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Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder § 1. Änderung der Unionsverfassung Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet: Artikel 48 (1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union. (2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land zu hören und seine Zustimmung einzuholen. (3) Vor Abschluss eines Vertrages, der die Gesetzgebungskompetenzen der Länder tangiert, ist der Unionsrat zu hören und seine Zustimmung einzuholen. § 2. Schlußbestimmung Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz wurde vom Unionsrat beantragt. Bitte stimmen Sie ab mit Ja/Nein/Enthaltung. Die Abstimmung dauert laut GO maximal 96 Stunden. Bernardo G. Macaluso Primo Ministro di Herót / Landespräsident von Heroth ![]() Presidente del Associazione Locale del SPDU di Herót / Vorsitzender des SPDU-Landesverbandes Heroth Presidente della 1. Turbina Mussato / Vereinspräsident der 1. Turbine Muxt
Ja
Mitglied des Unionsparlaments MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION
Ja.
Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Ja
Enthaltung.
Bernardo G. Macaluso Primo Ministro di Herót / Landespräsident von Heroth ![]() Presidente del Associazione Locale del SPDU di Herót / Vorsitzender des SPDU-Landesverbandes Heroth Presidente della 1. Turbina Mussato / Vereinspräsident der 1. Turbine Muxt
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich beende die Anstimmung.
Für die verfassungsändernde Vorlage stimmten drei Abgeordnete, ein Kollege enthielt sich aktiv der Stimme, drei Kollegen nahmen an der Abstimmung nicht teil. Gemäß Artikel 52 Absatz 2 Unionsverfassung bedarf ein verfasungsänderndes Gesetz unter anderem der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments. Die Zustimmungsquote lag bei 42,85%. Die Gesetzesvorlage hat damit die für Verfassungsänderungen notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt. Mitglied des Unionsparlaments MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Franz Sperling: 05.01.2013 00:37.
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