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Wir können jetzt alle möglichen Krisen- und Katastrophenszenrarien durchspielen; das führt aber zu keinem Ergebnis. Tatsachse ist doch, dass wir eine Stelle benötigen, die die doppelte Vergabe von Kennzeichen verhindert. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Das geschieht doch schon durch die Zuweisung unterschiedlicher Vorwahlen.
Sorry, ich war in Gedanken bei den Kfz-Kennzeichen. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Selbst dort würde zu erst das Kennzeichen für das Land stehen (F, H, I, K, R, S, W), eben auf blauem Grund, dann das Unterscheidungskennzeichen für die Kreis o. Ä. und schließlich eine Zahlenfolge - zumindest sollten wir dabei bleiben. Damit ist jedes Land frei, selbst die Kreisunterscheidungskennzeichen festzulegen.
Ich fasse die angemerkten Änderungen zusammen:
Kapitel III - Telekommunikationsvorwahlen
Artikel 7 - Wesen (1) Telekommunikationsvorwahlen (TKVw) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer. (2) Telekommunikationsvorwahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend. (3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 8 - Aufbau (1) Telekommunikationsvorwahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Vorwahlbezirke): a) 1 (eins): Freistein, b) 2 (zwei): Heroth, c) 3 (drei): Imperia, d) 4 (vier): Katista, e) 5 (fünf): Roldem, f) 6 (sechs): Salbor, g) 7 (sieben): Westliche Inseln. Artikel 9 - Verteilung Über die Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder. Artikel 10 - Koordinierung Die Länder verwalten die Ortsnetze und Rufnummern in ihrem Verantwortungsbereich. Sie stellen die Kommunikation in andere Vorwahlbezirke sicher. Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City
Einverstanden
Dann kann ich diesen Ausschuss schließen. Ich danke Ihnen für die konstruktive Mitarbeit. Als Ergebnis wird folgendes festgehalten:
Kapitel III - Telekommunikationsvorwahlen
Artikel 7 - Wesen (1) Telekommunikationsvorwahlen (TKVw) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer. (2) Telekommunikationsvorwahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend. (3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 8 - Aufbau (1) Telekommunikationsvorwahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Vorwahlbezirke): a) 1 (eins): Freistein, b) 2 (zwei): Heroth, c) 3 (drei): Imperia, d) 4 (vier): Katista, e) 5 (fünf): Roldem, f) 6 (sechs): Salbor, g) 7 (sieben): Westliche Inseln. Artikel 9 - Verteilung Über die Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder. Artikel 10 - Koordinierung Die Länder verwalten die Ortsnetze und Rufnummern in ihrem Verantwortungsbereich. Sie stellen die Kommunikation in andere Vorwahlbezirke sicher. Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City
Ich möchte vorschlagen, dass dieses Kapitel in Telefonortsnetzausscheidungszahlen (TONAZ) umzubenennen. Im Kapitel IV soll sich auch den Vorwahlen, nur nicht den Ausscheidungsziffern, sondern den Sondervorwahlen widmen, so z.B. dieser für Mobiltelefone oder Mehrwertdienste.
Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Justine Sutherbury: 04.03.2011 21:53.
Einverstanden...
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