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Zum Ende der Seite springen ObUG 2007-02 Organklage wg. Antarktis-Schutzgebiet
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Schrobi
Unionsrichter a.D.
16.05.2007 21:09
Ich versuche gerade noch die Hintergründe für die einzelnen Entscheidungen zu erfassen.

Deswegen würde ich gerne noch von der Antragsgegnerin erläutert haben, wie es überhaupt zu dieser Entscheidung gekommen. Ist die Schmelzer Foundation auf Sie zugekommen, oder hat die Unionsregierung von sich aus angeboten die Forschungsexpedition zu begleiten?



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Amber Marie Ford
Kampfmieze
17.05.2007 10:57
Die Schmelzer Foundation unterrichtete die Unionsregierung von ihrem Vorhaben, eine Forschungsexpedition in die Antarktis zu entsenden, woraufhin die Unionsregierung die Foundation auf die zu dieser Zeit stattfindenden Operationen des Schatums Futuna am Südpol sowie möglicherweise daraus resultierende Gefahren für die Expedition hinwies.

Zugleich stellte die Unionsregierung gegenüber der Foundation klar, dass ein militärischer Schutz der Expedition aller Voraussicht nach nicht möglich sein würde, da dieser nach Art. 17a III UVerf der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln des Unionsparlamentes bedürfte, und eine solche Mehrheit auf Grund der linken Sperrminorität gegen Zweidrittel-Beschlüsse derzeit wohl nicht erreichbar wäre. Die Unionsregierung sagte der Foundation lediglich zu, im Falle eines militärischen Angriffes auf die Expedition durch die Streitkräfte einer fremden Macht unverzüglich die nach Art. 17a III UVerf notwendige Zustimmung des Unionsparlamentes zum Einsatz der Unionsstreitkräfte zur Rettung der Expeditionsteilnehmer zu beantragen, gab jedoch keine Garantie für deren Erteilung, sondern äußerte wie gesagt die Erwartung, dass diese mit den Stimmen von Linker Liste und SPDU versagt werden würde.

Jenseits dieser Konsultation realisierte die Unionsregierung jedoch die gewachsene und weiter wachsende strategische Bedeutung der Antarktis auch für die Demokratische Union in einem potenziellen militärischen Konflikt. Es ist zum einen das wenn auch auf noch keinen konkreten Zeitpunkt festgelegte Ziel der Unionsregierung, die Demokratische Union in die International Security Organization (ISO) zu integrieren, deren Mitgliedsstaat und somit künftiger alliierter der Demokratischen Union, die Vereinigten Staaten von Astor, etwa sicherheitspolitische Interessen mit der Sicherheit der Antarktis gegen Einflussnahme und Nutzung seitens der Staaten z. B. des Bedjinger Paktes zu schützen. Darüber hinaus vertritt die Unionsregierung die Auffassung, dass die Demokratische Union auch als blockfreier Staat der Verwicklung in eine militärische Konfrontation zwischen den Staaten der ISO und des BP, in welchem wiederum der Südpol aller Voraussicht eine zentrale strategische Rolle einnehmen würde, nicht würde entgehen können, sondern in diesen hineingezogen werden würde, so dass die sorgfältige und umfassende Vorbereitung der Unionsstreitkräfte auf einen möglichen Einsatz in der Antarktis fortan Bestandteil jeder defensiv ausgerichteten, zum Schutz und der Verteidigung der Demokratischen Union gegen Angriffe fremder Mächte bestimmter militärischer Planung sein würde.

Aus diesem Grunde führten die Unionsstreitkräfte ein Manöver in der Antarktis durch, in welches u. a. das Expeditionsteam der Schmelzer Foundation eingebunden wurde, indem mit ihrer Hilfe die eventuell einmal erforderlich werdende Evakuierung von Staatsbürgern der Demokratischen Union aus dem Gebiet der Antarktis als Schauplatz einer militärischen Krise simuliert wurde. Dass solche Einsätze im Ernstfalle der Zustimmung des Unionsparlamentes bedürften berührt nicht die Befugnis und Verpflichtung der Unionsregierung, die Unionsstreitkräfte diese im Rahmen eines Manövers üben zu lassen.

Insofern diente die Begleitung der Expedition der Schmelzer Foundation durch einen Verband der Unionsmarine ausschließlich ausbilderischen Zwecken, die Unionsregierung hatte, da die Schmelzer Foundation ja ohnehin eine Expedition in die Antarktis entsenden wollte nachgefragt, ob die Expeditionsmitglieder sich als Teilnehmer für diese Übung zur verfügung stellen würden, und dies wurde bejaht.



Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.

Schrobi
Unionsrichter a.D.
20.05.2007 17:50
Wenn bis morgen abend keine weiteren Vorträge erwünscht sind, haben die Antragstellerinnen dann die Gelegenheit für das Plädoyer.

Im direkten Anschluss daran bitte ich dann die Antragsgegnerin um das Plädoyer.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Schrobi
Unionsrichter a.D.
25.05.2007 16:19
Herr Connor, Sie haben das Wort.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Sean William Connor
Unionskanzler a.D.
27.05.2007 14:59
Danke Herr Vorsitzender und ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen.

Hohes Gericht,
herr Vorsitzender,
verehrte Frau Kollegin!


Ich habe mich, nach nochmaligen durchgehen des Protokolls dieser Verhandlung, entschlossen in diesem Schlusswort nochmals explezit auf meine Ausführung zu verweisen. Ich halte es für selbstverständlich, dass die Unionsregierung in allen wesentlichen Fragestellungen sofort das Unionsparlament darüber in Kenntnis setzt. Die Frage der Entsendung von Unionsstreitkräften war eine wesentliche, die hätte durch das Unionsparlament beantwortet werden müssen. Das ist hier nachweislich nicht geschehen.

Der Öffentlichkeit wusste die Unionsregierung genau was zu sagen ist: Es handelte sich nur um ein kleines Manöver. Dieses Manöver hatte Folgen: Sagt doch die Vertreterin der Unionsregierung hier selber man habe um die Gefahr für die Expedition der Schmelzer Foundation gewusst und weil man befürchtet die 2/3-Mehrheit im Unionsparlament nicht erreichen zu können entschließt man sich ein Manöver der Unionsstreitkräfte zu veranstalten.

Dieses Gericht entscheidet in dieser Frage wie künftig mit dem Unionsparlament umgegangen wird. Hier geht es auch um die Frage, ob der Unionsregierung Schlupflöcher gegeben werden können militärische Operationen ohne Legitimierung durchzuführen. Ich erinnere nur an das Prinzip der Parlamentsarmee!

Daher:


I.
Wir beantragen: Festzustellen, dass der Einsatz der Unionsstreitkräfte durch die Unionregierung verwassungswidrig war.



Die Schutzzone selber, dazu hab ich mich auch bereits geäußert ist in der juristischen Grauzone. Wer eine Zone errichtet, die er schützen möchte, zieht in letzter Konsequenz jedwede erdenklichen Mittel in Betracht um dieses Gebiet zu schützen.

Das spielt auch keine so große Rolle eine Schutzzone war genaus wesentlich und hätte im Rahmen einer Diskussion über den Einsatz der Unionsstreitkräfte genehmigt werden müssen. Ich verweise ferner auf meine bereits getätigten Ausführungen dazu.

Daher:


II.
Festzustellen, dass das Einrichten einer Schutzzone seitens der Unionsregierung verfassungswidrig ist.



Der Antrag in der a.b.) wird zurückgezogen. Die Unionsregierung hat bereits die "Schutzzone" geräumt.

Ob eine Handlung vorlag, die geeignet war das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (folgend Antrag a.a)) stelle ich in das ermessen des Gerichts. Ob die Handlung der Unionsregierung ausreichend waren muss hier geklärt werden: Zu Berücksichtigen ist die Kenntniss über die Lage in der Antarktis und den Aufenthalt feindlicher Mächte. Ferner ist zu beachten, dass die Errichtung einer Schutzzone als Provokation hätte aufgefasst werden können.



Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Schrobi
Unionsrichter a.D.
27.05.2007 16:44
Vielen Dank.

Dann bitte ich um das Plädoyer der Antragsgegnerin.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Amber Marie Ford
Kampfmieze
29.05.2007 09:59
Hohes Gericht,

ich denke, ich kann mich auch kurzfassen - auch, um mich nicht zum ungezählten Male zu wiederholen. Die Klage beruht auf völlig falschen Behauptungen der Antragstellerinnen, welche die Tatsachen entweder aus Dummheit nicht korrekt aufgefasst und nachvollzogen, oder aus Niedertracht mutwillig verdreht und verzerrt haben. Das kann ich nicht beurteilen, aber es spielt hier auch keine Rolle.

Die Tatsachen sind und bleiben diese: die Robert-Schmelzer-Stiftung wollte eine Forschungsexpedition zum Südpol durchführen und erkundigte sich angesichts der potenziell riskanten oder gefährlichen Lage dort bei der Unionsregierung, inwieweit diese die Sicherheit der Expeditionsteilnehmer gewährleisten könnte. Die Unionsregierung teilte der Stiftung mit, dass eine militärische Sicherung der Expedition einer Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlamentes bedürfte und eine solche auf Grund der linken Sperrminorität wohl nicht erreichbar sein würde, oder kurz: dass man dank der linken Fraktionen im Unionsparlament aktuell traurigerweise wohl nichts für die Sicherheit dieser Staatsbürger der Demokratischen Union tun könne.

Mehr als ggf. die Beantragung eines Militäreinsatzes zur Rettung der Expeditionsteilnehmer konnte die Unionsregierung verfassungsrechtlich bedingt keinesfalls zusagen, und hat sie auch nicht zugesagt. Die Stiftung hielt dennoch an ihrem Vorhaben einer Expedition fest, und man einigte sich mit der Unionsregierung und über diese den Vertretern anderer Staaten auf eine bestimmte Zone innerhalb der Landmasse am Südpol, in welcher die Expedition sich bewegen würde, die sog. "Schutzzone", so dass sichergestellt war, dass die Expeditionsteilnehmer nicht in militärische Aktivitäten am Südpol operierender anderer Staaten verwickelt werden würden, an man dem Unionsparlament im Bedarfsfalle ein konkret umgrenztes Gebiet hätte aufzeigen können, in welchem ein Rettungseinsatz - so die linken Parteien ihn nicht sowieso verhindert hätten - stattgefunden hätte.

Unabhängig von den aktuellen Aktivitäten der Robert-Schmelzer-Stiftung am Südpol entschied sich die Unionsregierung dafür, den Südpol fortan in ihre startegischen Planungen für den Verteidigungsfall einzubeziehen, und dort regelmäßig Manöver durchzuführen. Dies geschah rein im Hinblick auf die strategische Bedeutung des Südpols und insbesondere seiner Rohstoffvorkommen sowohl für die Union als auch ihre möglichen Alliierten in einem von den Bedjinger Pakt-Staaten entfesselten Weltkrieg. Für das erste Manöver wurde ein Szenario ersonnen, welches sich um die Notwendigkeit der Rettung von Staatsbürgern der Demokratischen Union im Kriegsfalle vom Südpol dreht. Die Mitglieder der Forschungsexpedition der Robert-Schmelzer-Stiftung haben sich dankenswerterweise als "Darsteller" für dieses Manöver zur Verfügung gestellt, das somit erfolgreich durchgeführt werden könnte.

Zusammenfassend stelle ich fest, die Unionsregierung hat:

1) der Robert-Schmelzer-Stiftung zugesagt, im Falle der Notwendigkeit einer militärischen Rettung ihrer Expedition zum Südpol unverzüglich die notwendige Genehmigung des Unionsparlamentes für einen Militäreinsatz einzuholen und bis dahin durch Absprachen mit am Südpol militärisch präsenten Staaten erwirkt, dass die Forschungsexpedition sich in einer abgesteckten Zone ("Schutzzone") bewegen und tätig sein konnte, ohne in Kontakt mit den Streitkräften und Militäroperationen dieser Staaten zu kommen;

und

2) unabhängig davon ein Manöver am Südpol durchgeführt, um die Verteidigungsfähigkeit der Unionsstreitkräfte den jüngsten geostrategischen Entwicklungen anzupassen, für welches Mitglieder der Robert-Schmelzer-Foundation sich dankenswerterweise als Darsteller zur Verfügung gestellt haben.

Was davon der Zustimmung des Unionsparlamentes bedurft hätte, oder gar geeignet gewesen sein soll, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, wissen wohl nur die Staatschefs der Bedjinger Pakt-Staaten, deren Wasserträger in der Demokratischen Union - und deren Anwalt.

Die Klage jedenfalls ist als unbegründet abzuweisen.



Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.

Amai Li
Tochter des Himmels
17.06.2007 17:40
Kommt hier ein Urteil?

[Diese Fragen einfach löschen. Aber der Ausgang interessiert mich ... ]



Amai Li
Tochter des Himmels,
Göttlich erhabene Kaiserin von Chinopien

William C. Ashcraft
Kaiser
17.06.2007 22:05
Das Urteil ergeht sobald wir beschlussfähig sind.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Schrobi
Unionsrichter a.D.
17.01.2008 21:59
Zitat:


DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -

es ergeht folgender

Beschluss
vom 15.01.2008



Nach § 4 IV UGerG wird Herr Rincewind Mason für das Organklageverfahren vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2007-02) als Schöffe hinzugewählt.



Prof. Dr. Schrobi
Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht



Das Gericht wird sich nun zurückziehen und die Urteilsfindung beginnen.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Schrobi
Unionsrichter a.D.
23.02.2008 14:00
Der bestimmte Schöffe ist bis zum heutigen Tag nicht erreichbar gewesen.
Bis zur Bestimmung eines neuen Schöffen, muss dieses Verfahren leider ruhen.

Dr. Schrobi, 23.02.2008



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Laura van Middelburg
Quotenblondine
10.09.2010 22:58


DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -


Die Hauptverhandlung in dem Organstreitverfahren

Fraktion der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union im Unionsparlament u. a.

gegen

die Unionsregierung der Demokratischen Union

wegen

Feststellung

Az.: ObUG 2007/02

wird hiermit fortgesetzt.

Da das Organstreitverfahren vor Inkrafttreten der Unionsgerichtsordnung anhängig wurde, findet die Verhandlung nach den Bestimmungen des Unionsgerichtsgesetzes statt. Das Gericht entscheidet entsprechend den Vorschriften des Unionsgerichtsgesetzes in der Besetzung:
  • der hauptamtlichen Richterin am Unionsgericht van Middelburg als Vorsitzender;
  • des Präsidenten des Unionsgerichts Dr. Janßen als 1. Beisitzer;
  • des hauptamtlichen Richters am Unionsgericht Prof. Bongerton als 2. Beisitzer.
Das Oberste Unionsgericht stellt zunächst fest, dass durch die aktuell bestehende Bildung einer Regierungskoalition unter Führung der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union zumindest eine Teilidentiät zwischen der Antragstellerin zu 1) und der Antragsgegnerin gegeben sein dürfte. Die Antragstellerin zu 1) wird daher gebeten zu erklären, ob sie an einer Entscheidung der verfahrensgegenständlichen Rechtsfrage durch das Oberste Unionsgericht weiterhin interessiert ist oder beantragt, das Verfahren für in der Hauptsache erledigt zu erklären.

Ferner stellt das Oberste Unionsgericht fest, dass die Antragstellerin zu 2) als im Organstreitverfahren parteifähige Rechtspersönlichkeit nicht mehr besteht. Zwar ist nach Kenntnis des Obersten Unionsgerichts die politische Partei Vereinigte Linke (VL) Gesamtrechtsnachfolgerin der Partei des demokratischen Sozialismus (PDS), diese ist jedoch aktuell nicht mit einer eigenen Fraktion im Unionsparlament der Demokratischen Union vertreten und somit in diesem Verfahren nicht parteifähig.

Hinsichtlich der Verfahrensbeteiligung der Antragstellerin zu 2) wird das Verfahren somit von Amts wegen für in der Hauptsache erledigt erklärt.

Nach Kenntnisnahme der erbetenen Stellungnahme der nunmehr alleinigen Antragstellerin und in Teilidentität Antragsgegnerin wird das Gericht über das weitere Verfahren entscheiden.

Laura van Middelburg
Vorsitzende Richterin am Obersten Unionsgericht




Laura van Middelburg



"In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."
Sean William Connor
Unionskanzler a.D.
11.09.2010 19:37
Da die Klage und deren Inhalt zwischenzeitlich historisch geworden ist, erkläre ich, dass auf ein Urteil des Unionsgerichts verzichtet wird.



Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Laura van Middelburg
Quotenblondine
13.09.2010 16:31


DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -

BESCHLUSS
vom 13. Septmeber 2010


Das Organstreitverfahren der

Fraktion der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union im Unionsparlament u. a.

gegen

die Unionsregierung der Demokratischen Union

wegen

Feststellung

Az.: ObUG 2007/02

wird nach Verzichtserklärung der verbliebenen und mittlerweile teilidentisch gewordenen Parteien auf eine Entscheidung durch Urteil für in der Hauptsache erledigt erklärt.

Kostenentscheidung:


Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

Dies folgt daraus, dass die Unionsregierung von ihrer Ermächtigung nach dem alten, hier jedoch anwendbaren Gesetz über das Unionsgericht (UGerG), Gerichtskosten für Verfahren des Organstreites zu erheben, keinen Gebrauch gemacht hat. Die entsprechend ergangene Gerichtskostenverordnung regelt ausschließlich die Erhebung von Gerichtskosten in Straf-, Verwaltungs- und Zivilsachen.

Das Oberste Unionsgericht am 13. September 2010 durch:

Laura van Middelburg
Hauptamtliche Unionsrichterin als Vorsitzende

Dr. Enno Janßen
Präsident des Unionsgerichts als Beisitzer

Prof. Jebb Bongerton
Hauptamtlicher Unionsrichter als Beisitzer


Die Verhandlung ist geschlossen.



Laura van Middelburg



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