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Die Unionsregierung beantragt das folgende:
Gesetz zur Streichung der Enthaltung § 1 Paragraph 43 des Wahlgesetzes wird ersatzlos gestrichen. § 2 Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Nach einleitenden Worten des Herrn Unionskanzler ist dann die Diskussion eröffnet. mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Entwurf der Unionsregierung zielt auf die Streichung der Stimmoption "Enthaltung" im Wahlgesetz. Warum? Die Antwort ist schlicht und einfach, es gibt keinen Grund für diese Stimmoption. Bei einer Auswahl zwischen mehreren Kandidaten wählt man die Person, die man am für geeignetsten hält, bei nur einem Kandidaten entschließt man sich für oder gegen ihn. Alle diese Situationen erfordern keine Stimmoption der Enthaltung. Gleichzeitig fordern wir durch diese Gesetzesinitiative die Person zur intensiveren Entscheidung auf, die sich bisher in die Stimmoption der Enthaltung "geflüchtet" haben. Demokratien benötigen ein klares Bekenntnis ihrer Bürger für oder wider eine Möglichkeit; ein vielleicht kann es nicht geben. Die Unionsregierung bittet daher zum Zustimmung zu diesem Entwurf. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Zustimmung.
Alexander Krüger Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista parteilos
Meine Damen und Herren,
Ich denke, dass im Leben statistisch und auch praktisch oftmals, vermutlich sogar mehrheitlich, die Option "Enthaltung", "Mal abwarten" und "Dazu muss ich mich nicht auch noch äußern" gegeben ist. Auch im demokratischen Prozess spielt die Enthaltung eine demokratietheoretische und praktische Rolle. Die negative Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut einer modernen repräsentativen Demokratie. Andererseits scheint es in Krisenphasen durchaus auch funktional, klare und schnelle Entscheidungen in Abstimmungsprozessen zu haben, und dafür die Stimmabgabe auf die Schwarz-Weiß-Konstellation zu reduzieren. In der Abwägung zwischen Rechtskultur und Funktionalität bzw. Effizienz bin ich derzeit aber immer noch auf Seiten der rechtlichen Differenzierung. Bisher sehe ich die Demokratie in der DU in ihrer Funktionsfähigkeit nicht deswegen gefährdet, weil es eine Enthaltungsoption bei Wahlen und Abstimmungen gibt. Kamler Johanssen, sozialliberalistisch, ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
Herr Präsident,
der Kollege Johanssen hat natürlich recht, wenn er sagt
Das stellt auch niemand in Abrede und wir nehmen keinem Bürger dieses Recht. Wer davon Gebrauch machen möchte, bleibt entweder zu Hause. Das ist genau der Inhalt einer negativen Meinungsfreiheit: Sich nicht zu einer Frage zu äußern. Wer sich enthält, drückt damit aus, daß er der Sache gleichgültig gegenübersteht. Das ist auch eine Form der Meinungsäußerung. Insofern ist die Freiheit der Meinungsäußerung gewährleistet. Wer sich nicht äußern will, bleibt zu Hause oder macht den Stimmzettel ungültig. Diese Option verbleibt jedem Bürger. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 08.10.2011 11:26.
Herr Präsident,
nachdem es hier 48 Stunden keine Wortmeldung mehr gegeben hat, bitte ich höflichst um Abstimmung. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
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