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Ich kann und will Ihnen natürlich nicht ihr gesetzliches Recht auf ein Plädoyer verwehren, aber um ehrlich zu sein würde ich es doch begrüßen wenn wir diese Sache hier endlich abschließen könnten.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Ich verweise auf meine Ausführungen vom 03.01. und besonders auf die Unverhältnismäßigkeit, die durch eine Wahlaufhebung gegeben wäre. Herr Kaulmann ist mit überwältigender Mehrheit bestätigt worden und das Wahlprogramm das Herr Kaulmann vorlegte, erfülte offensichtlich des Zweck den Wählern zur Orientierungshilfe zu dienen, sonst wäre er nicht gewählt worden. Die Bestimmungen des Gesetzes sind somit erfüllt und die nach Auffassung der Beklagten ohnehin unzulässige Klage abzuweisen.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Mrs. Ford, Ihr Plädoyer bitte.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Ich bitte Euer Ehren darum zu berücksichtigen, dass Frau Ford derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, vor Gericht zu erscheinen.
Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Die Anwaltskanzlei Ford lässt mitteilen, dass Frau Ford ads Krankenhaus vorausichtlich am Wochenende verlassen, und ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wird
Amber Marie Ford Richterin am Unionsgericht Unionsministerin der Justiz a. D. Präsidentin des Unionsparlamentes a. D. Unionsvorsitzende der FDU a. D. Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D. Oberste Unionsanwältin a. D.
In Ordnung.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Hohes Gericht,
Herr Kollege Poppinga, wieder einmal komme ich mir hier vor, wie in einer Episode des Königlich-freisteinischen Amtsgerichtes
Die Rechtsauffassung und Argumentationslinie der Beklagten sind, bei aller gebotenen Ernsthaftigkeit, nur noch als possenhaft zu qualifizieren.Der Gesetzgeber des Landes Katista hat im Wahlgesetz bestimmt, dass wer sich um das Amt des Ministerpräsidenten dieses Landes bewirbt ein Wahlprogramm vorzulegen hat. Die bereits in der Klageschrift wiedergegebene, allgemeine Definiton dieses Begriffes ist beklagenseits nicht substanziiert bestritten worden, später zog der Beklagtenvertreter diese sogar selbst als Subsumtionsgrundlage heran: "Ziel eines Wahlprogrammes ist es, die Ziele eines Kandidaten für die folgende Amtsperiode festzulegen, es dient als Werbung und als Mittel zur Profilierung des Kandidaten und überdies dem Wähler als Orientierungs und Entscheidungshilfe." Herr Kaulmann selbst formulierte es später kürzer, aber im Wesentlichen inhaltsgleich: "Ein Wahlprogramm soll den Wähler darüber informieren, was der Kandidat in seiner Amtsausübung zu tun gedenkt. Dem Wähler soll damit eine Entscheidungshilfe gegeben werden." Insofern ist zunächst festzustellen, dass dem Verlangen der Beklagten nach besonderer Berücksichtigung der Genese des katistianischen Landeswahlgesetzes und den Intentionen des Gesetzgebers hinreichend Genüge getan ist, im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die von den Parteien zu Grunde gelegten Definitonen des Begriffes "Wahlprogramm" inhaltlich nicht unterscheiden. Es kommt somit also nur noch auf die Beantwortung der Frage an, ob die Wahlrede des Herrn Kaulmann nun den Erfordernissen eines wie oben ausgeführt verstandenen Wahlprogrammes genügt. Und das ist zu verneinen. Der Allgemeinplatz des Herrn Kaulmann, im Falle seiner Wahl "zeige [er sich] auch weiter dafür verantwortlich, das ... Katista seinen Weg weiter macht", informiert nicht darüber, was er während seiner Amtszeit zu tun gedachte, und gab dem Wähler auch keine Entscheidungshilfe. Was genau war oder ist "Katistas Weg", den das Land unter seiner Führung weiter gehen sollte? Irgend einen Weg geht jede politische Körperschaft, und wenn deren Führungsverantwortlicher, um Herrn Kaulmanns Beispiel eines seiner Auffassung ebenfalls zulässigen Wahlprogrammes aufzugreifen, lediglich öffentliche Mittel veruntreut und ansonsten nichts tut, geht die Körperschaft eben ihren Weg in den Abgrund. Ironischerweise wäre selbst ein soches Programm noch aussagekräftiger und mehr eine Orientierungshilfe gewesen als die tatsächlich im Wahlkampf geäußerte Ankündigung des Herrn Kaulmann. Der Gesetzgeber des Landes Katista hat einen gesetzlichen Anspruch der Wähler geschaffen, zur Orientierung und Wahlentscheidung über die Ziele der Kandidaten für ihre angestrebte Amtszeit informiert zu werden. Herr Kaulmann hat nicht dargelegt, welche Projekte und Aufgaben er angehen oder eben nicht angehen möchte, welche Probleme er erkannt hat und wie er sie zu lösen gedachte, er hat nicht erläutert, auf welchen Wegen - also z. B. Gesetzgebung, exekutive Gestaltung, Delegation an die private Hand o. ä. - das geschehen sollte, er hat keinerlei Stellung zu den auf das Land zukommenden finanziellen Be- oder Entlastungen, sowie der Deckung möglicher Belastungen getroffen. Er hat lediglich verkündet, das Land würde "seinen Weg weiter gehen", wobei niemand wusste oder wissen konnte, wie dieser Weg seiner Vorstellung überhaupt aussieht? Und wie genau er weitergegangen werden sollte? Für den Wähler hat es tatsächlich keinen Unterschied gemacht, ob ihm diese Phrase des Herrn Kaulmann nun zu Ohren gekommen war oder nicht, er wusste so wie so überhaupt nicht, welche Ziele Herr Kaulmann auf welchem Weg erreichen wollte. Damit genügte dieser Slogan auch den nach einhelligem Bekunden der Herren Poppinga und Kaulmann vom Gesetzgeber des Landes Katista zu Grunde gelegten Erfordernis an ein Wahlprogramm nicht. Qualifizierte man ihn dennoch als Wahlprogramm im Sinne des katistianischen Wahlgesetzes, hätte man das Programmerfordernis effektiv ausgehebelt, da selbst bloße Schlagwörter, Phrasen und Parolen, welche weder nachvollziehbar über die Ziele eines Kandidaten informieren, noch dem Wähler irgend eine Art von Orientierung bieten, diesem genügten, und somit im Ergebnis auch Kandidaten zuzulassen wären, die gar kein Programm im materiellen Sinne vorgelegt haben. Ich beantrage daher, der Klage stattzugeben und der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen der Klägerin aufzuerlegen. Amber Marie Ford Richterin am Unionsgericht Unionsministerin der Justiz a. D. Präsidentin des Unionsparlamentes a. D. Unionsvorsitzende der FDU a. D. Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D. Oberste Unionsanwältin a. D.
Vielen Dank Frau Anwältin.
Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Die Sitzung ist bis dahin unterbrochen. 09.02.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Hiermit erkläre ich namens der Beklagten die Einlegung der Berufung.
gez. Poppinga, Advocat. Prozeßvertreter der freien Republik, bzw. des Wahlleiters Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 15.02.2008 11:24.
Zur Kenntnis genommen.
Ich werde die Akte dem ObUG vorlegen sobald ihre Berufungsschrift eingegangen ist. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Die Berufungsschrift wurde heute dem ObUG übersandt. Dem Gericht teile ich hiermit ferner mit, daß ich aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes vom 16. Februar 2008 bis zum 12. März 2008 nicht verfügbar sein werden und bitte um Prozeßaufschub bis dahin.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Das müssen Sie mit dem Vorsitzenden Richter klären. Aber ich denke das wird kein Problem darstellen.
Die Sitzung ist geschlossen. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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