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Zum Ende der Seite springen [Abstimmung] Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit
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Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
15.10.2011 17:19 [Abstimmung] Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit
Liebe Kollegen,
zur Abstimmung steht der folgende Antrag der Unionsregierung

Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit

§ 1 Inhalt dieses Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Erlangung und den Entzug der Unionsbürgerschaft sowie der Unionsangehörigkeit.

§ 2 Amt für Einwohnerangelegenheiten
(1) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten ist für die Verwaltung der Einwohnerdaten und die Durchführung dieses Gesetzes zuständig.
(2) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten wird von einem Direktor geführt. Dieser wird vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Inneren ernannt und entlassen. Ist kein Direktor im Amt, fallen seine Aufgaben an den Unionsminister des Inneren, sofern der Unionskanzler nichts anderes bestimmt.
(3) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten führt ein Bürgerverzeichnis, in dem alle Unionsbürger und Unionsangehörigen aufgelistet werden.

§ 3 Unionsangehörigkeit
(1) Der Antrag auf Erteilung der Unionsangehörigkeit ist beim Amt für Einwohnerangelegenheiten zu stellen. Der Antrag muß folgende Angaben über den Antragsteller enthalten:
1. Name;
2. Wohnsitz innerhalb der Union
3. E-Mail-Adresse und
4. bestehende Staatsangehörigkeit anderer Staaten.
(2) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten erteilt die Unionsangehörigkeit durch öffentlichen Bescheid, sofern keine Unstimmigkeiten innerhalb des Antrages bestehen und binnen 48 Stunden nach Antragstellung ein Post im siminternen Bereich des Forum geschrieben wurde.

§ 4 Unionsbürgerschaft
(1) Unionsangehörige können beim Amt für Einwohnerangelegenheiten einen Antrag auf Verleihung der Unionsbürgerschaft stellen.
(2) Sofern kein Verdacht auf Mehrfachanmeldung besteht, wird der Antragsteller zur Leistung folgenden Gelöbnisses aufgefordert: "Ich gelobe, dass ich der Demokratischen Union als getreuer Unionsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Union abträglich sein könnte". Nach der Leistung des Gelöbnisses wird die Unionsbürgerschaft durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten durch öffentlichen Bescheid verliehen.

§ 5 Verlust von Unionsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft
(1) Die Unionsbürgerschaft wird entzogen
1. wenn sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde;
2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2;
3. bei Verschollenheit im Sinne von § 2 Zweites Buch ZGB;
4. wenn der Unionsbürger dies wünscht oder
4. wenn ein Gesetz dies bestimmt.
(2) Inaktivität eines Unionsbürgers ist gegeben, wenn dieser binnen 28 Tagen kein Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten abgegeben hat. Nicht inaktiv ist, wer sich gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten für einen Zeitraum von maximal 40 Tagen abwesend gemeldet hat.
(3) Personen, denen die Unionsbürgerschaft entzogen wurde, werden zu Unionsangehörigen. Dies ist vom Amt für Einwohnerangelegenheiten festzustellen.
4) Die Unionsangehörigkeit wird entzogen
1. wenn sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde;
2. oder wenn der Unionsangehörige dies wünscht.
(5) Sie kann ferner entzogen werden, wenn die betreffende Person seit mindestens sechs Monaten verschollen im Sinne von § 2 Zweites Buch ZGB ist.
(6) Verlust von Unionsbürgerschaft und/oder Unionsangehörigkeit tritt ferner durch Tod des Inhabers ein.
(7) Über Entzug oder Verlust von Unionsangehörigkeit und/oder Unionsbürgerschaft ist ein öffentlicher Bescheid zu erteilen.

§ 6 Übergangs- und Schlußbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Jede reale Person kann nur eine Unionsbürgerschaft besitzen.
(3) Alle Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, gelten fortan als Unionsbürger. Alle anderen im Register des Amt für Einwohnerangelegenheiten geführten Personen gelten als Unionsangehörige.
(3) Das Staatsbürgerschaftsgesetz wird hiermit aufgehoben.


Stimmt ihr diesem Antrag zu?

Bitte stimmt mit
- Ja
- Nein oder
- Enthaltung.

Die Abstimmung dauert 96 Stunden; sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten abgestimmt haben, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder eine Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
15.10.2011 17:22
Ja



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Anastasia von Metternich
Mitglied
16.10.2011 17:15
Ja.



Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
SRM
Foren Gott
16.10.2011 18:59
Enthaltung



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Westliche Inseln
Palin Waylan-Majere
Palin Waylan-Majere Palin Waylan-Majere
Schaf im Wolfspelz
16.10.2011 22:09
ja



Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler

Kamler Johanssen
Haudegen
17.10.2011 20:21
Ja



Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
17.10.2011 22:12
Ich beende diese Abstimmung, da bereits eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.

5 Abgeordnete nahmen teil, davon stimmten vier mit "Ja", einer enthielt sich. Damit ist der Antrag angenommen.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
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