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*Da sein Beitrag unmittelbar auf meinen folgte, muss ich davon ausgehen, dass wir zeitgleich geschrieben haben, ich nur vorher abgeschickt habe. Bin ja nicht unfair* Herr Unionsanwalt, Herr Angeklagter, gibt es sonstige Anträge für die laufende Beweisaufnahme? Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU Unionspräsident a.D. Unionsrichter a.D.
Ich habe keine weiteren Anträge.
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis Senator der Freien Republik Katista
Herr Vorsitzender,
offenbar ist der Angeklagte, was Höflichkeit und was seine Tat angeht unbelehrbar. Er scheint zumindest im Nebenberuf ein Friseur zu sein, da er sich in der Haarspalterei so gut auskennt. Dennoch benötigt die Unionsanwaltschaft derzeit keine weiteren Anträge. Höchstens vielleicht, dass man die Prozessfähigkeit des Angeklagten durch einen unabhängigen Psychologen untersuchen könnte. Gustav von Struve, lic.iur. Oberster Unionsanwalt a.D.
Auch wenn Ihr Antrag wohl ironisch gemeint ist, so halte ich ihn für ebenso unangebracht wie das bisherige Auftreten des Angeklagten.
Herr Unionsanwalt, ihr Plädoyer bitte. Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU Unionspräsident a.D. Unionsrichter a.D.
Verzeihung Herr Vorsitzender, ich hatte diesen Hinweis übersehen.
Das Plädoyer folgt unverzüglich Gustav von Struve, lic.iur. Oberster Unionsanwalt a.D.
Hohes Gericht, Herr Vorsitzender,
unstrittig ist die Tatsache, dass der Angeklagte Inhaber der Firma H.M.F. – Handfeuerwaffen Manufaktur Funix mit Sitz in Funnix, Freie Republik Katista ist. Gemäß § 57a UStGB bedarf derjenige, der Schusswaffen, Sprengstoff oder sonstige Gegenstände welche den Regelungen des Waffengesetzes unterliegen herstellt, einer behördlichen Genehmigung. Von den drei wichtigsten Tatbestandsmerkmalen „Schusswaffen“, „herstellen“ und „Genehmigung“ sind die Merkmale „Schusswaffe“ und die „Genehmigung“ unstrittig. Der Begriff "Schusswaffe" ergibt sich bereits aus dem Firmenname und die Genehmigung wurde nachweislich erst beim den Ministerpräsidenten von Katista am 25.04.2009 beantragt und dort wurde am 07.05.2009 die Genehmigung erteilt, die derzeit verwaltungsgerichtlich geprüft wird. Die Unionsanwaltschaft sieht es daher und darüber hinaus als bewiesen an, dass der Angeklagte in seiner Firma, bereits ohne in Besitz einer behördlichen Genehmigung zu sein, ab dem 22. April 2009 Schusswaffen jeglicher Art hergestellt hat. Unter Herstellen versteht man die Erzeugung von Wirtschaftsgütern, im Allgemeinen benannt als Produktion. Der Begriff der Produktion ist dabei zunächst nicht nur auf den industriellen Bereich beschränkt, sondern bezeichnet die Herstellung von Gütern im Allgemeinen. Die Betriebswirtschaftslehre führt sie als eine der klassischen Funktionen im Betrieb. Zur Produktion zählen bereits auch Planung und Organisation, so dass auch die von dem Angeklagten eingebrachte Gegenrede, dass in der Firma nur die Maschinen für die Produktion vorbereitet wurden, bereits als Teil des Herstellungsprozesses anzusehen ist. Zusammenfassend ist zu sagen, dass zur Produktion somit alle mittelbar an der Leistungserstellung beteiligten Bereiche wie die Entwicklung, die Arbeitsvorbereitung und die Lagerhaltung gehören. Somit ist nach Ansicht der Unionsanwaltschaft auch das dritte Tatbestandsmerkmal „herstellen“ erfüllt, zumal auch der Angeklagte mit dem Hinweis "somit beginnt nun der Betrieb " dies ja auch selbst untermauert hatte. Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- oder Strafausschließungsgründe liegen nach Ansicht der Unionsanwaltschaft nicht vor. Der Angeklagte zeigt sich äußerst uneinsichtig, und greift regelmäßig die Unionsanwaltschaft in der Person des Obersten Unionsanwaltes und auch das Gericht selbst mit despektierlichen Worten an. Der Angeklagte steht zudem der Obrigkeit feindselig entgegen, was uE insgesamt gesehen als strafverschärfend nach § 28(1) Nr. 1 und 3 angesehen werden sollte. Die Genehmigung wurde erst nach mehrfachem Hinwies seitens der Unionsanwaltschaft beantragt. Als strafmildernder Umstand kann allenfalls die bis dato „weiße Weste“ des Angeklagten angeführt werden, sein Vorstrafenregister enthält derzeit noch keinen Eintrag. Dennoch muss hier zu einer Bestrafung gegriffen werden, ich beantrage, den Angeklagten zu der Mindestfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verurteilen, eine Geldstrafe kommt nach Wortlaut des § 57a des Strafgesetzbuches nicht in Frage. Vielen Dank. Gustav von Struve, lic.iur. Oberster Unionsanwalt a.D.
Ich möchte darauf hinweisen, dass n UVerwG 02/09 u.a. auch gerade über die Rechtswidrigkeit des Bescheides entschieden wird.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Vielen Dank, Herr Unionsanwalt.
Herr Bergmann, Sie oder aber Ihr Verteidiger hat nun die Gelegenheit für das Plädoyer. Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU Unionspräsident a.D. Unionsrichter a.D.
Ehrenwertes Gericht.
Sicher habe ich hier vor wohl nicht immer den Richtigen Ton getroffen , aber wie sollte ich auch immer allzu sachlich bleiben bei diesem Kasperle Theater welches Herr von struve hier vollzogen hat. Nicht einen einzigen beweis konnte er erbringen. Weder Konnte er beweisen das vor dem Zeitpunkt der Genehmigung Waffen hergestellt wurden noch wo hin diese Angeblich Hergestellten Waffen dann verbracht wurden. Immerhin muss man dieses Gut ja irgend wo lagern , diesbezüglich bot ich Herrn von Struve auch schon an die Räumlichkeiten durchsuchen zu lassen , doch er wahr wohl zu beschäftigt damit über die Bedeutung des Wortes "Inbetriebnahme" zu Phantasieren. Hier währen wir auch schon beim bemitleidenswerten Kern von , von struves Beweisführung , das Wort "Inbetriebnahme". Mehr als dieses eine Wort konnte Herr von Struve während dieses gesamten Prozesses an "Beweisen" nicht aufbringen. Alls dann begann er über besagtes Wort zu Phantasieren und es nahezu breit zu Interpretieren um mir dann mit dieser Vorlage die Hanebüchensten und Unhaltbarsten Dinge und Szenarien zu unterstellen. Ehrenwertes Gericht hier fehlt es eindeutig an Beweisen. Ich Schwöre das niemals vor der Genehmigung Waffen in der Manufaktur hergestellt wurden und Herr von konnte dies nicht einmal im Ansatz widerlegen. Ich bin der Überzeugung das die mehr als Fragwürdige Wort Interpretation des Herren von Struve in keiner weise als Grundlegender Beweis dienen kann. Ich Hoffe das Ehrenwerte Gericht kommt zu der gleichen Überzeugung. Ich Plädiere auf Freispruch. Abschließend Möchte ich noch auf den Einwurf von Herrn Jerkov eingehen. Was er einbrachte hat rein gar nichts mit diesem Prozess zu tuen. Wenn vor dem Verwaltungsgericht beschlossen wirt das die Genehmigung nicht Rechtskräftig ist wirt die Manufaktur eben geschlossen. In diesem Sinne Hoffe ich auf die Vernunft und das Verständnis des Gerichtes. Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis Senator der Freien Republik Katista
Ohne die Entscheidung aus UVerwG 02/09 kann hier gar kein Urteil herbeigeführt werden, da die Frage der Rechtswidrigkeit nicht beantwortet werden kann.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Falsch. Das ganze hat nichts mit mir zu tuen. Mir wurde vom Ministerpräsidenten eine Genehmigung erteilt. Sollte diese Widerrechtlich erteilt worden sein , wenden sie sich doch bitte an Herrn Kaulmann und nicht an mich.
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis Senator der Freien Republik Katista
Es geht hier nicht lediglich um die eventuelle Sachunzuständigkeit sondern eben auch darum, ob der Bescheid nicht schon von Anfang an rechtswidrig war. Das könnte durchaus Auswirkungen auf das Verfahren haben, wenn Sie bei einer unzuständigen Stelle einen Bescheid beantragt haben.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Könnte sich die Anklagevertretung bitte darauf einigen, ob nun die Unionsanwaltschaft oder das Unionsministerium der Justiz oder das Unionsjustizministerium in Vertretung für die Unionsanwaltschaft usw. hier auftritt?
Da die Unionsanwaltschaft seit Beginn dieses Verfahrens als Anklagevertreter hier auftritt, wird der Herr Unionsminister Prof. Jerkov darum gebeten, sich über den Vertreter der Unionsanwaltschaft hier zu äußern. Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU Unionspräsident a.D. Unionsrichter a.D.
Ich habe den Herrn Justizminister schon darauf hingewiesen, dass sein Platz die Zuschauertribüne ist. Sie können die Äußerungen aus dem Protokoll streichen, die Unionsanwaltschaft hat hierzu nichts anzumerken, da sie dies bereits im Plädoyer ausreichend gewürdigt hat.
Gustav von Struve, lic.iur. Oberster Unionsanwalt a.D.
edit: Zahlendreher Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU Unionspräsident a.D. Unionsrichter a.D. Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schrobi: 13.06.2009 18:44.
Die Unionsanwaltschaft erklärt Rechtsmittelverzicht.
Gustav von Struve, lic.iur. Oberster Unionsanwalt a.D.
Ich Erkläre hiermit Das ich auf einen Einspruch verzichte.
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis Senator der Freien Republik Katista Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kintaro Bergmann: 14.06.2009 15:34.
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