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Zum Ende der Seite springen UStG 2009-05: Die Demokratische Union gegen Johannes Georg Graf von Falkenstein
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Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
12.06.2009 12:48
Herr Unionsanwalt, haben Sie noch Fragen an die Zeugin?



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
12.06.2009 12:58
Frau Zeugin,

hier vor Gericht haben sie soeben ihre Mißachtung gegenüber dem Angeklagten erneut zum Ausdruck gebracht. Die Invektive im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person.

Es ist auch nach Ansicht der Anklagebehörde irrelevant, ob sie diese Äußerungen gegenüber dem hier Angeklagten direkt oder "nur" Dritten gegenüber aussprechen.

Wie würden Sie reagieren, wenn der Angeklagte auf die Idee käme festzustellen, dass sie wegen ihres offenherzigen Kleidungsstil, den von ihnen verwendeten Accessoires, ihren Eigenbezeichnungen und ihrer Rhetorik, sowie dem bewusst gewählten Image einer leichtlebigen selbstgefälligen Person, eine sogenannte Bordsteinschwalbe sind?



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gustav von Struve: 12.06.2009 17:23.

Vanessa Garland
Divine
12.06.2009 13:42
Zunächst einmal habe ich dem Angeklagten nicht meine Missachtung kundgetan, ich habe dem Gericht auf dessen Frage hin erläutert, wie ich ihn bezeichnet habe und welchen Hintergrund das hatte.

Ich weiß nicht, in welchem Land der Welt Sie wahlberechtigt sind, wer sich dort so zur Wahl stellt und wie der Schlagabtausch auf der politischen Bühne dort abläuft. Hier in Ratelon ist es nun einmal so, dass wer sich als Politiker ein bestimmtes Image zulegt und pflegt, damit ja gerade erreichen will, als eine Person mit bestimmten Charaktereigenschaften wahrgenommen und wiedererkannt, sowie auf Grund dieser beurteilt zu werden.

Der Angeklagte hat sich mit seinem Auftreten, seinem Kleidungsstil, seinen Eigenbezeichnungen pp. als eine bestimmte Persönlichkeit präsentiert, als welche er auf der politischen Bühne auftritt. Als Politiker will er ja gerade Reaktionen auf sich und seine Eigendarstellung, und eine solche hat er von mir bekommen: ich halte ihn für einen Politiker, der sich selbst unangemessen wichtig nimmt, für interessanter hält als er ist, und es offenbar nötig hat, einen kostspieligen Lebensstil zur Schau zu tragen. Das habe ich in Gestalt einer spaßigen Bezeichnung über ihn geäußert.

Und zu Ihrer Frage: zu dem Zeitpunkt, da der Angeklagte die hier verfahrensgegenständliche Äußerung tätigte, bewegte ich mich so gekleidet und zurecht gemacht in der Öffentlichkeit (die Aufnahme entstammt dem gleichen Shooting wie der seinerzeit verwendete Avatar). Das Gericht mag beurteilen, wie ähnlich das dem üblichen Outfit einer Prostituierten ist, die auf dem Straßenstrich nach Kunden Ausschau hält.

Ebenso mögen Sie oder der Angeklagte dem Gericht jene meiner Eigenbezeichnungen sowie Beispiele meiner Rhetorik nennen und belegen, mit welchen ich mich selbst in die Nähe einer Prostituierten gerückt habe. Und wenn Sie schon einmal dabei sind, können Sie ja auch einmal den Begriff der "Leichtlebigkeit" erläutern und vor allem seine Anwendbarkeit auf mich belegen. Zur Erinnerung, der Angeklagte nannte mich nicht "Partygirl" o. ä., sondern Bordsteinschwalbe!



Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
12.06.2009 13:48
Frau Garland,

Sie schweifen ab. Meine Staatsangehörigkeit ist hier weder Gegenstand der Verhandlung, noch von irgendwelcher Bedeutung. Auch ist es hier nicht von Bedeutung, welchem Nebenjob Sie nachgehen. Und über Geschmack und anlassbezogene Kleidung lässt sich wohl trefflich streiten.

Sehr wohl von Bedeutung ist es aber, dass Sie sich gegenüber dem Geschädigten oder respektive gegenüber Dritten über den Geschädigten in ehrabschneidender Weise geäußert haben.

Wie definieren Sie selbst "scherzhaft-ironisch"?



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Vanessa Garland
Divine
12.06.2009 17:06
Ich unterliege als Zeugin der auch Vollständigkeit umfassenden Wahrheitspflicht, ich habe über alles zu berichten was ich weiß, und das möglicherweise in irgendeiner Form für die Wahrheitsfindung relevant sein könnte.

Und da es sich gezeigt hat, dass Ihnen die Gepflogenheiten der politischen Auseinandersetzung in diesem Land offenkundig völlig fremd sind, habe ich das Gericht auch darauf nochmals hingewiesen. Es wird in seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass Ihre Vorverurteilung ("...dass Sie sich gegenüber dem Geschädigten oder respektive gegenüber Dritten über den Geschädigten in ehrabschneidender Weise geäußert haben" - andere Leute belästigen Sie wegen solcher Aussagen mit irgendwelchen Drohbriefchen!) meiner Person von jemandem stammt, der mit den Gepflogenheiten hierzulande ersichtlich nicht vertraut ist.

Und die Begriffe "Scherz" bzw. "Witz" und "Ironie" finden Sie, so Ihnen deren Bedeutung nicht bekannt ist, im Lexikon.



Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
12.06.2009 17:17
Frau Garland,

von einer Vorverurteilung kann keine Rede sein, ich bin lediglich auf der Suche nach der Wahrheit. Ihre Bemerkungen über mich können Sie sich aber auch sparen, ich sage es Ihnen aber gerne noch einmal. Ich stehe hier nicht vor Gericht.

Im Übrigen habe ich Sie gefragt, wie Sie selbst "scherzhaft-ironisch" definieren und nicht wie es ein Internetportal für Sie definiert. Oder sind Sie nicht fähig, eigene Worte hierfür zu verwenden?

Herr Vorsitzender,

ich bitte Sie, die Zeugin eindrücklich darauf hin zuweisen, dass die Anklagebehörde und insbesondere meine Person hier nicht Gegenstand des Verfahrens sind und sie sich derartige Kommentare sparen kann. Sofern die Zeugin sich weiterhin derart despektierlich über die Anklagebehörde äußert, oder sie zum Gegenstand des Verfahrens machen möchte, behalte ich mir schon jetzt den Antrag auf Verhängung einer Ordnungsstrafe vor.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Gustav von Struve: 12.06.2009 17:20.

Johannes Georg Graf von Falkenstein
Restaurateur der imperianischen Monarchie
12.06.2009 17:20
*grinst*



Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
12.06.2009 17:24
Sim-Off: die Trennung der beiden Verfahren ist echt übel und in keinster Weise sinnvoll, ich bring hier fast schon Zeuge und Angeklagte durcheinander




Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
12.06.2009 18:35
Zitat:
Original von Gustav von Struve
Sim-Off: die Trennung der beiden Verfahren ist echt übel und in keinster Weise sinnvoll, ich bring hier fast schon Zeuge und Angeklagte durcheinander


Sim-Off: Wie gesagt, sehe ich keine Handhabe die Verfahren zu vereinigen. Schau einfach in die Titelleiste deines Browsers, da wird Aktenzeichen und Angeklagter angezeigt.


Frau Garland, ich bitte Sie, die Seitenhiebe gegenüber dem Herrn Obersten Unionsanwalt zu unterlassen, und hier lediglich auf die verfahrensrelevanten Fragen zu antworten!



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Freiherr zu Hochstett: 12.06.2009 18:35.

Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
13.06.2009 12:30
Dann wiederhole ich meine Frage an die Zeugin Garland noch einmal:

Ich habe Sie gefragt, wie Sie selbst "scherzhaft-ironisch" definieren?



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
14.06.2009 03:02
Frau Garland?



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Vanessa Garland
Divine
14.06.2009 03:27
Die Antwort auf die Frage des Vertreters der Unionsanwaltschaft ist in Arbeit, Herr Vorsitzender. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich keine Germanistin oder Literaturwissenschaftlerin bin, es somit nicht zu meinem tägliche Brot gehört, Begriffe wie "Scherz" oder "Ironie" zu erläutern. Entsprechende Ausführungen kann ich mir nicht aus dem Ärmel schütteln.



Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
14.06.2009 04:08
Die Frage der Staatsanwaltschaft zielt denke ich nicht auf eine lexikalisch korrekte Antwort, sondern vielmehr auf Ihre Subjektive.
Ein "Aus dem Ärmel schütteln" wäre daher seitens des Gerichtes sogar erwüscht.



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Vanessa Garland
Divine
14.06.2009 11:23
Ein Scherz ist eine humorvolle Erzählung, Bezeichnung, Aktion o. ä., welche sich auf beliebiger Ebene - diese kann z. B. sowohl kritisch als auch anerkennend, schlicht verständnislos oder amüsiert sein - mit einer Person oder einer Personengruppe, ihrem Handeln, ihren Eigenschaften usw. ebenso wie z. B. mit einem Ereignis oder einem Umstand auseinandersetzt.

Die Ironie ist im vorliegenden Zusammenhang ein rhetorisches Stilmittel, welche eine Aussage transportiert, indem sie mit dem oberflächlichen Verständnis des Zuhörers spielt und diesen zunächst in die Irre führt. Es wird scheinbar etwas gesagt, in Wahrheit aber das Gegenteil gemeint.



Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
14.06.2009 15:25
Fein haben Sie das abgelesen Frau Zeugin, es zeigt mir, dass Sie verzweifelt nach eine Begründung gesucht haben, die ihre Beleidigung und damit erst die Reaktion des Angeklagten hervorgerufen hat.

Aus diesem Grund wird sich die Anklagebehörde über einen Freispruch des Angeklagten Gedanken machen.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Vanessa Garland
Divine
14.06.2009 15:34
Ich gebe Ihnen hiermit die Gelegenheit darzulegen, von wo ich diese Aussage abgelesen haben soll. Sollte Ihnen das nicht gelingen, werde ich strafrechtliche Schritte gegen Sie prüfen - es erfüllt mindestens den Tatbestand der Beleidigung, mir hier wahrheitswidrig vorzuwerfen, einer Aufforderung des Gerichts nicht nachgekommen zu sein, sowie ggf. zu behaupten, ich wäre nicht befähigt, Begriffe wie "Scherz" oder "Ironie" in eigenen Worten zu erklären.

Dass Ihr künftiger Disziplinarvorgesetzter sich gleich nach seiner Ernennung im Unionsrat wird einfinden dürfen, um über Ihre juristische Qualifikation und charakterliche Eignung zu sprechen, habe ich ja bereits angekündigt.

Herr Vorsitzender, ich erkläre hiermit im Übrigen meinen Anschluss als Nebenklägerin nach § 11 StPG!



Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
14.06.2009 15:50
Ihre Drohungen gehen ins Leere, Frau Garland. Sie sollten sich lieber von Personen beraten lassen, die das Rechtsstudium nicht an der KinderUni erworben haben.

Ihrer Auslegung zu Folge habe ich die angebliche Beleidigung ihrerseits ja dann auch ironisch und scherzhaft gemeint.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Vanessa Garland
Divine
14.06.2009 16:02
Das wird dann wohl das Gericht zu entscheiden haben. Sollten Sie sich darauf berufen, würde ich Sie sofort wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger anzeigen müssen. Denn mir haben Sie ja abgesprochen und sprechen Sie ab, dass meine Bezeichnung des Angeklagten eine scherzhaft-ironische Äußerung war, statt dessen tun Sie so, als hätten nur Sie persönlich den Angeklagten ob der erlittenen schweren Kränkung davon abhalten können, ins Wasser zu gehen. Verteidigen Sie sich dann aber mit dem gleichen Argument, wird gerichtlich zu klären sein, inwiefern Sie dieses nicht anerkennen, wenn Sie die Verfolgung einer Ihnen missliebigen Person betreiben, es Ihnen aber als Grund für den Ausschluss des Tatbestandes einfällt, wenn es Ihnen an den Kragen gehen soll.



Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
Johannes Georg Graf von Falkenstein
Restaurateur der imperianischen Monarchie
14.06.2009 16:08
*ist erstaunt über die Respektlosigkeit Garlands*



Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Vanessa Garland
Divine
14.06.2009 16:17
Sieht den erstaunten Blick des Herrn Falkenstein und erklärt ihm kurz freundlich:

Ich bin nunmehr Nebenklägerin. Da der Herr Unionsanwalt auf einen Freispruch hinarbeitet, ist er gewissermaßen mein Gegenspieler in diesem Verfahren. Da geht es schon mal ruppig zu, er selbst ist ja auch nicht zimperlich. Augenzwinkern



Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
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