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Gesetz über die Kommunalfinanzen § 1 Jede Kommune der freien Republik ist berechtigt, eigene Steuern zu erheben. § 2 Die Höhe und Art der Steuer muß von den Kommunen per Satzung festgelegt werden. § 3 Kommunen sind dazu verpflichtet, eine monatliche Übersicht über das Vermögen der Kommune, sowie deren Ausgaben und Einnahmen im Forum der freien Republik zu geben. § 4 Um die korrekte Erhebung der Steuern zu ermöglichen, ist jeder Einwohner der freien Republik dazu verpflichtet, in einem Einwohnerverzeichnis, welches im Landesforum öffentlich geführt wird, seinen Wohnort anzugeben. § 5 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Alexander Krüger Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista parteilos
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