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Zum Ende der Seite springen UVerwG 02/09 Unionsregierung ./. Freie Republik Katista
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William C. Ashcraft
Kaiser
25.05.2009 14:49 UVerwG 02/09 Unionsregierung ./. Freie Republik Katista
Zitat:

Die Unionsregierung
- vertreten durch das Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung -
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katista


an das Unionsgericht
- Unionsverwaltungsgericht
Bloomsburgh, Roldem


Manuri, den 15. Mai 2009


Betreff: Unionsregierung gg. Freie Republik Katista


Die Antragstellerin, die Unionsregierung - vertreten durch das Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung, - beantragt, den zum 7. Mai 2009 von der Antragsgegnerin, der Freien Republik Katista, ergangenen Bescheid zur "Befristete[n] Genehmigung zur Herstellung von Handfeuerwaffen" für rechtswidrig zu erklären.
Darüberhinaus fordern wir, den Bescheid aufzuheben und für nichtig zu erklären.
Weiterhin fordern wir festzustellen, dass die Gesetzgebungskompetenz in diesem Punkt der Union obliegt.


I.

Sachlage:

Nach mehreren Hinweisen aus der Bevölkerung, zur Herstellung von Schusswaffen sei eine Genehmigung erforderlich, wandte sich der Katistaner Unternehmer Kintaro Bergmann am 25. April 2009 an die Regierung der Freien Republik Katista - namentlich den Ministerpräsidenten, Herrn Tiberius Kaulmann - um eine solche Genehmigung für seinen Betrieb - die "Handfeuerwaffen Manufaktur Funnix" - zu beantragen.
Am 7. Mai 2009 schließlich erging ein Bescheid folgenden Wortlautes zu Herrn Bergmann:
"Die Handfeuerwaffen Manufaktur Funix erhält eine Befristete Genehmigung zur Herstellung von Handfeuerwaffen. Die Genehmigung erlöscht am 1.12.2009.

Die Genehmigung verlängert sich um weitere 6 Monate, wenn sie nicht 1 Monat vor Genehmigungsende gekündigt wird.

Kauli
Ministerpräsident
Funnix, 7.5.2009"


Ein Waffengesetz sei angeblich vorhanden, jedoch nicht auffindbar.


[center]II.

Die Klage ist zulässig.

Die Unionsregierung sieht die Zuständigkeit in diesem Rechts- und Entscheidungsbereich in Unionshänden und sieht sich damit als Geschädigte.


Nach §7 III Unionsgerichtsgesetz ist das Unionsverwaltungsgericht für alle Verfahren zuständig, bei denen mindestens eine streitentscheidende Norm aus dem Öffentlichen Recht stammt und eine Verfahrensbeteiligte Person, Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Die Unionsverfassung als streitentscheidende Norm stammt aus dem Staatsorganisationsrecht; das fragliche Waffengesetz der Republik Katista stammt aus dem Verwaltungsrecht. Es sind damit zwei möglicherweise streitentscheidende Normen aus dem Öffentlichen Recht involviert.
Mit der Unionsregierung und der Freien Republik Katista, bzw. deren Landesregierung, sind beide Verfahrensbeteiligte juristische Personen, die auf Öffentlicher Rechtssetzung beruhen.

Das Gericht ist also zuständig.


[center]III.

Die Klage ist begründet.

Durch das Fehlen des Waffengesetzes geht die Unionsregierung davon aus, dass dieses Waffengesetz der Freien Republik Katista damit auch keine Rechtswirkung entfaltet (Bestimmtheitsgrundsatz).
Der Erlass der Herstellungsgenehmigung erfolgte also ohne rechtliche Grundlage.

Desweiteren geht die Unionsregierung von einer fehlenden Rechtssetzungskompetenz der katistanischen Landesregierung in dieser Rechtsmaterie aus.
Die Unionsregierung sieht die Unionsgesetzgebung nach Artikel 47 I Nummer 2 iVm 3 als zur Rechtssetzung befugt an. So tangiert die Frage nach der öffentlichen Freigabe von Schusswaffen auf jeden Fall die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Andererseits aber tangiert eine solche Regelung durch die Wirkung auf eine gesamte Güterkategorie lediglich den Rahmen des Wirtschaftssystems der Demokratischen Union.
Ferner gehen wir auch davon aus, dass im Sinne von Artikel 47 I Nummer 9 der Union Entscheidungsbefugnisse zukommen, da auch §57a StGB (Verstöße gegen das Waffenrecht) aus dem Unionsrecht stammt, und die Tatbestände daher unionsweit festgelegt werden müssten.



Wir beantragen also zusammenfassend, den zum 7. Mai 2009 von der Antragsgegnerin, der Freien Republik Katista, ergangenen Bescheid zur "Befristete[n] Genehmigung zur Herstellung von Handfeuerwaffen" für rechtswidrig zu erklären, den Bescheid aufzuheben und für nichtig zu erklären. Außerdem festzustellen, dass die Gesetzgebungskompetenz in diesem Punkt der Union obliegt.




Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Prof. Pjotr Jerkov, Rechtsanwalt


Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionsverwaltungsgerichts I. Instanz eröffnet.
Der Kläger möge bitte etwaige Ergänzungen zur Klageschrift vortragen.
Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung.

[CENTER]

DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -

Eröffnungsbeschluss
vom 25. Mai 2009



In der Verwaltungsstreitigkeit

der Unionsregierung der Demokratischen Union
vertreten durch RA Prof. Pjotr Jerkov
- Kläger -

gegen

die Freie Republik Katista
vertreten den Ministerpräsidenten
- Beklagte -

wegen

Rechtswidrigerklärung des am 07. Mai 2009ergangenen Bescheid zur "Befristete[n] Genehmigung zur Herstellung von Handfeuerwaffen" sowie Aufhebung und Nichtigerklärung desselben und Feststellung der Gesetzgebungskompetenz der Union.

wird die Klage vom 15. Mai 2009 (Geschäftsnummer UVerwG 02/09) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Verwaltungsgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird zunächst der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz zunächst führen.


Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht




Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
pjotr
elder statesman
25.05.2009 15:11
Melde mich anwesend.



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Kauli
Alter Sack
25.05.2009 15:20
anwesend



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

pjotr
elder statesman
25.05.2009 15:28
Die Antragstellerinnenseite hat im Moment übrigens keine weiteren Einlassungen und Ergängzungen zur Klageschrift.



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
William C. Ashcraft
Kaiser
25.05.2009 15:36
Dann erteile ich der Antragsgegnerin das Wort zur Erwiderung.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Kauli
Alter Sack
25.05.2009 16:25
Nach Artikel 46 sind alle Dinge Ländersache die nicht explizit der Union zugeteilt werden. Im Artikel 47 ist Herstellung, Besitz und Verkauf von Handfeuerwaffen nicht erwähnt. Da Katista bisher keine eigene Regelung für diesen Themenbereich hat, blieb mir nicht anderes übrig, als die Herstellung zu genemigen.

Streitlich wäre nur die Frage, ob dieser Komplex unter den Punkt "Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können." fällt. Dagegen spricht, das die Union bisher kein Waffengesetz besitzt und andere Unionsländer eigene Regelungen getroffen haben. (z.B.: Waffenkontrollgesetz ).

Sim-Off: Die Bemerkung zum Waffengesetz von Katista waren simoff geäussert und damit auch so zu verstehen.




mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Kauli
Alter Sack
06.06.2009 19:53
?



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

pjotr
elder statesman
07.06.2009 00:41
Die schiere Tatsache, dass andere Unionslände bereits Gesetze zum Waffenhandel besitzen stellt kein Argument gegen eine Anwendung des Art. 47 dar.

Das Unionsjustizministerium ist weiter der Ansicht, dass eine unionsweite Regelungskompetenz sich aus Art. 47 I Ziffer 2 iVm 3 Unionsverfassung, oder zumindest Ziffer 9 ergibt.
Bei der Waffen- und Rüstungskontrolle handelt es sich eindeutig um eine Angelegenheit, die die Sicherheit der Union betrifft; da es sich hier nicht um spezielle Regelungen zu einem Produkt o.ä., sondern um Regelungen zu einer ganzen Branche handelt gehen wir auch davon aus, dass wir den Punkt "Grundlagen des Wirtschaftssystems" tangieren.



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Kauli
Alter Sack
18.06.2009 21:58
??



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

pjotr
elder statesman
22.06.2009 00:14
*sieht in das fragende Gesicht des Ministerpräsidenten*
Ist Ihnen nicht gut?

Augenzwinkern



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von pjotr: 22.06.2009 00:15.

William C. Ashcraft
Kaiser
28.07.2009 10:57
Möchte die Antragsgegnerin erwidern?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
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Dekan der Count Donald Law School der Montary University
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Kauli
Alter Sack
28.07.2009 11:57
Ich denke, die Standpunkte und der Streitpunkt ist klar. Auf ein "der Komplex fällt unter §47, Nein, Doch, Nein, Doch..." können wir verzichten.



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

pjotr
elder statesman
28.07.2009 12:49
dito^^



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
William C. Ashcraft
Kaiser
28.10.2009 11:50
Das Verfahren wird nunmehr wiederaufgenommen.

Ich bitte daher um kurze Anwesenheitsmeldung.
Ergänzungen, Anträge oder Stellungnahmen bitte ich ebenfalls zu stellen.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Kauli
Alter Sack
11.11.2009 07:48
anwesend und hat dazu nix weiter zu sagen



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
11.11.2009 18:04
Als Rechtsnachfolger des damaligen Unionsjustizministers anwesend. Ich werde Herrn Jerkov als Rechtsvertreter des Unionsministerium für die Justiz mit der Sachlage weiterhin betrauen, wenn er das denn möchte.



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
William C. Ashcraft
Kaiser
11.11.2009 18:25
Bis wann haben Sie dies geklärt?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
11.11.2009 19:07
Bis Herr Jerkov die PN-Sperre aufgehoben hat. Augen rollen



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
pjotr
elder statesman
11.11.2009 22:10
Anwesend!
Ich habe hier vorerst auch keine Ergänzungen.



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
William C. Ashcraft
Kaiser
13.11.2009 07:49
Sofern bis Montag, 16.11.2009 keine weiteren Anträge oder Vorträge eingehen wird sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückziehen.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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