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Danke. Was für ein Zeuge wäre das und was könnte er beitragen? Über den Verfahrensantrag werde ich noch förmlich entscheiden. Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz Nebenamtlicher Unionsrichter Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
Es ist eine weitere Person, die diese Behauptung aufgestellt hat: Herr Geert van Bloemberg-Behrens mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Das ist nicht strittig. Im Zweifel wären die Fragen, die ich an ihn habe im Zusammenhang eines möglichen Strafverfahrens gegen Sie und nicht gegen Herrn Kaulmann. Da es keine funktionierende Rechtsanwaltschaft gibt und ich einen fairen und sauberen Prozess möchte, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass das Strafgesetzbuch der Demokratischen Union im achten Abschnitt sich mit realen Straftaten befasst. Insoweit werde ich wahrscheinlich auch berücksichtigen müssen was simoff ist. Die Trennung Geert van Bloemberg-Behrens und Alexander Krüger zieht als Strategie nicht wirklich. Das ist aber auch keine Frage, die wir hier erörtern müssen. Das wäre, wie gesagt, ein anderes Verfahren. Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz Nebenamtlicher Unionsrichter Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
Geschätzter Herr Vorsitzender, ich kann Ihnen nun leider nicht mehr folgen.
/Simoff: Ich weiß, was du meinst. Da ich aber ein Verfechter der Trennung von RL und VL bin, kann und werde ich auf so etwas nicht eingehen. Das gehört Simoff geklärt. Ergo bin ich auch der Auffassung, dass man nicht mit simulationsexternen Dingen argumentieren kann in einem Gerichtsprozess. Geert van Bloemberg-Behrens Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Präsident des Unionsrats Sprecher von Bündnis Grün ![]()
![]() Unionsgericht für Strafsachen Beschluss Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214 In der Strafsache gegen Tiberius Kaulmann, wohnhaft in Katista, Unionsbürger der Demokratischen Union wegen Verleumdung wird der Antrag des Angeklagten Kaulmann auf Einstellung des Verfahrens abgewiesen. Der Kläger, Geert van Bloemberg-Behrens, führt das Verfahren in Wege der Privatklage. Im Rahmen dieser ist der Privatkläger hinsichtlich der Rechte im Verfahren so zu stellen, wie die Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Klageerhebung (§ 8b Abs. 1 u. 4 StPG). Diese besondere Vorschrift verdrängt (ergänzt) die allgemeine des § 2 Absatz 2 StPG. v. Löwenherz Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz Nebenamtlicher Unionsrichter Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
Geert van Bloemberg-Behrens ist als Kläger anwesend. Sie können ihm eine Frage stellen oder auf eine Aussage verweisen, die das Gericht zur Kenntnis nimmt. Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz Nebenamtlicher Unionsrichter Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
Es geht um die folgende Diskussion, die ich hier dokumentierte, wo er am Ende selber über sich sagt: "Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt." Die entsprechenden Beiträge sind hier verlinkt.
mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Ich möchte, wenn keine Beweisanträge mehr gestellt werden, zu den Schlussplädoyers übergehen. Zur Ausarbeitung der Plädoyers haben die Parteien je 72 Stunden Zeit. Herr Geert van Bloemberg-Behrens ist als erster dran. Dann Herr Kaulmann.
Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz Nebenamtlicher Unionsrichter Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Heinrich von Löwenherz: 16.03.2014 09:05.
Gut. Dann darf jetzt Herr Kaulmann sein Plädoyer halten.
Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz Nebenamtlicher Unionsrichter Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
Hohes Gericht.
Ich möchte mich in meiner abschließenden Erwiderung der Klage auf zwei Punkte konzentrieren. Der erste dreht sich um die Tatsachen und der zweite wie sie von mir in der Öffentlichkeit besprochen wurde. Zur doppelten Abstimmung hat Herr van Bloemberg-Behrens selber alles gesagt was zu sagen ist. Ich darf ihn hier zitieren, wie er selber sein Verhalten am 09.01.2014 um 21:29 beschreibt: Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt. Kommen wir nun zum zweiten Punkt. Außerhalb der von mir im Prozess zitierten Diskussion habe ich mich mit namentlichen Nennungen zurück gehalten. In der von Herrn van Bloemberg-Behrens angesprochenen Diskussion sage ich wörtlich Ich warte nur auf Herrn Macaluso. Hätte ein gewisser Herr nicht mehrfach abgestimmt, dann wären wir schon längst weiter gekommen... Das sich Herr van Bloemberg-Behrens gleich angesprochen fühlt zeugt nur von seinem schlechten Gewissen. Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an. Ich beantrage also die Klage abzuweisen und Herr van Bloemberg-Behrens alle Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Danke, Herr Kaulmann. Da sonst nichts mehr kommt, schließe ich die Verhandlung und ziehe mich zur Urteilsfindung zurück.
Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz Nebenamtlicher Unionsrichter Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
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