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Gesetz über die Tätigkeitsberichte von Ministerpräsident und Senator |
Alexander Krüger
Titan.
11.05.2012 23:56
Gesetz über die Tätigkeitsberichte von Ministerpräsident und Senator
Zitat: |
Gesetz über die Tätigkeitsberichte von Ministerpräsident und Senator
§1 Tätigkeitsbericht des Ministerpräsidenten
(1) Der Ministerpräsident der freien Republik Katista legt im Abstand von sieben Tagen dem Landtag einen Bericht darüber vor, welche Tätigkeiten von ihm oder einem Mitglied der Landesregierung in Angriff genommen oder abgeschlossen wurden.
(2) Im Anschluß an den Bericht hat jedes Landtagsmitglied das Recht, eine Frage an den Ministerpräsidenten zu stellen, sowie eine Folgefrage auf die Antwort des Ministerpräsidenten.
§2 Tätigkeitsbericht des Senators
(1) Der Senator der freien Republik Katista legt im Abstand von sieben Tagen dem Landtag einen Bericht darüber vor, welche Anträge im Unionsrat zur Aussprache und Abstimmungen standen und wie das Stimmverhalten des Senators aussah.
(2) Der Senator hat ebenfalls darüber zu informieren, ob er plant eigene Anträge einzubringen.
(2) Im Anschluß an den Bericht hat jedes Landtagsmitglied das Recht, eine Frage an den Senator zu stellen, sowie eine Folgefrage auf die Antwort des Senators.
§3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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