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Tatjana Bont
Tatjana Bont
01.12.2015 22:42 Grundlagenvertrag mit dem Königreich beider Archipele
Werte Abgeordnete, die Unionsregierung beantragt Debatte und Abstimmung über den folgenden Vertragsentwurf. Ich erteile der Unionskanzlerin das Wort. Anschließend ist die Debatte eröffnet.




Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich beider Archipele und der Demokratischen Union

Seine Majestät, der König beider Archipele und
Ihre Exzellenz, die Unionspräsidentin der Demokratischen Union,
eingedenk der Verantwortung, die die Völker des Königreiches beider Archipele und der Demokratischen Union für den Frieden zwischen den Völkern tragen,
geleitet von der Erkenntnis um die Bedeutung von Kooperation und Zusammenarbeit,
verbunden in der Freundschaft ihrer Völker und
in der festen Absicht, das Wohl der Menschen zu mehren,
schließen nachfolgenden Vertrag:

§ 1
Die Vertragspartner erkennen sich als souveräne Völkerrechtssubjekte an und verpflichten sich, die Grenzen und territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.

§ 2
(1) Die Vertragspartner vereinbaren die Aufnahme diplomatischer Kontakte zueinander und werden zu diesem Zweck Gesandte austauschen, die diplomatische Immunität genießen.
(2) Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt.
(3) Alle entsandten diplomatischen Mitarbeiter bedürfen der offiziellen Akkreditierung durch die Regierung des Gastlandes. Für nicht als Diplomaten tätige Personen gelten die ausländerrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes, sofern diese nicht dessen Staatsbürgerschaft besitzen.
(4) Für bestimmte Aufgabenbereich können die Vertragsparteien Attachés entsenden.
(5) Zum Zweck der nachrichtendienstlichen und anderweitigen sicherheitspolitischen Kooperation werden die Vertragspartner nachrichtendienstliche Residenten in ihre Gesandtschaften entsenden. Die Identität des Residenten wird auf Wunsch des entsendenden Vertragspartners gegenüber der Öffentlichkeit vertraulich behandelt.
(6) Gebäude und Gelände dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von den Behörden des Gastlandes betreten und durchsucht werden; das Post- und Fernmeldegeheimnis wird von den Behörden des Gastlandes gewährleistet.
(7) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich nachrichtendienstlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet des jeweils anderen Vertragspartners zu enthalten.

§ 3
Beide Vertragspartners streben im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die Förderung des freien Handels und des kulturellen Ausches an. Darüber hinaus erklären Sie ihre Bereitschaft, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des grenzüberschreitenden Terrorismus zusammenzuarbeiten.

§ 4
Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten.

§ 5
Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Organe der Vertragspartner in Kraft.

§ 6
Dieser Grundlagenvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ordentlich gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist vor Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen.




N.N., den ...


Philipp V, von Gottes Gnaden König beider Archipele, König von Livornien, König von Melba, etc. etc.

Der Premierminister und Minister des Äußeren der Regierung Seiner Archipelischen Majestät

Der Kanzler en titre Seiner Archipelischen Majestät



Die Präsidentin der Demokratischen Union






Tatjana Bont
Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
01.12.2015 22:54
Frau Präsidfentin, werte Kollegen,
mit dem vorgelegten Entwurf für einen Grundlagenvertrag mit dem Königreich beider Archipele setzt die Unionsregierung ihre Politik der guten Beziehungen und der Völkerverständigung fort. Wie auch die anderen Grundlagenverträge, ist dieser Grundlagenvertrag die Basis für den Ausbau der bilateralen Beziehungen. Er bildet einen stetig zu erweiternden Rahmen, den auszufüllen, die Völker des Königreichs beider Archipele und der Demokratischen Union aufgerufen sind.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Salbor-Katista
Bürger Sylvester Calzone
Sylvester Calzone Sylvester Calzone
Sly
04.12.2015 20:49
Geschätzte Kollegen,

Ich habe keine Vorbehalte gegenüber diesem Grundlagenvertrag und werde ihm daher gerne zustimmen.



Sylvester Calzone
Unionsparlamentarier
Fraktionsvorsitzender der KDU
 

Tatjana Bont
Tatjana Bont
15.12.2015 21:42
Geschätzte Kollegen, wie ich sehe, gibt es keinen weiteren Aussprachebedarf. Ich schließe daher die Sitzung und leite die Abstimmung ein.



Tatjana Bont
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