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Zum Ende der Seite springen 2010/45 Aussprache: Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes (Unionsparlament)
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Ot Helfsen
Routinier
26.06.2010 10:58 2010/45 Aussprache: Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes (Unionsparlament)


Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes

§ 1 Zweck

Dieses Gesetz ändert das bisherige Unionshaushaltsgesetz im Sinne eines Bürokratieabbaus.

§ 2 Änderung der Modalitäten der Haushaltserstellung

Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.

§3 Änderung der Modalitäten der Berichtserstellung

Der bisherige §4 des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

§4 Berichte
Die Unionsregierung ist verpflichtet, dem Unionsparlament nach vorangegangenem Antrag über die Einnahmen und Ausgaben des Monats sowie das Vermögen der Demokratischen Union zu berichten.

§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz wurde dem Unionsrat am 25.06.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet daher am 09. Juli 2010.



Ot Hennerk Helfsen
Ot Helfsen
Routinier
26.06.2010 11:03
Zunächst formale Anmerkungen: Es gibt zwei mal den § 4.

Bei § 1 und § 2 sind Leerzeichen zwischen dem § und der Zahl und bei §3 und §4 nicht.

Inhaltlich: Das mindestens in
Zitat:
Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


ist für mich in der Bedeutung bzw. Intention klärungsbedürftig.



Ot Hennerk Helfsen
Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
28.06.2010 14:50
Bei § 4 müssen sie das anders lesen, der "erste" § 4 ist der § in der richtigen Reihenfolge in dem Änderungsgesetz. Der "zweite" § 4 ist der § in dem aktuellen Gesetz, welcher anders gefasst wurde. Er sollte der Übersichtlichkeit halber eingerückt werden, also so:

Zitat:
Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes

§ 1 Zweck

Dieses Gesetz ändert das bisherige Unionshaushaltsgesetz im Sinne eines Bürokratieabbaus.

§ 2 Änderung der Modalitäten der Haushaltserstellung

Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

__________(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.

§ 3 Änderung der Modalitäten der Berichtserstellung

Der bisherige §4 des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

__________§4 Berichte
__________Die Unionsregierung ist verpflichtet, dem Unionsparlament nach vorangegangenem Antrag über die Einnahmen und Ausgaben des Monats sowie das Vermögen der Demokratischen Union zu berichten.

§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Unter "mindestens" ist wohl spätestens zu verstehen.



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Joeli Veitayaki: 28.06.2010 14:50.

Ot Helfsen
Routinier
28.06.2010 16:12
Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Bei § 4 müssen sie das anders lesen, der "erste" § 4 ist der § in der richtigen Reihenfolge in dem Änderungsgesetz. Der "zweite" § 4 ist der § in dem aktuellen Gesetz, welcher anders gefasst wurde.


Ah, hatte den Doppelpunkt übersehen. Danke für den Hinweis, Kollege Veitayaki.

Zitat:

Unter "mindestens" ist wohl spätestens zu verstehen.


Das wäre meiner Meinung nach auch plausibler als "frühestens", was das Wort "mindestens" im Gegensatz zu "höchstens" eher aussagt.

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Er sollte der Übersichtlichkeit halber eingerückt werden, also so: [...]


Diese Änderung halte ich auch für sinnvoll.



Ot Hennerk Helfsen

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Ot Helfsen: 28.06.2010 16:26.

Ot Helfsen
Routinier
28.06.2010 16:17
-



Ot Hennerk Helfsen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ot Helfsen: 28.06.2010 16:21.

Ot Helfsen
Routinier
28.06.2010 16:18


Da ich nicht einfach - obwohl es Wahrscheinlichkeiten gibt - entscheiden kann und sollte, was die Unionsregierung mit der fraglichen Formulierung "mindestens" gemeint hat, würde ich der Unionsregierung Gelegenheit geben, sich dazu hier zu äußern.

Das UR-Präsidium hat eine Stellungnahme bzw. Klarstellung bei der Unionsregierung erbeten.



Ot Hennerk Helfsen

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Ot Helfsen: 28.06.2010 16:34.

Ot Helfsen
Routinier
28.06.2010 16:23
*Räusper* Engel



Ot Hennerk Helfsen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ot Helfsen: 28.06.2010 16:24.

SRM
Foren Gott
28.06.2010 19:52
*findet sich ein, um konkrete Rückfragen zu beantworten*



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Franz Sperling
Kaiser
28.06.2010 19:58
... *so* Sorry, irgendwie habe ich jetzt Unionsrat mit Unionsparlament verwechselt. *so*




Mitglied des Unionsparlaments
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Franz Sperling: 28.06.2010 20:00.

Ot Helfsen
Routinier
28.06.2010 21:48


Willkommen im Unionsrat, Herr Unionsminister.
Der Unionsrats-Vertreter von Katista hatte eine Nachfrage. Augenzwinkern



Ot Hennerk Helfsen
Ot Helfsen
Routinier
28.06.2010 21:54
Genau, Herr Präsident, danke.

Eine eindeutige Formulierung im vorl. Gesetz wäre für die Rechtssicherheit wichtig.

Wie ist das mindestens in
Zitat:
Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


von den Machern des Gesetzes gemeint?



Ot Hennerk Helfsen
Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
28.06.2010 22:22
Roldem wird sich diesem Gesetz entgegenstellen. Die Unionsregierung wie das Parlament haben anscheinend nicht so recht verstanden, worum es sich beim Haushaltsrecht handelt. Ein Haushalt des Parlaments ermächtigt die Exekutive zu Ausgaben im Vorfeld. Eine nachträgliche Legitimierung führt das Ganze doch ad absurdum. Dazu kommt noch, dass die angedachte Regelung nur mit einem Erfüllungstitel sanktionierbar ist. Die Unionsregierung sollte sich endlich mal wieder an die Gesetze halten und sie nicht schlechter machen. Hier wird ganz eindeutig Demokratie abgebaut.



SRM
Foren Gott
29.06.2010 09:41
Zitat:
Original von Ot Helfsen
Genau, Herr Präsident, danke.

Eine eindeutige Formulierung im vorl. Gesetz wäre für die Rechtssicherheit wichtig.

Wie ist das mindestens in
Zitat:
Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:

(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


von den Machern des Gesetzes gemeint?

Diese Kritik kann ich nachvollziehen. Mindestens ist in diesem Fall als spätestens zu verstehen. Um hier eine eindeutigere Formulierung zu erzielen, stehe ich einer Korrektur durch den Unionsrat offen gegenüber.



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
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Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
29.06.2010 11:16
Ist das nicht eine redaktionelle Korrektur, die ohne weiteren Durchlauf durch die Gesetzgebungsmaschinerie geändert werden könnte?



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
SRM
Foren Gott
29.06.2010 12:45
Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Ist das nicht eine redaktionelle Korrektur, die ohne weiteren Durchlauf durch die Gesetzgebungsmaschinerie geändert werden könnte?

Das wäre selbstredend ganz in meinem Sinne.



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
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Gerhard Cheman
Grünschnabel
29.06.2010 23:23
Auch wenn Aufgrund der redationellen Formfehler Einigkeit erzielt wurde kann ich dieser Änderung des Unionshaushaltsgesetzes keine volle Zustimmung erteilen. Mir leuchten natürlich die Gründe ein, warum der Unionsfinanzminister das Gesetz ändern lassen möchte bzw. warum es sinnvoll wäre, auf der anderen Seite bin ich der selben Meinung wie Frau Friedmann: Ausgaben sollten vorher beschlossen werden und nicht im Nachhinein, diese Handhabung ist sehr sinnvoll, sie wird u. a. in Freistein exakt so angewendet.
Da ich in diesem Zwiespalt stecke, werde ich mich hier aktiv enthalten, denn eine Zustimmung kann ich hier nicht erteilen.



Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
30.06.2010 10:49
Dem Einwand des Herrn Cheman muss ich zustimmen, hier

Zitat:
(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


müsste es richtiger Weise heißen


Zitat:
(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat vor dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


Nur dann mach ein Haushaltsentwurf auch Sinn. Ansonsten ist es einfach der Haushalt.



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Ot Helfsen
Routinier
30.06.2010 11:12
Ich gehe mal davon aus, dass die Formulierung "nach" in diesem Fall kein Versehen war. Herr Rosseau-Mason sollte sich dazu äußern können.
Wenn dies so ist, wäre eine Änderung zur Vorschrift "vor" eine strukturelle Änderung des Gesetzes.



Ot Hennerk Helfsen
SRM
Foren Gott
30.06.2010 12:50
Zitat:
Original von Ot Helfsen
Ich gehe mal davon aus, dass die Formulierung "nach" in diesem Fall kein Versehen war. Herr Rosseau-Mason sollte sich dazu äußern können.
Wenn dies so ist, wäre eine Änderung zur Vorschrift "vor" eine strukturelle Änderung des Gesetzes.

Richtig, das "nach" ist kein Versehen. Die Union tätigt zu 100 Prozent Ausgaben, die das Besoldungsgesetz diktiert und diese sind nach dem aktuell gültigen Haushaltsgesetz überhaupt nicht genehmigungspflichtig. Daher ist hier eine Zustimmung des Unionsparlaments "rein pro forma".

Daher soll die Haushaltsdebatte auch auf eine reale Basis gestellt werden, anstatt auf einer geschätzten Grundlage (hierfür schwanken die Steueraufkommen zu stark). In diesem Sinne ist daher eine nachgelagerte Haushaltsdebatte stichhaltig und durch diese Vorlage berücksichtigt.



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von SRM: 30.06.2010 12:50.

Gerhard Cheman
Grünschnabel
30.06.2010 22:37
Aus diesem Grund bleibe ich bei meiner Ansicht, mich hier bei einer Abstimmung zu enthalten.



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