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Zu folgendem Beschluss des Unionsrates wurde die Aussprache beantragt:
Sie sei hiermit eröffnet. Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler
Ich begrüße diese Änderung. Sie gibt den Ländern Gestaltungsmöglichkeiten ohne die Rechte des Parlamentes anzutasten.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Auch hier würde ich es begrüßen, wenn ein Vertreter des Unionsrates hier Stellung nehmen würde.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Helmut Hennrich: 17.02.2008 02:25.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich als Vertreter Roldems den Entwurf eingebracht habe, werde ich nun einige Worte dazu verlieren: Dieses Gesetz soll den Ländern eine höhere Kompetenz in ihren Aufgabenbereichen zukommen lassen. Der Vorschlag der Republik Roldem räumt den Mitgliedern der Union damit Außenkompetenz zu, begrenzte wohlgemerkt, aber warum soll beispielsweise Roldem nicht ein Abkommen über Transport wegen mit den Vereinigten Staaten schließen oder Katista mit der Hollunderlande zusammenarbeiten? Das ginge zurzeit nur über die Unionsebene, die nicht in die originären Interessen der Länder blicken können, deswegen sollen die Länder dies selbst in die Hand nehmen können. Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Die Unionsländer können dem Unionsministerium des Äußeren sicherlich mitteilen, was ihrer Meinung nach außenpolitisch relevant ist. Das Unionsministerium sollte dann schauen, ob dieses Vorhaben dann auch einen tatsächlichen Nutzen für A das Unionsland hat und dann B auch für die Gesamte Union. Der Union noch mehr Kompetenzen zu nehmen ist ein falsches Signal und wird die Union nur noch mehr in sich zusammen stürzen lassen.
Peter Vain 12th Mayor of Hake River MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd) Unionsminister der Verteidigung a.D.
Herr Präsident,
meine verehrten Kollegen, um keine falschen Eindruck zu machen und dem Antragsteller keine falsche Hoffnung zu vermitteln bin ich sehr für klare Worte. Darum vorab: Ich werde dem Gesetzesvorhaben meine Zustimmung verweigern. Zur Begründung meiner Ablehnung: Der Antragsteller versucht mit einem wohlkilingenden Gesetz die Kompetenzen der Union weiter auszuhölen. Dieses Gesetz ist nicht auf das Wohl aller Unionsländer gerichtet, sondern ein Wunsch eines einzigen Landeschfes mit seinem Nachbar - in dem Fall Astor - eine quasi Außenpolitik zu betreiben. Einzig die Unionsregierung ist durch das Unionsparlament hinreichend legitimiert um außenpolitisch Verhandlungen zu führen und Verhandlungsergebnise dem Unionsparlament zur Abstimmung vorzulegen. Das Unionsland Roldem und der Premierminister der Republic ist angehalten und eingeladen dem mit dem Unionsministerium, sofern er es wünscht, zu kooperieren. Im Übrigen wären eigene diplomatische Aufträge an die Unionsländer sind im Übrigen völkerrechtlich zumindest fragwürdig. Dr. iur. Sean William Connor Unionskanzler der Demokratischen Union a.D. Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Herr Präsident, Hohes Haus,
der vom Unionsrat beschlossene Text zur Verfassungsänderung hat auf den ersten Blick durchaus seine Reize: die Unionsländer sollen ,soweit sie für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, ermächtigt werden, außenpolitisch aktiv zu werden, zumindest soweit es die Grenzregionen betrifft. Ich nehme mal an, dass hier der Gedanke an die Subsidiarität Pate stand, wonach die Unionsländer schon selber wissen, was im grenznachbarschaftlichen Verkehr zu tun und zu regeln sei. Dieser Reiz verflüchtigt sich aber später dann, wenn man sich vor Augen hält, in welchem Umfang bereits in der Vergangenheit Komeptenzen von der Union auf die Länder übertragen wurden, und wenn man sich vergegenwärtigt, über welche Rumpfkompetenzen die Unionsebene noch verfügt. Eine der Kompenzen, über die die Unionsebene noch frei verfügen kann, ist die Außenpolitik. Die Außenpolitik ist, wenn Sie es so wollen, eines der letzten Refugien, in denen die Unionsebene noch allein gestalterisch wirken kann. Der Reiz verblasst aber völlig, wenn man sich vor Augen, was passiert, wenn die Demokratische Union in der Außenpolitik, und sei es nur im Rahmen grenznachbarschaftlicher Regelungen, nicht mehr mit einer Stimme spricht, wenn plötzlich angefangen wird, Außenpolitik mit verschiedenen Maßstäben zu betreiben, oder gar eine Außenpolitik betrieben wird, die jener der Unionsebene diametral zuwiderläuft. Aus diesen genannten Gründen kann die Fraktion der SPDU diesem Antrag nicht zustimmen. Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Helmut Hennrich: 19.02.2008 19:05.
Ich schließe mich meinem Kollegen und Vorredner aus den Reihen der SPDU an.
The sweetest spirit in the whole country Denise M. Connor geb. Heidenberg Unionskanzlerin a.D. Verstorben am 14.05.2009
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren, Polemik ist es, was hier vorgebracht wird, vor allem vom Herrn Unionsminister der Verteidigung und vom Unionskanzler Connor. Zunächst zu den Äußerungen ersteren. Natürlich können die Länder sich an den für das Äußere zuständige Minister wenden, aber, seien wir ganz ehrlich, die Außenpolitik der Union war in den letzten Jahre, egal unter welcher Regierung, höchstens ungenügend. Außer ein paar Briefchen zur Neuinauguration von Amtsträgern war da nichts. Na gut, Frau Heidenberg hat mal Madam President of the United States empfangen und einen Vertrag eingebracht, dessen Sinnhaftigkeit allerdings umstritten ist. Und ganz anders als der Herr Vain es behauptet, weiß der Minister des Äußeren keineswegs so ohne Weiteres, was gut für die Länder ist, er weiß es in der Regel nicht einmal für die Gesamtunion. Die Bewertung durch das Unionsaußenministerium würde hier die Länder in ihren ureigenen Aufgabenbereichen einschränken. Hier werden auch nicht die Kompetenzen der Union ausgehölt, dies hieße ja, dass Kompetenzen wegfielen, das ist schlichtweg mit diesem Entwurf nicht der Fall, meine Damen und Herren. Die Union kann auch weiterhin Außenabkommen in den Sachbereichen der Länder abschließen, nur soll hier den Ländern selbst eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden, das auch selbst regeln zu dürfen. Das heißt: Das Aufstoßen einer Tür für die Länder, aber nicht das schließen einer für die Union. Außerdem schweben die Länder nicht frei in der Entscheidung. Außenverträge bedürfen immer noch, genauso wie solche der Union, einer Zustimmung des Unionsparlaments, welches sogar eine noch höhere demokratische Legitimation hat als sie irgendein Minister haben kann. Ich stelle auch die Frage, was sich die Gegenredner hier vorstellen. Das Unionsland Roldem beispielsweise kann durch die Verfassungsänderung nicht einem panastorischen Verteidigungsbündnis beitreten, sondern, so etwas schwebt der dortigen Regierung vor, gemeinsame Kommunikationsstandards wie Postleitzahlen zusammen mit den Vereinigten Staaten und dem Dominion Cranberras zu regeln. Das sind Dinge, die die Union seit knapp zehn Jahren nicht auf die Reihe bekommen hat, aber im Interesse der Länder sein kann. Diese Verträge sind eine Kann-Bestimmung, die Länder müssen keine Außenverträge abschließen, das ist er krasse Unterschied zu den anderen Kompetenzen, die den Ländern zugeschrieben wurden. Ein letzter Punkt, werte Damen und Herren, hier wird etwas gesagt von Kooperation der Länder mit den Unionsbehörden, die findet auf der anderen Seite gar nicht statt. Weder in meiner Zeit als Innenminister Roldems, noch in meiner Zeit als Premierminister der Republik kam man von Unionsseite auf Roldem zwecks der Föderalismusreform zu. Das möchte ich einfach mal zu Bedenken geben und das zeigt, wie die Unionsregierungen überhaupt die Länder sehen und zwar als unwichtig und unter ihrem Scheffel. Bitte beachten Sie: Die Länder konstituieren die Union, nicht ungekehrt. Vielen Dank. Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Gibt es hier noch Aussprachebedarf?
Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler
Ja, Herr Präsident. Ich möchte den Antragsteller darauf aufmerksam machen, dass die Formulierung im Entwurf, wonach die Länder ihre Hoheitsrechte auf "grenznachbarschaftliche Einrichtungen" übertragen können, nicht mit dem kompatibel ist, wass Herr Montary uns hier vorgetragen hat. Gemeinsame Kommunikationsstandards wie Postleitzahlen zusammen mit den Vereinigten Staaten und dem Dominion Cranberras zu regeln geht weit über eine solche grenznachbarschaftliche Zusammenarbeit hinaus und verletzt zudem das Interesse der gesamten Union an einem unionsweiten einigermaßen homogenen Postleitzahlensystem. Auch gehen Abkommen über Transport weit über das, was unter grenznachbarschaftlich zu verstehen ist: nämlich die Lösung von Problemen, die die direkt an der Grenze liegenden Gebiete, Regionen oder Kommunen betreffen. Allein schon aus dieser Diskrepanz von Text des Entwurf und Vorstellung des Antragsstellers, sehe ich keine Möglichkeit, dem Entwurf zuzustimmen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Helmut Hennrich: 06.03.2008 16:03.
Die Postleitzahlen sind Ländersache und das Interesse der Union daran hat man ja die letzten zehn Jahren gesehen.
Die Kompatibilität bleibt gewahrt, die brauchen Sie gar nicht erst herbeireden.
Was ist das denn für ein Unsinn?! Was ist es denn anderes als die Lösung? Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Herr Montary, kommen Sie mir gefälligst mit vernünftigen Argumenten, oder lassen Sie es bleiben. - So nicht!
Wo bleiben denn Ihre Argumente? Ein Argument ist nicht, zu sagen, dass etwas irgendwie ist oder nicht ist ohne es zu begründen. Deswegen schiebe ich den Schwarzen Peter mal zurück zu Ihnen...
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Also gut, Herr Montary, dann wollen wir uns mal etwas in Gesetzesexegese üben, wobei ich mich auf den Begriff "grenznachbarschaftliche Einrichtungen" beschränke: in dem vom Unionsrat eingebrachten verfassungsändernden Gesetzentwurf heißt es unter anderem wörtlich - ich zitiere: "„Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen. Vor Inkrafttreten der Beschlüsse der Länder muss das Unionsparlament dem Vorhaben zustimmen.“Was nun sind "grenznachbarschaftliche Einrichtungen"? Zunächst dürften wir uns einig sein, dass es sich um öffentliche Einrichtungen handelt, die einen bestimmten Zweck erfüllen und der Öffentlichkeit zur Nutzung freistehen. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel Museen, Schulen, Krankenhäuser, Busbetriebe, Entsorgungsbetriebe, Theater, Sportplätze usw. Nebenbei bemerkt, Herr Montary, weder Postleitzahlen noch Straßen fallen unter den Begriff der öffentlichen Einrichtung. Nun ist die Rede von grenznachbarschaftlichen Einrichtungen. Was also ist unter "grenznachbarschaftlich" zu verstehen? Nun, ganz offensichtlich beschreibt dieses Adjektiv zum einen Dinge, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Grenze befinden, und zum anderen gibt es eine Richtgröße vor: Dinge, die sich ab einer gewissen Distanz zur Grenze entfernt befinden, wird man nicht mehr als grenznachbarschaftlich einstufen können. Bei besonders großzügiger Auslegung des Begriffs "grenznachbarschaftlich" dürfte eine Distanz von bis zu 30 Kilometern zutreffen. Fassen wir also zusammen: "Grenznachbarschaftliche Einrichtungen" sind öffentliche Einrichtungen, die in einer Entfernung bis zu maximal 30 Kilometern zur Grenze angesiedelt sind, die einen bestimmten Zweck erfüllen und darüber hinaus der Öffentlichkeit zur Nutzung freistehen. Abgesehen davon, dass es sich bei Postleitzahlen und Straßen nicht um öffentliche Einrichtungen handelt, umfassen sie ein Gebiet, das weit über den grenznachbarschaftlichen Raum hinausreicht. Und, Herr Präsident, gestatten Sie mir bitte noch diese Exkursion: warum fallen Straßen nicht unter den Begriff der Einrichtung? Weil eine Straße - soweit sie sich nicht im Privatbesitz befindet - sich im Gemeingebrauch befindet. Unter Gemeingebrauch versteht man das Recht vieler Menschen, sich einer Sache zu bedienen, wenn deren Bestimmung es ist, dass sie öffentlich genutzt werden dürfen bzw. öffentlich genutzt werden sollen. Wo also liegt nun der Unterschied zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer Sache, die sich in Gemeingebrauch befindet? Da wir hier nicht in einer Quiz-Sendung sind, liefere ich die Antwort gleich nach: während vom Gemeingebrauch niemand ausgeschlossen werden darf, kann die Nutzung öffentlicher Einrichtungen auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt werden. Dazu zwei kurze Beispiele: eine Gemeinde kann zum Beispiel den Zugang zu einer Schule auf jene schulpflichtigen Kinder begrenzen, die innerhalb der Gemeindegrenzen ihren ersten Wohnsitz haben oder die Nutzung einer Müllverbrennungsanlage kann auf die Haushalte begrenzt werden, die in einer bestimmten Region oder Gemeinde leben So, Herr Montary, nun bin ich gespannt, ob Sie zu mehr fähig sind, als mit dem rethorischen Vorschlaghammer um sich zu schlagen.
Woher nehmen Sie diese Kenngröße? Grenznachbarschaft soll heißen: Alles, was den Ländern in der Nachbarschaft befinden, ergo im Beispiel Roldem sind das die Vereinigten Staaten in Gänze.
Das ist schlichtweg falsch. Sie legen hier einfach Dinge fest, was Ihnen gar nicht zusteht, sondern, wenn schon, Aufgabe eines Gerichtes ist, was sicher nicht so urteilen wird, wie Sie es gern hätten.
Wieder Ihre zunehmend dämlich werdende, da den Gesetzentwurf des Unionsrats ad absurdum führende Auslegung dieses Gesetzes, was nie Sinn einer Gesetzesexegese sein kann.
Mann, Herr Unionskanzler, wir sind hier im Unionsparlament und nicht im Bürgerkundeunterricht, machen Sie sich nicht lächerlich...
Meine Güte, es fehlt immer noch die Argumentation, denn, was Sie hier machen, ist schlicht und ergreifend ein Märchen, was sich nur rund um den Entwurf dreht, aber nicht ebendieser ist, denn das wäre eine Tatsache, die Sie hier allerdings in Ihren verschwendeten Worten nicht ausreichend würdigen. Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Zu Ihren Einwendungen, Herr Montary, nur noch so viel: ich versichere Ihnen, dass die von mir aufgefürte Definition des Begriffs "grenznachbarschaftlich" - geläufig ist auch der Begriff des "granznahen Raumes" - Hand und Fuß hat und ebenso versichere ich Ihnen, dass Gebiete, die sich in mehr als 30 Kilometern zu Grenze befinden allgemein als nicht mehr grenznachbarschaftlich bezeichnet werden.
Das ist grober Unfug: erstens gebe ich einfach wieder, was ohnehin allgemein anerkannt ist und zweitens liegt die Gesetzgebungskompetenz noch immer beim Gesetzgeber.
Nun, Herr Montary, wenn Sie der Ansicht sind, dass ich das Beispiel mit den Postleitzahlen bei der Gesetzesexegese nicht verwenden darf, dann können Sie mir und der interessierten Öffentlichkeit doch sicherlich erklären, warum die Regierung Roldems, der Sie ja vorstehen, diese Verfassungsnovelle als Hebel für eine Gemeinsame Regelung der Postleitzahlen mit Astor und Cranberra nutzen will? Sie gestatten, dass ich Ihnen Ihre eigenen Worte ins Gedächtnis rufe? In dieser Debatte erklärten Sie - ich zitiere: "... so etwas schwebt der dortigen Regierung vor, gemeinsame Kommunikationsstandards wie Postleitzahlen zusammen mit den Vereinigten Staaten und dem Dominion Cranberras zu regeln." Sie erlauben mir die Feststellung, dass Ihre Wertung meiner Auslegung als "dämlich" auf Sie zurückfällt.
Herr Montary, ich habe Ihnen und dem Hohen Haus ausführlich dargelegt, warum ich diesen Gesetzentwurf für nicht zustimmungsfähig halte. Ich stelle fest, dass Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, diese von mir eingebrachten Vorbehalte mit vernünftigen Argumenten zu begegnen und zu entkräften, statt dessen höre ich von Ihnen pauschale Aussagen, herabwürdigende Äußerungen und rethorischen Firlefanz. Ich denke, auf dieser Grundlage brauchen wir die Debatte nicht weiterführen, da sie so in keinster Weise zielführend ist.
Da können Sie sicher mir Ihre Quelle verraten, wo Sie das her haben.
Richtig, richtig, aber was hat das hiermit zu tun? Die Gerichte sind mit der Interpretation der von der Gesetzgebung geschaffenen Regelungen betraut.
Nein, nein, Herr Hennrich, es liegt nicht nur an den Postleitzahlen, es geht insgesamt um Ihre sogenannte „Exegese“. Denn Sie legen hier einfach willkürlich irgendwelche Zahlen fest. Das ist keine Auslegung.
Da liegen Sie aber sowas von daneben.
Herr Hennrich, SIE haben hier gesagt, dass Sie diesen Gesetzesentwurf ablehnen und unterfüttern dies gerade nicht mir Argumenten, sondern mit irgendwelchem Firlefanz, der Ihnen gerade einfällt. 30 Kilometer sind kein Argument, das ist Erfindung Ihrerseits, deswegen ist es schlichtweg ungültig und keineswegs vernünftig, sondern willkürlich. Wie soll ich Ihrer Willkür mit Argumenten begegnen? Fangen Sie erst einmal bei sich selbst an. Und zu den Herabwürdigungen, Herr Hennrich: Das war gar nichts, Sie sind hochgradig inkompetent und das zeigen Sie hier brillanterweise. Sie gehören nicht auf den Posten des Unionskanzlers, ich sehe nicht, dass Sie diese Union nicht wieder auf Vordermann bringen können, nicht mit so viel Unwissen. Und wenn Sie jetzt nicht endlich mal mit Argumenten herauskommen, können Sie diese Debatte vergessen. Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
*schaut gespannt ob noch was kommt*
The sweetest spirit in the whole country Denise M. Connor geb. Heidenberg Unionskanzlerin a.D. Verstorben am 14.05.2009
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Die Kompatibilität bleibt gewahrt, die brauchen Sie gar nicht erst herbeireden.
Also gut, Herr Montary, dann wollen wir uns mal etwas in Gesetzesexegese üben, wobei ich mich auf den Begriff "grenznachbarschaftliche Einrichtungen" beschränke: in dem vom Unionsrat eingebrachten verfassungsändernden Gesetzentwurf heißt es unter anderem wörtlich - ich zitiere: "„Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen. Vor Inkrafttreten der Beschlüsse der Länder muss das Unionsparlament dem Vorhaben zustimmen.“