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Hier also eine neue Diskussion dazu.
Ich würde ein dreigeteiltes System vorschlagen: 1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität 2) Die Zertifizierung als Patentanwalt 3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche) Was denkt ihr? RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?
Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein? Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Mr. Jerkov?
Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Dies halte ich als Grundnachweis für die Eignung als Rechtsanwalt in der Demokratischen Union für sehr sinnvoll. Hier kann man sich eventuell an die Möglichkeiten des alten Anwaltsgesetzes halten, sprich Erlangung des Anwaltszertifikats entweder durch Vorlage eines Studienabschlusses einer ratelonischen oder anerkannten ausländischen Universität; durch eine Eignungsprüfung, die die Anwaltskammer durchführen könnte; oder durch den Nachweis der anwaltlichen Berufserfahrung.
Das halte ich für überflüssig, da ich keine Verwendung für Patentanwälte in der DU sehe.
Als erweiterndes Zertifikat für das allgemeine Anwaltszertifikat halte ich dies für sehr sinnvoll und würde dies nach Prüfung und Praxisnachweis (nicht oder) verleihen. Mögliche Fachanwaltschaftsgebiete wären Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilrecht, um mehr Bereiche würde ich das nicht erweitern. Eventuell sollte man dann auch beschränken, dass an jeden Anwalt nur ein solches Zertifikat vergeben werden kann. Brendan Farrell Freiländischer Rechtsanwalt und Notar Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Brendan Farrell: 15.08.2009 12:25.
Finde den Vorschlag von Herrn Farrell hier sehr gut. Also entweder durch Studienabschluss, durch Prüfung oder durch den Nachweis anwaltlicher Tätigkeit in der DU.
Das normale Anwaltszertifikat und der Fachanwalt sind konsekutiv. Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Ich würde hierfür lieber ein Zertifikat ausstellen, dass Sachverständigen verschiedener Bereiche unabhängige Gutachtenerstellung bestätigt. Brendan Farrell Freiländischer Rechtsanwalt und Notar
Wie haben Sie sich die Ausgestaltung gedacht?
Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Zertifikate hin oder her, wer nicht studiert hat, bzw. dies nicht durch eine Diplomarbeit nachweisen kann, sollte auch kein Anwalt werden können.
Gustav von Struve, lic.iur. Oberster Unionsanwalt a.D.
Ich denke wir müssen hier kein akademischer Klüngelkreis sein. Bei der Juristerei geht es doch darum, Wissen im Rechtssystem zu haben.
Dabei ist nicht die Frage ob man einen Studienabschluss hat, sondern dass man sich das entsprechende Wissen angeeignet hat. Das kann man durchaus auch durch eine Prüfung der Anwaltskammer nachweisen. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Den Ausführungen des Kollegen Jerkov möchte ich mich anschließen. Wenn wir nämlich ein Jura-Studium als Zulassungsvoraussetzung benötigen, dann müssen wir dieses auch zusätzlich qualifizieren. Wann ist das Studium ausreichend? Ferner ist die Juristerei kein Pappelstiel zu lernen und anzuwenden. Wer das Zertifikat auch ohne Studium schafft, warum sollte der ausgeschlossen werden?
Nun sollten wir aber ausarbeiten, welche Leistungen man für welche Zertifikate erbringen muss. Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Den Patentanwalt halte ich im mehr oder minder gar nicht entwickelten Patentsystem für überflüssig. Interessant ist hier ja auch nur eine kleine Zahl von Fachanwälten, wobei ich denen auch skeptisch gegenüberstehe. Grundsätzlich muß jeder Rechtsanwalt allen Rechtssuchenden helfen können. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Gibt es hier bereits Fortschritte?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Ich denke mit der Ausarbeitung der Zertifikatsprüfungen könnte sich ein Ausschuss beschäftigen. Ich könnte mir Sie z.B., Prof. Ashcraft, dort gut vorstellen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Ich würde dafür bereit stehen.
Allerdings müssten vorher noch die Rahmenbedingungen abgesteckt werden. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Hier stimme ich zu. Rahmenbedingungen müssen her. Ansonsten halte ich ein solches Zertifikatssystem nicht für das schlechteste.
Pierre Lemarchal MdUP Vorsitzender der LL Master of Laws (LL.M.) Partner bei Marker insurance (100%) ![]()
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