Bildungsgesetz der freien Republik Katista
§ 1 Anwendungsgebiet
Das Gesetz betrifft alle allgemeinbildenden Schulen und Kindergärten sowie ähnliche Einrichtungen auf dem Gebiet der freien Republik.
Kindergarten
§2 Kindergarten
(1) Jedes Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr hat die Pflicht einen Kindergarten zu besuchen.
(2) Die verpflichtende Betreuung der Kinder findet während der Woche von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Ein freiwilliges Betreuungsangebot in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist anzubieten.
(3) Die Kinder sind von ausgebildeten Pädagogen zu betreuen, damit sich die Eltern auf ihr Berufsleben konzentrieren können.
(4) Die Betreuungspläne für die Kindergärten werden in verbindlicher Form vom Kultusministerium ausgegeben. Betreuungspläne siehe Anhang 1.
(5) Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Kleinkinder mit den Grundwerten der Gesellschaft in spielerischer Form vertraut zu machen und frühzeitig Talente und Neigungen zu erkennen.
Schule
Das Schuljahr beginnt und endet zu den vom Kultusministerium festgesetzten Zeiten. Als Stichtag sind der 31. Juni für den Beginn und der 01. Juli für das Ende eines Schuljahres zu betrachten. In der freien Republik sind folgende Schulformen vorhanden: Volksschule, Förderstufe, Mittelschule, Volkshochschule (mehrere Arten), Oberschule (mehrere Arten).
§3 Volksschule
(1) Jedes Kind, das das 6. Lebensjahr zum Stichtag vollendet hat, wird vom Gesetz als Schulpflichtig betrachtet. Vom zuständigen Landratsamt oder Regierungspräsidium können Ausnahmeregelungen erlassen werden.
(2) Die Volksschule wird von der 1. bis zur 4. Klasse besucht.
(3) Die Volksschule hat die Aufgabe den Schüler in die Grundregeln des Schulwesens einzuweisen und ihnen erstes Grundwissen zu vermitteln. Lernzielpläne im Anhang 2.
(4) Die Unterrichtssprache in den ersten drei Jahren kann eine vom zuständigen Landkreis oder Regierungsbezirk anerkannte Regionalsprache sein.
§4 Förderstufe
(1) Die Förderstufe wird von jedem Schüler von der 5. bis zu 6. Klasse besucht.
(2) Mit dem Beginn der fünften Klasse haben die Schüler sich zwischen Englisch, Französisch und Spanisch als erste Fremdsprache zu entscheiden.
(3) Die Kinder werden nach ihren Noten in den 4 Hauptfächern auf Leistungsdifferenzierte Kurse verteilt. Es wird jeweils ein a (Noten 1 und 2), b ( Noten 3 und 4) und c (Noten 5 und 6) Kurs in den Fächern Mathematik, Deutsch, einer vom Schüler gewählten Naturwissenschaft und der gewählten Fremdsprache angeboten.
(4) Mit dem Besuch der 6. Klasse ist eine weitere Fremdsprache zu wählen. Der Schüler hat ab diesem Moment die Pflicht, Englisch zu wählen, falls er dies nicht in der 5. Klasse getan hat. Sonst ist die Wahl frei.
(5) Mit dem Ende der 6. Klasse sind von der Schule Empfehlungen für die Mittelschule, die Volkshochschule oder die Oberschule auszuschreiben. Diese richten sich nach dem Vorgaben des Kultusministeriums. Ausnahmen sind beim zuständigen Landratsamt oder Regierungspräsidium zu beantragen. Diese lauten wie folgt:
Besuch der Mittelschule: Keine Vorgaben.
Besuch der Volkshochschule: In den 4 Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, eine vom Schüler gewählte Naturwissenschaft und eine Fremdsprache) einen Durchschnitt von mindestens 2,4 und in den restlichen Fächern einen durchschnitt von mindestens 3,0.
Besuch der Oberschule: In den 4 Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, eine vom Schüler gewählte Naturwissenschaft und eine Fremdsprache) einen Durchschnitt von mindestens 2,0 und in den restlichen Fächern einen durchschnitt von mindestens 2,0.
Weiterführende Schulen
Es wird zwischen Mittelschule, Volkshochschule und der Oberschule unterschieden. Um eine dieser Schulformen zu besuchen, muss von der Förderstufe eine Empfehlung dafür ausgestellt worden sein. Die Mittelschule endet mit der 9. Klasse und dem Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss), die Volkshochschule mit der 10. Klasse und dem Volksschulabschluss (Realschulabschluss) sowie der Oberschule, die mit dem Abitur nach 13 Jahren endet. Es ist guten Volkshochschülern möglich, auf Empfehlung der Schule während der Schulzeit auf eine Oberschule zu wechseln, ebenfalls noch einmal nach Beendigung der 10. Klasse. Die Oberstufe beginnt mit dem 11. Schuljahr und schließt nach dem 12. mit dem Vollexamen ab.
§5 Mittelschule
(1) Die Mittelschule wird vom 7. bis zum Abschluss des 9. Schuljahres besucht und endet mit dem Ablegen einer Prüfung. Sie hat die Aufgabe die Schüler auf das Leben nach der Schule vorzubereiten. Die Schüler sollen sowohl die Möglichkeit haben, eine Lehre zu machen, als auch eine Fachhochschule zu besuchen. Am Ende sollte jeder Schüler die Schule mit einer fächerübergreifenden Allgemeinbildung verlassen.
(2) Die Mittelschule hat die Aufgabe dem Schüler eine durch alle Bereiche gehende Bildung zu vermitteln. Ab Klasse 7 wird der Schüler in folgenden Fächern unterrichtet: Mathematik, Deutsch, Englisch, Fremdsprache 1, Geschichte, Geographie, Informatik, Biologie, Werken, Sport, Physik, Religion und Chemie. In der 8. Klasse sind aus den 6 Wahlpflichtkursen (WPK) Leistungssport, Technik, Hauswirtschaft, Kunst, Computer-Programmierung und Bürowirtschaft 4 Stück zu wählen. In der 8. Klasse wird das Fach Technik ergänzt, welches sich viel praktischer mit der Technik beschäftigt.
(3) Am Ende der 9. Klasse hat jeder Mittelschüler eine Abschlussprüfung in den Hauptfächern abzulegen. Bei Prüfungen mit einem Ergebnis von über 80% ist der Besuch der Volkshochschule zu empfehlen. Dafür ist in den Sommerferien ein 4-wöchiger Aufbaukurs zu besuchen.
(4) Der Unterricht findet bis 15.00 Uhr statt.
§6 Volkshochschule
(1) Die Volkshochschule wird vom 7. bis zum Abschluss des 10. Schuljahres besucht und endet mit dem Ablegen einer Prüfung. Sie hat die Aufgabe den Schüler ein umfassendes Allgemeinwissen anzueignen, ihnen die gesellschaftlichen Umgangsformen zu vermitteln und sie so intensiv zu fördern, dass ein Besuch der Oberschule möglich ist. Die Schüler sollen sowohl die Möglichkeit haben, eine Fachhochschule, als auch die Oberschule zu besuchen. Am Ende sollte jeder Schüler die Schule mit einer fächerübergreifenden Allgemeinbildung verlassen. Außerdem soll nach dem besuch der beruflichen Volkshochschule ein nahtloser Übergang ins Berufsleben möglich sein. Die Volkshochschule kennt zwei Zweige:
(a) Die allgemeine Volkshochschule. Die allg. Volkshochschule zeichnet sich durch ein größeres Fächerangebot aus, als das der Mittelschule. Ab Klasse 7 wird der Schüler in folgenden Fächern unterrichtet: Mathematik, Deutsch, Englisch, Fremdsprache 1, Fremdsprache 3, Geschichte, Geographie, Informatik, Biologie, Werken, Kunst, Sport, Religion, Bezirkskunde, Politik, Sozialkunde, Physik und Chemie. In der 8. Klasse sind aus den 9 Wahlpflichtkursen (WPK) Leistungssport, weiterführende Technik, Gesetzeskunde, Kunst, Computer-Programmierung, weiterführende Kunst, Architektur und Bürowirtschaft 7 Stück zu wählen. In der 8. Klasse wird das Fach Technik ergänzt, welches sich viel praktischer mit der Technik beschäftigt.
(b) Die berufliche Volkshochschule. Die berufliche Volkshochschule unterscheidet sich durch das Angebot einer Lehre von der allg. Volkshochschule. Ab Klasse 7 wird der Schüler in folgenden Fächern unterrichtet: Mathematik, Deutsch, Englisch, Fremdsprache 1, Fremdsprache 3, Geschichte, Geographie, Informatik, Biologie, Werken, Kunst, Sport, Religion, Bezirkskunde, Politik, Sozialkunde, Physik und Chemie. Am Nachmittag wird, an Stelle der Arbeitsgemeinschaften und Lernhilfskurse, Berufsunterricht erteilt. Das heißt, daß die Schüler sich am Anfang des Schuljahres sich für einen der Lehrberufe Kfz-Mechaniker, Tischler, Elektriker, Klempner oder Bootsbauer einzuschreiben haben. Sie erhalten dann jeden Nachmittag Unterricht in dem Lehrberuf, den sie gewählt haben. Dabei wechseln sich Praxis- und Theorietage ab. Das Schuljahr beginnt mit einem Theorietag. Sie werden in den folgenden Fächer unterrichtet: Buchhaltung, Werkzeugkunde, technische Physik und dann die jeweiligen, berufsspezifischen Fächer: Holz & Kunststoff (Tischler & Bootsbauer), Bau- und Projektplanung (Tischer, Elektriker, Klempner, Bootsbauer), Metall (Kfz-Mechaniker, Bootsbauer, Klempner, Elektriker), Heizungs & Wasserbau (Klempner), Elektrische Zusammenhänge (Elektriker, Kfz-Meachniker), Mechanik (Kfz-Mechaniker). Diese Ausbildung endet mit dem Ablegen einer Gesellenprüfung.
(3) Am Ende der 10. Klasse hat jeder Volkshochschüler eine Abschlussprüfung in den Hauptfächern abzulegen. Bei Prüfungen mit einem Ergebnis von über 80% ist der Besuch der Oberschule zu empfehlen. Dafür ist in den Sommerferien ein 4-wöchiger Aufbaukurs zu besuchen.
(4) Die Volkshochschule ist eine Ganztagsschule. Der normale Unterricht beginnt um 8.30 Uhr und endet um 14.30 Uhr. Danach sind in der allg. Volkshochschule 18.00 Uhr verschiedene Arbeitsgemeinschaften und Lernhilfskurse anzubieten.
§7 Oberschule
(1) Die Oberschule kennt 5 Unterzweige (Der Besuch dauert grundsätzlich bis zum Ende des 13. Schuljahres). Sämtliche Zweige enden mit der allgemeinen Hochschulreife:
(a) Die humanistische Oberschule. Sie befasst sich natürlich mit den allgemeinen Bildungszielen und bereitet auf ein Studium und das Berufsleben vor, legt aber ihren Schwerpunkt auf die Sprachen. Folgende Fächer sind zu unterrichten: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Philosophie, Literatur, Religion, Politik, Sozialkunde, Geschichte, Sport, Geographie, Werken, Informatik, Sprachen des Altertums, Mathematik, Physik und Naturwissenschaften. Am Ende der humanistischen Oberschule ist eine Prüfung in 5 Fächern schriftlich und in 3 Fächern mündlich durchzuführen. Wer in mindestens 5 Fächern besteht, dem ist das Abitur zuzusprechen.
(b) Die musische Oberschule. Sie befasst sich ebenfalls mit der Allgemeinbildung der Schülern, aber ihr Schwerpunkt liegt im musischen Bereich. Sie bereit auf Beruf und Studium vor. Unterrichtet werden folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Fremdsprache 2, Musik, Musikgeschichte, Tanzen, Komponieren, Technik und Geographie, Geschichte, Gesellschaftskunde, Sport, Informatik. Am Ende der musischen Oberschule ist eine Prüfung in 4 Fächern schriftlich und in 2 Fächern mündlich durchzuführen. Wer in mindestens 4 Fächern besteht, dem ist das Abitur zuzusprechen.
(c) Die wissenschaftliche Oberschule. Sie möchte die Schüler auf einen wissenschaftlichen Beruf oder ein wissenschaftliches Studium vorbereiten. Es werden folgende Fächer unterrichtet: Deutsch, Mathematik, Religion Englisch, Fremdsprache 2, Biologie, Chemie, Physik, technische Mathematik, Informatik, technische Physik, Geographie, Gesellschaftskunde, Programmierung, Umweltschutz, Sport, technische Physik, Geschichte. Am Ende der wissenschaftlichen Oberschule ist eine Prüfung in 4 Fächern schriftlich und in 2 Fächern mündlich durchzuführen. Wer in mindestens 4 Fächern besteht, dem ist das Abitur zuzusprechen.
(d) Die wirtschaftliche Oberschule. Sie bereitet den Schüler auf Berufe in der freien Wirtschaft vor. Es werden folgende Fächer unterrichtet: Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Gesetzeskunde, Deutsch, Englisch, Plattdeutsch, Religion, Fremdsprache 2,Wirtschaftsenglisch, Erdkunde, Geschichte, Politik, Werken, Bezirkskunde, Grafikdesign, Informatik, Kunst und Sport. Am Ende der wissenschaftlichen Oberschule ist eine Prüfung in 4 Fächern schriftlich und in 2 Fächern mündlich durchzuführen. Wer in mindestens 4 Fächern besteht, dem ist das Abitur zuzusprechen.
(e) Die allgemeine Oberschule. Sie versucht den Schülern auf allein Bereichen zu fördern, kann dies aber nicht so gut wie die speziellen Oberschulen. Es wird auf Beruf und Studium vorbereitet. Es werden folgende Fächer unterrichtet: Deutsch, Englisch, Fremdsprache 2, Plattdeutsch, Mathematik, Biologie, Chemie ODER Physik, Werken, Bürowirtschaft, Informatik, Religion, Sport, Werte und Normen, Politik, Bezirkskunde, Geschichte, Geographie und Gesellschaftskunde, sowie Bezirkskunde. Am Ende der allgemeinen Oberschule ist eine Prüfung in 4 Fächern schriftlich und in 2 Fächern mündlich durchzuführen. Wer in mindestens 4 Fächern besteht, dem ist das Abitur zuzusprechen.
(2) Unterrichtet wird von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr erteilt.
§8 Die Oberstufe
(1) Das Ziel der Oberstufe ist es, den Schüler mit fundiertem Grundwissen auf ein bestimmtes Studium vorzubereiten. Mit Abschluß des Vollexamens der Oberstufe ist bereits ein großer Teil des Grundstudiums erfüllt, den Universitäten ist es frei gestellt, eine Studienzeitverkürzung zu erlassen.
(2) Die Schüler wählen zu Beginn der elften Klasse vier Fächer, welche sie ein Jahr lang als Halbexamens-Fächer (HE) betreiben werden. Jedes dieser vier Fächer wird mit 8 Stunden die Woche unterrichtet.
(3) Mit Ablegen des Halbexamens zum Ende des elften Schuljahres müssen die Schüler aus den bisherigen 4 Fächern drei auswählen, die sie in der zwölften Klasse zum Vollexamen weiterführen möchten. Die Vollexamens-Fächer (VE) werden mit jeweils 10 Stunden die Woche betrieben.
(4) Die Oberstufe steht für erfolgreiche Absolventen der Volkshochsucle offen, sowie für Schüler der Oberschule.
(5) Folgende Fächer werden unterrichet:
- Deutsch
- Mathematik
- Physik
- Biologie
- Chemie
- Design
- Musik
- Rechtskunde
- Wirtschaftswissenschaften
- Betriebswirtschaft
- Media-Studien
- Journalismus
- Informatik
- Buchhaltung
- Englisch
- Spanisch
- Französisch
- Literatur
- Geschichte
- Soziologie
- Psychologie
- Politik
- Kunst
§9 Allgemeines
(1) In der freien Republik wird nach den vom Kultusministerium erstellten Lernzielplänen unterrichtet.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |