|
||
|
Verkündet am 20.08.2012
Bestattungsgesetz § 1 Grundsätzliches (1) Jeder Mensch, bei dem ein staatlich ermächtigter Mediziner den unwiderruflichen Stillstand der Gehirnaktivität festgestellt hat (Leiche) muss innerhalb von 10 Tagen nach Eintreten des Todes bestattet werden. Für die Durchführung der Bestattung sind die Angehörigen verantwortlich. (2) Sollten keine Angehörigen ermittelt werden können oder sollten die Angehörigen nicht in der Lage sein, die Bestattung zu finanzieren, übernimmt der Staat diese Aufgabe. § 2 Leichenschau (1) Jede Leiche muss vor ihrer Bestattung von einem Leichenbeschauer in Augenschein genommen werden. Die zuständigen Leichenbeschauer werden vom Landespräsidium per Verordnung bestimmt. (2) Besteht der begründete Verdacht, dass der Tod als Folge eines Gewaltverbrechens hervorgerufen wurde, kann die Staatsanwaltschaft eine Obduktion beantragen. In diesem Fall ist die in § 1 Abs. 1 genannte Frist nichtig. § 3 Ort der Bestattung (1) Bestattungen dürfen auf hoher See und auf staatlich ausgewiesenen Friedhofsgeländen durchgeführt werden. (2) Jeder Bürger des Landes hat das Recht auf eine Beerdigung auf dem Gebiet des Landes. § 5 Formen der Bestattung (1) Die Bestattung darf in einem Sarg, in einer Urne oder in einem Leichentuch vorgenommen werden. (2) Es ist gestattet, Leichen vor der Bestattung zu verbrennen. Dies darf jedoch nur in staatlich geprüften Krematorien geschehen. (3) Alle nicht in diesem Paragraphen genannten Formen der Bestattung sind verboten. § 6 Militärische Ehren Alle ehemaligen Mitglieder der katistanischen und salborianischen Landesregierung, alle ehemaligen und aktuellen Mitglieder des Landespräsidiums, der Unionsregierung sowie des Generalstabs der Demokratischen Union haben das Recht auf militärische Ehren bei ihrer Bestattung. § 7Schlußbestimmungen Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. Geert van Bloemberg-Behrens Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Präsident des Unionsrats Sprecher von Bündnis Grün ![]()
|
||||||||
| Demokratische Union » Unionsländer » Land Salbor-Katista » Tiberius-Kaulmann-Archiv » Bestattungsgesetz |



