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Graf Tiuri von Korvald, Advokat An die Unionsanwaltschaft Manuri, Katista z. Hd. Gustav von Struve Manuri, 23. August 2009 Strafanzeige Namens und durch Vollmacht meines Mandanten
Begründung: I. Der Beschuldigte äußerte sich am 10.08.2009 im öffentlichen Thema "Wahlergebnis Imperialkanzler" zweimal beleidigend gegen meinen Mandanten. Zum einen behauptete er, dass mein Mandant und seine Familie seit 20 Generationen Inzucht betrieben hätten; zum Zweiten bestätigt er, meinen Mandanten beleidigt zu haben, und behauptet außerdem, dass mein Mandant einen Psychiater benötigen würde. II. Die Aussagen des Beschuldigten sind als Beleidigungen zu werten und daher gemäß §66 StGB strafbar. Da die Behauptung, mein Mandant sei durch Inzucht entstanden, ihn öffentlich verächtlich machen, ist auch der Straftatsbestand der Üblen Nachrede nach §67 erfüllt. III. Gemäß §4 Strafprozessgesetz erfolgt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch Strafanzeige bei der Unionsanwaltschaft. Die Anschlusserklärung der Nebenklage erfolgt durch §11 (3) Strafprozessgesetz. gez. von Korvald Graf Tiuri von Korvald, Advokat
Herr von Struve, könnten Sie mir bitte den Eingang dieser Anzeige bestätigen?
Graf Tiuri von Korvald, Advokat
Skandalös, diese Arbeitsmoral...
![]() S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur, Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
Verzeihung, ich befand mich überraschend auf einer wichtigen längerfristigen Tagungsveranstaltung.
Ich bestätige hiermit den Eingang der Anzeige. Gustav von Struve, lic.iur. Oberster Unionsanwalt a.D.
Sagen Sie mal Herr von Struve, wollen Sie mich eigentlich verulken?
Die Anzeige ist vor knapp einem Monat eingegangen und Sie haben es noch immer nicht geschafft sie zu bearbeiten. ![]() S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur, Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
Der Herr Unionsanwalt weiß eben, wann er seine Zeit verschwendet.
Eine Entscheidung darüber steht aber weder Ihnen, noch dem Unionsanwalt zu.
![]() S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur, Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
Sehr geehrter Herr von Jagonburg, seit wann haben Sie denn explizit Einblick in meine Arbeitsweise und in meine Ermittlungsakten?
Gustav von Struve, lic.iur. Oberster Unionsanwalt a.D.
Darf ich dann darauf hoffen, dass sich Herr Stresemann mit dem Fall auseinandersetzen wird?
![]() S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur, Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
Ich habe es zur Kenntnis genommen.
Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit.
Es sind mittlerweile fast vier Monate ins Land gezogen.
![]() S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur, Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
Rechnen ist nicht ihre Stärke?
Zum Anderen haben sie am 25.10.2009 ihre Befragung als Geschädigter im Strafverfahren beantwortet. Seither sind wieviele Tage vergangen ? Keine 14 ! gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln" Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Joeli Veitayaki: 08.11.2009 19:26.
Die drei Monate sind voll.
![]() S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur, Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
Ich empfinde es als eine Unverschämtheit, wie Sie hier gegenüber der Unionsanwaltschaft auftreten. Zuerst ziehen Sie Ihre eigenen Antworten hinaus und dann suggerieren Sie hier durch Ihre Postings, dass in diesem Falle nichts laufen würde. Dabei wissen Sie sehr genau, dass derzeit der Oberste Unionsanwalt sich im Krankenstand befindet und ausserdem noch die ergänzenden Angaben des Beschuldigten abgewartet werden müssen.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Da muss ich ihnen widersprechen. Das ich meine Antworten hinausgezögert hätte, ist eine Unwahrheit. Wenige Tage nach dem Eingang der Fragen wurden diese auch beantwortet. Wenn Sie da von einer Verzögerung sprechen, sind sie nicht rational. Im übrigen suggeriere ich durch meine Wortmeldungen hier nicht, dass nichts laufen würde, sondern mache deutlich dass seit 3 Monaten nichts passiert. Das sich der Oberste Unionsanwalt im Krankenstand befindet ist eine vorgeschobene Entschuldigung. Der Unionsanwalt a.D. Gustav von Struve hatte eineinhalb Monate Zeit den Fall zu bearbeiten und kam seiner Arbeit nicht nach - wie auch bereits in der Vergangenheit, ich erinnere an den Fall de Mora-Trauenstein, den er über ein halbes Jahr lang versumpfen ließ. Es mag zwar möglich sein, dass sich der Oberste Unionsanwalt im Krankenstand befindet, er war allerdings offenbar in der Lage eine private Klage gegen das Wahlergebnis anzukündigen und in die Tat umzusetzen, also kann er wohl nicht so krank oder beschäftigt sein, dass er seine Arbeit nicht tun kann. Im übrigen: Es mag sein dass der Beschuldigte sich dazu noch nicht geäußert hat, allerdings hätte er auch dazu 3 Monate Zeit gehabt und scheint offensichtlich eine Verzögerungstaktik zu führen. Von einer Fristsetzung der Unionsanwaltschaft ist mir nichts bekannt. Die Unionsanwaltschaft arbeitet schlichtweg undurchsichtig und es mag einen verwundern, dass nichts dabei herumkommt, wenn der Arbeitsaufwand doch so groß sein soll. Was ich von der Unionsanwaltschaft will ist: Sie soll den Fall prüfen, alle Informationen meinerseits lagen im Prinzip bereits in der Strafanzeige vor, dann soll sie innerhalb einer angemessenen Frist dem Beschuldigeten die Möglichkeit geben sich zu äußerun und dann prüfen ob sie Anklage erhebt. Das ist eine Sache von einer, wenn es nicht ganz so rund läuft eine Sache von zwei Wochen. Sie können mir nicht im Ernst erzählen, dass eine kontinuierliche Arbeit von 3 Monaten nötig ist um einen solchen recht einfach gestrickten Rechtsfall zu prüfen. Die Unionsanwaltschaft soll jetzt bitte zeitnah eine Entscheidung darüber treffen, ob sie Anklage erhebt. Wenn nicht, steht mir die Möglichkeit offen selbst Anklage zu führen, was ich nutzen werde, allerdings ist dazu eben eine Entscheidung nötig. Bei allem nötigen Respekt vor der Arbeit und dem Arbeitsumfang der Unionsanwaltschaft und dem eventuellen Krankheitsstand des Unionsanwalts, ist das meines Erachtens wirklich nicht zu viel verlangt. ![]() S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur, Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
Es kann nicht Aufgabe der Unionsanwaltschaft sein öffentliche Statements über den Fortgang von Ermittlungsverfahren zu machen. Dies könnte allenfalls bei einem die Gesamtbevölkerung betreffenden Vorgang notwendig sein, nicht aber in einem Ermittlungsverfahren wie diesem, das quasi nur zwischen zwei Bürgern dieser Union geführt wird.
Ihre unverschämten Unterstellungen gegenüber der Unionsanwaltschaft, und mir, dass ich den Krankenstand des Herrn von Struve und jetzt des Herrn Stresemann, bitte ich zu unterlassen. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass: - die Ausfertigung eines Strafbefehls durch ein Gericht zu erfolgen hat. - bei Einstellung des Verfahrens vorher alle notwendigen Ermittlungen durchzuführen sind - bei Beantragung der Eröffnung eines Hauptverfahrens die selbe Sorgfalt wie beim Strafbefehl oder bei der Einstellung des Verfahrens anzuwenden ist. Ob ein Verfahren einfach ist oder nicht, hat im Übrigen nicht der Kläger zu entscheiden. Darüber hinaus hat es ihr Rechtsanwalt nicht geschafft, sich bei der Unionsanwaltschaft persönlich vorstellig zu werden und die von ihnen vorgebrachten Anschuldigungen bezüglich der Arbeit zu untermauern. Vielleicht sollten sie sich erst einmal mit ihrem Rechtsanwalt darüber einig werden.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln" Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Joeli Veitayaki: 28.11.2009 16:35.
Lieber Herr Veitayaki, die Art und Weise wie Sie hier aus der Defensive heraus auf mich schießen, zeigt doch ganz deutlich, dass Sie das Vorhandensein des Problems offensichtlich auch selbst erkennen und es sich lediglich nicht eingestehen es rundherum einzuräumen. Sonst hätten Sie derlei heftige Verteidigungen doch sicher nicht nötig.
Edit: Tags, Korrektur ![]() S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur, Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Heinrich Julius von Jagonburg: 29.11.2009 15:27.
Nach der Rückkehr des Herrn Stresemann wird es ein Gespräch unter vier Augen geben.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln" ![]() Manuri, den 21.02.2011 Einstellungsverfügung Der Unionsanwaltschaft verfügt hiermit: 1. Das Ermittlungsverfahren gegen Lord of Macshire auf der Grundlage der am 23.08.2009 bei der Unionspolizei eingegangenen Anzeige von Heinrich Julius von Jagonburg wird eingestellt. 2. Die Unionsanwaltschaft erhebt keine Klage vor dem Unionsstrafgericht. Begründung: a) Die Unionsanwaltschaft konnte aus den vorliegenden Unterlagen und den eigenen Ermittlungen strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nicht in ausreichender Hinsicht erkennen, wonach ein strafgerichtliches Verfahren als aussichtsreich zu halten wäre. b) Nach den Erkenntnissen der Unionsanwaltschaft sind die von Herrn Lord of Macshire gemachten und vom Anzeigeerstatter als Beweise zitierten Äußerungen bezüglich "degenerierten Adels" und "20 Generationen Inzucht" nicht ausreichend genau personenbezogen, als dass sich eine Beleidigungsabsicht einer konkreten Person oder genau bestimmbaren Personengruppe erkennen ließe. Auch die Äußerungen bezüglich eventuell notwendiger psychatrischer Behandlung lassen wegen der vorgeschalteten bedingenden Fragestellungen nicht erkennen, dass Lord of Macshire ausgesagt hätte, der Anzeigeerstatter würde tatsächlich psychatrischer Behandlung bedürfen. Somit gibt es keine ausreichenden Beweise oder Indizien für die Erfüllung der Tatbestände der Beleidigung nach § 66 StGB oder der üblen Nachrede nach § 67 StGB durch Lord of Macshire. Das Ermittlungsverfahren wird daher nach § 5 (1) StPG eingestellt und eine Klageerhebung wird unter Verweis auf § 8 (1) StPG abgelehnt. Die Unionsanwaltschaft weist hiermit den Anzeigeerstatter auf die Möglichkeit einer Privatklage vor dem Unionsgericht für Strafsachen auf der Grundlage von § 8a StPG (eingefügt durch § 2 des "Änderungsgesetzes zur Einführung von Privatklagen ind die Strafprozessordnung" - UGBl 2010/17) hin. Armin Schwertfeger Oberster Unionsanwalt SPEAKER OF THE PARLIAMENT - ROLDEM
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