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Alexander Krüger
Titan.
11.05.2012 23:46 Gesetz über die Kommunalfinanzen

Gesetz über die Kommunalfinanzen
§ 1

Jede Kommune der freien Republik ist berechtigt, eigene Steuern zu erheben.

§ 2

Die Höhe und Art der Steuer muß von den Kommunen per Satzung festgelegt werden.

§ 3

Kommunen sind dazu verpflichtet, eine monatliche Übersicht über das Vermögen der Kommune, sowie deren Ausgaben und Einnahmen im Forum der freien Republik zu geben.

§ 4

Um die korrekte Erhebung der Steuern zu ermöglichen, ist jeder Einwohner der freien Republik dazu verpflichtet, in einem Einwohnerverzeichnis, welches im Landesforum öffentlich geführt wird, seinen Wohnort anzugeben.

§ 5

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.




Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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