnten Tage vor deren Beginn vom Premierminister ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum und die Ausschreibung nach einem Wahlleiter zu enthalten. (2) Der Premierminister ernennt eigenverantwortlich einen Wahlleiter. Dieser darf weder Kandidat, noch dienstlich Unterstellter eines Kandidaten bei der von ihm geleiteten Wahl sein. (3) Im Verantwortungsbereich des Wahlleiters liegen die weiteren Festlegungen zur Wahl. §4 (1) Wahlen dauern sechsundneunzig Stunden. (2) Kandidaturen sind bis zum dritten Tag vor Beginn der Wahl einzureichen. Der Wahlleiter kann im eigenen Ermessen die Frist bis zu zwölf Stunden vor Beginn der Wahl festlegen. (3) Wahlberechtigungen müssen spätestens mit Wahlbeginn den Wählern zugekommen sein. §5 (1) Zur Wahl des Premierministers hat jeder Wähler genau eine Stimme. (2) Gibt es mehr als einen Kandidaten, so lautet die Frage, nach dem, welchem man seine Stimme geben möchte. Wahloptionen sind jeder Kandidat, wenn angezeigt mit Zugehörigkeit zu Partei oder Wählervereinigung, und „Abstention“. (3) Tritt nur ein Kandidat an, so lautet die Frage, ob die Stimme für den Kandidat abgegeben werden möchte. Die Wahloptionen sind „Aye“, „Nay“ und „Abstention“. (4) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann. In Wahlen nach Absatz 3 hat die Zahl der Stimmen „Aye“ die Summe der Stimmen „Nay“ und „Abstention“ zu übertreffen. (5) Erhält keiner der Kandidaten die Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten abzuhalten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Im zweiten Wahlgang entfällt die Wahloption „Abstention“. Dies gilt auch für Wahlen nach Absatz 3. (6) Bis zur Wahl eines neuen Premierministers führt der bisherige die Amtsgeschäfte kommissarisch. (7) Die Übergabe der Amtsgeschäfte erfolgt unverzüglich, allerdings frühestens an dem Tag im Monat, an dem der bisherige Premierminister ins Amt eingeführt wurde. Dies gilt nicht in den Fällen nach Artikel 15, Absatz 1 der Verfassung. Die Amtsgeschäfte gelten als übergeben, wenn der der Speaker dem neuen Premierminister den Amtseid vor dem dem Parlament abgenommen hat. §6 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Stimmen Sie dem Antrag zu? Bitte stimmen Sie mit Aye (Ja), Nay (Nein) oder Abstention (Enthaltung) Die Abstimmung dauert 72 Stunden oder bis eine unumstössliche Mehrheit erreicht wurde. Marko Untrial
Aye.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Aye
Prof. Thorstein Richter Universitätsprofessor für Humanmedizin Fellow Deputy Dean of the Roldemian Academy for Medicine at Montary University CEO of Portman University Hospital
Aye
Marko Untrial
Die Abstimmung ist beendet, der Antrag wurde mit 3 Ayes angenommen.
Marko Untrial
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