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![]() Der Vertreter der Unionsrepublik Heroth beantragte gemäß eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben. Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder § 1. Änderung der Unionsverfassung Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet: Artikel 48 (1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union. (2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land zu hören und seine Zustimmung einzuholen. (3) Vor Abschluss eines Vertrages, der die Gesetzgebungskompetenzen der Länder tangiert, ist der Unionsrat zu hören und seine Zustimmung einzuholen. (4) Die Länder dürfen mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen, sofern sie für die Gesetzgebung zuständig sind. (5) Die Länder sind befugt mit direkten Nachbarstaaten diplomatische Kontakte zu pflegen. § 2. Schlußbestimmung Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft Der Antragsteller hat das Wort zu Einbringung. Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Verehrte Frau Präsidentin,
geschätzte Kollegen, das Handelsabkommen der Westlichen Inseln und das Kulturkooperationsabkommen zwischen der Republik Eldeyja und der Union haben deutlich gemacht, dass das außenpolitischen Mitbestimmungsrechts der Länder in der Unionsverfassung konkretisiert werden muss. Hierzu habe ich ihnen einen Entwurf vorgelegt, der die Pflege der Beziehung zu auswärtigen Staaten grundsätzlich der Union überlässt und/aber unter bestimmten Voraussetzungen die Union dazu verpflichtet die Länder mit einzubinden. Ferner soll normiert werden, dass die Länder im Rahmen ihrer eigenen Gesetzgebung Verträge mit auswärtigen Staaten abschließen dürfen und mit direkten Nachbarn diplomatische Kontakte pflegen können. Für mein Land, Heroth, würde das bedeuten, dass wir ein lange geplantes Kultur- und Bildungsabkommen mit Gran Novara abschließen könnten und in den Grenzen dieses Abkommens auch ermächtigt wären diplomatische Kontakte zu pflegen und dieses Abkommen eigenständig umzusetzen, zum Beispiel durch den Austausch eines Kulturattachés. Für die Westlichen Inseln, die vom Festland der Union weit abgeschlagen sind, wäre beispielsweise ein Kulturabkommen und Forschungsabkommen auch eine Möglichkeit um etwaige wirtschaftliche Nachteile auszugleichen ohne in die Gesetzgebungskompetenzen der Union einzugreifen. Die Liste der Beispiele ließe sich noch weiterführen – ich will es dabei erst einmal belassen und um ihre Zustimmung bitten.
Frau Präsentin, werte Kolleginnen und Kollegen,
ich sage es gleich zu Beginn: dieser Entwurf wird im Unionsparlament keine Mehrheit finden. Denn zu recht haben sich die Verfassungsväter und -mütter für eine bundesstaatliche Ordnung entschieden, bei der die Außenpolitik alleinige Sache der Union ist und nicht für einen Staatenbund. Die Unionsregierung und mit ihr die Mehrheitsfraktion im Unionsparlament ist der festen Überzeugung, dass die Union mit einer Stimme sprechen und nach außen einheitlich handeln muss, um handlungsfähig und glaubwürdig zu bleiben. Ich appelliere daher an die Ländervertreter, diesem Entwurf nicht zuzustimmen. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Ich gehe davon aus, dass die Westlichen Insel zustimmen werden.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Der Freistaat Freistein plädiert für einen Kompromiss, der auch für die Unionsregierung und das Unionsparlament tragbar ist.
Da die Länder ein Interesse daran, bei völkerrechtlichen Verträgen, die in ihren Kompetenzbereich eingreifen gehört zu werden und mitzuentscheiden, gleichzeitig aber die Aussenpolitik alleinige Sache der Union bleiben sollte, schlage ich vor, die Absätze 4 und 5 ersatzlos zu streichen und es bei den Absätzen 1 bis 3 in ihrer jetzigen Form zu belassen. Wilhelm Land Ministerpräsident des Freistaates Freistein Unionsvorsitzender der ![]()
Das wäre eine Überlegung wert. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Ich wäre bereit den Antrag, wie vorgeschlagen, zu ändern, wenn die Unionskanzlerin uns das Ergebnis ihrer Überlegungen mitteilen würde.
Meine Überlegungen sind die folgenden: Erstens: dass bei internationalen Verträgen, die Dinge regeln, die in die Gesetzgebunhskompetenz der Unionsländer fallen, die Unionsländer derzeit nicht gehört werden ist ein Manko, das in der Tat abgestellt werden sollte, denn deann könnten die Unionsländer frühzeitig besondere Interessen oder Umstände geltend machen, die in die unmittelbaren Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner einfließen können. Zweitens kann aber kein Zweifel daran gelassen werden, dass die Außenpolitik in die alleinige Domäne der Unionsebene fällt und nur die Unionsebene diplomaitsche und sonstige Beziehungen zu ausländischen Mächte unterhält. Aus diesen Überelgungen heraus hält die Unionsregierung den von Ministerpräsident Land vorgeschlagenen Kompromiss für erwägenswert. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Ich bin bereit den Antrag, wie oben aufgeführt zu ändern. Demnach soll der Wortlaut sein:
Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder § 1. Änderung der Unionsverfassung Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet: Artikel 48 (1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union. (2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land zu hören und seine Zustimmung einzuholen. (3) Vor Abschluss eines Vertrages, der die Gesetzgebungskompetenzen der Länder tangiert, ist der Unionsrat zu hören und seine Zustimmung einzuholen. § 2. Schlußbestimmung Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
Die Unionsregierung ist bereit diesen Antrag zu unterstützen und dem Unionsparlament die Annahme zu empfehlen. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]() ![]() Die Aussprache ist beendet. Wir schreiten zur Abstimmung. ![]() Auf Antrag der Vertreterin der Republik Roldem, Frau Dr. Anaïs Gribonne-Fritz, rufe ich die Aussprache zum Vorgang 2012/24 ( Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder (Heroth)) erneut auf. ![]() Verehrte Frau Kollegin Dr. Gribonne-Fritz, das Präsidium hat vor der Feststellung des Ergebnisses die Rechtslage sorgsam und gewissenhaft geprüft. Das Unionsgericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall aus Freistein entschieden, dass bei einer 2/3 Mehrheit die abgegebenen Stimmen ausschlaggebend sind. Hierzu Verweise ich auf folgendes Urteil. Auch die Unionsverfassung schreibt nichts gegenteiliges vor, weshalb ich davon ausgehe, dass die Feststellung richtig ist. Artikel 52 – Verfassungsänderungen (1) Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt. (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments und zwei Dritteln der Stimmen des Unionsrates. (3) Eine Änderung dieser Verfassung, durch welchen die in den Artikeln 1-15, 16, 22 Abs. 2-3 und 24 Abs. 1 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Eine Änderung des Artikels 22 Abs. 1 ist nur dann entsprechend zulässig, wenn zuvor eine Neugliederung des Unionsgebietes gemäß Artikel 24 vorgenommen wurde. (4) Eine Änderung dieses Artikels ist unzulässig. Sie haben aber selbstverständlich das Wort zur Erklärung.
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Herren, leider war es mir wegen einer engen Termindichte in der letzten Aussprache nicht möglich, ein zu erwartendes negatives Votum seitens der Republik Roldem für den vorliegenden und dann zur Abstimmung gebrachten Antrag zu signalisieren. Dafür möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen. Ich möchte aufgrund des Scheiterns des Vorschlags allerdings unsere Beweggründe darlegen. Zuvor erlaube ich mir allerdings noch einige Worte zu den Einlassungen der Unionskanzlerin in Aussprache 2012/25 zum außenpolitischen Entschließungsantrag, der mit Mehrheit im Hause getragen wurde. Dafür möchte ich mich zunächst bei Ihnen bedanken, insbesondere bei der Einbringerin, der Unionsrepublik Heroth. Vielen Dank. Was Frau Bont in jener Aussprache jedoch skizziert, dass ist ein klarer Verfassungsbruch: Können wir gewisse Aufgaben, die nicht in der Unionskompetenz liegen, dann lagern wir sie eben aus der Kernverwaltung aus und geben sie einer tollen neuen Stiftung. Klingt besser und schaut beiweitem nicht so böse aus, dass sich die Union in die Länderbelange einmischen würde. Fein raus, denkt sie sich wohl, doch so ist es mitnichten. Schlechterdings wird Frau Bont auch bei der Umsetzung ihres Vertrags mit der Republik Eldeyja auf das Wohlwollen der Länder verlassen müssen, etwa auch, dass sie die notwendigen Vertretungsgesetze – ein anderes Mittel hat die Union nicht in die Landesgesetzgebungskompetenzen einzugreifen – nicht wieder aufheben. Einen Persilschein dafür gibt es aus Roldem jedenfalls nicht. Ebenso wird es bei Verträgen sein, die die Unionsregierung in Zukunft mit auswärtigen Staaten schließt und deren Umsetzung den Ländern oblägen. Dankbar bin ich der Unionsrepublik Heroth für die Einbringung des hier diskutierten verfassungsändernden Antrags, der Klarheit herstellen sollen. Seitens der Republik Roldem existieren allerdings noch Bedenken, die ich im folgenden darlegen möchte. Der entworfene neue Artikel 48 wiederholt in Absatz 1 die Normen des Artikels 36 Absatz 7 Satz 1 und des Artikels 47 Absatz 1 Nummer 1 der Unionsverfassung in geltender Fassung. Diese sind dabei sogar konkreter bzw. weitreichender. Eine Wiederholung ist meines Erachtens nicht notwendig. Das sei aber nur eine Formalie. Wirklich stößt sich die Republik Roldem an der Regelung des entworfenen Absatz 3. Dieser liest sich, und da sind sich die Juristen in meiner Landesverwaltung einig, als würden durch eine Einzelfalldispensierung des Unionsrats, quasi durch eine zusätzliche Ratifikation durch unsere Kammer hier, die Kompetenzen aller Länder für einen bestimmten Bereich und einen gewissen auswärtigen Partner aufheben. Das, und das sage ich ganz klar, wird die Republik Roldem nicht mitmachen. Wir werden auch in Zukunft selbst bestimmen, welche Kompetenzen über die des Artikel 47 Absatz 1 der Unionverfassung an den Unionsgesetzgeber abgetreten werden. Roldem wird weiterhin selbst bestimmen und sich in diesem Falle keinem Votum der Mehrheit des Unionsrats beugen, wenn seine Landeskompetenzen durch eine Vertretungsgesetzgebung tangiert werden und diese sich sachgerecht und notwendig für mein Land sowie in meinem Land politisch gewollt sind. Darauf lassen wir uns nicht ein. Um zum Schluss zu kommen: Unter Streichung des Absatzes 3 und möglichst des Absatzes 1 des Entwurfs ist jener für die Republik Roldem tragbar. Für alle verfassungsgemäßen Eingriffe in die Landesgesetzgebung und -verwaltung seitens der Union bietet der Artikel 47a, die Vertretungsgesetzgebung, ein weites Tor. Das kann die Union nutzen und das reicht dann aber auch. Vielen Dank für Ihr Gehör. Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Anaïs Gribonne-Fritz: 18.12.2012 18:05.
Herr Präsident,
vielen Dank für Ihren Einwurf zur Nachvollziehung Ihrer Entscheidung der Ergebnisfeststellung. Ich halte dieses jedoch schlechterdings nicht für einschlägig, da die Verfassung des Freistaats Freistein ein gänzlich anderes Dokument ist als die Unionsverfassung. Maßstab ist eben ein gänzlich anderer Rechtstext. Die Unionsverfassung geht von zwei Dritteln der Stimmen des Unionsrats aus. Im Unionsrat finden sich sechs Stimmen, eine verfassungsändernde Mehrheit verlangt somit die Zustimmung von wenigstens vierer seiner Teile. Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Gribonne-Fritz, ich danke Ihnen für die ausführliche Erklärung, die ich mit Interesse zur Kenntnis genommen habe. Ihre Stellungnahme zu der Einlassung der Unionskanzlerin in diesem Haus kann ich nachvollziehen und ich teile Ihre Auffassung in diesem Punkt uneingeschränkt. Ihre weiteren Ausführungen sind in der Feststellung der Artikel 48 (neu) wiederholt Artikel 37 Abs. 7 Satz 1 treffend. Was auch ich für eine unschädliche Formalie halte. Hier sind wir uns einig. Ich lese den Artikel 48, in dieser Intention habe ich ihn jedenfalls mit meinen Mitarbeitern verfasst, so, dass die Unionsregierung Verträge mit auswärtigen Staaten schließen darf, die bspw. die Bildungs- oder Kulturpolitik betreffen, wenn jedes einzelne Land seine Zustimmung erteilt und der Unionsrat als Ganzes ebenfalls zustimmt. Sollte also die Unionsregierung an der Universität in St. Lucia ein Institut wünschen, das die Sprache und Kultur der Republik Eldeyja unterrichtet oder Professoren einer Universität in Heroth freigestellt werden um an einem Austausch in der Republik Eldeyja teil-zunehmen, müsste Heroth dem zustimmen, das umsetzen. Ferner müsste eine solche völkerrechtliche Vereinbarung insgesamt im Unionsrat eine Zustimmung finden. Da die Unionsgerichte im Zweifel nicht nur auf den Wortlaut abstellen werden, könnten wir hier und im Unionsparlament jedenfalls diesbezüglich gerne Klarheit schaffen.
![]() Verehrte Frau Kollegin Dr. Gribonne-Fritz, das Präsidium hat seine Rechtsauffassung hier bereits dargelegt. Auch wenn die Verfassung des Freistaats Freistein nicht die Unionsverfassung ist, so ist doch der Sachverhalt ähnlich. Der Unionsrat wäre, würde er ihren Vorschlag folgen, zeit- und teilweise handlungsunfähig. Da ich die Feststellung des Ergebnisses für richtig halte, werde ich sie nicht ändern. Jedoch zeige ich folgende Optionen auf:
Das Gesetz wurde im Unionsparlament abgelehnt. Vielleicht sollten wir die Diskussion nochmal aufnehmen?!
Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() ![]() Frau Kollegin, die Diskussion können wir an anderer Stelle und auf Antrag eines Mitglieds wieder aufnehmen. Diesen Vorgang hier beende ich jedenfalls und schließe die Aussprache.
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