Demokratische Union » Regierungsviertel » Rechtspflege » Unionsgericht für Strafsachen » UStG 2009-02 gg. Kintaro Bergmann » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (4): « vorherige 1 2 [3] 4 nächste »
Zum Ende der Seite springen UStG 2009-02 gg. Kintaro Bergmann
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
12.05.2009 18:18
im Moment keine weiteren Fragen



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Schrobi
Unionsrichter a.D.
13.05.2009 15:29
Dann gehen wir über zur Beweisaufnahme.

Herr Staatsanwalt, die von Ihnen beantragten Beweismittel werden zugelassen. Sie können diese nun einbringen und erläutern.

Der Angeklagte hat danach das Recht zu den erhobenen Beweismitteln Stellung zu nehmen.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
19.05.2009 09:00
Hohes gericht,

ich bitte um Verzeihung, ich war krankheitsbedingt (*so* urlaubsdebindgt *so*) verhindert. Der Angeklagte befindet sich, wei sie wissen, inzwischen in einem anderen Fall in Haft, er müßte zur Verhandlung hier gegebenenfalls vorgeführt werden.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Schrobi
Unionsrichter a.D.
24.05.2009 18:24
Dann führen Sie ihn bitte hier vor, sodass er die Gelegenheit hat, an der Verhandlung teilzunehmen.


Ich bitte Sie weiterhin darum mit der Beweisaufnahme fortzufahren.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
24.05.2009 18:31
Herr Vorsitzender,

vielleicht sollten Sie zunächst die Haftprüfung durchführen. Möglicherweise ist dann die Vorführung unnötig.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Schrobi
Unionsrichter a.D.
24.05.2009 20:05
Herr Struve,

ich denke ich kann ganz gut alleine entscheiden, ob und was ich durchführe. Das Gesetz und meine eigene Handlungsfähigkeit beraten mich da ganz gut Augenzwinkern

Die derzeit im Nebensaal stattfindende Haftprüfung hat keinen Bezug zu diesem Verfahren, wie Sie beim Studium der Akten erfahren. Herr Bergmann sitzt derzeit nicht wegen dieses Verfahrens in Untersuchungshaft.

Ich gebe Ihnen jetzt letztmalig die Gelegenheit für die Anklage Beweismittel einzubringen.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
25.05.2009 13:21
Ergo ist der Angeklagte, dessen Haftprüfung ja noch aussteht und weswegen er noch in der Untersuchungshaft sitzt, zu Einen hier vorzuführen.

Zum Anderen hat sich der Angeklagte inzwischen eines bevollmächtigten Rechtsbeistandes bemächtigt, der sicherlich Interesse an dem Verfahren haben wird.

Ich setze mich daher nicht der Gefahr einer Einstellung des Verfahrens aus prozesstechnischen Gründen aus, da die Beweisaufnahme erfolgte, ohne dass der Rechtsbeistand des Angeklagten zugegen war.

Somit beantrage ich die Vertagung des Verfahrens bis die Haftprüfung erledigt ist, sowie der Rechtsbeistand des Angeklagten das Aktenstudium beendet hat.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gustav von Struve: 25.05.2009 13:21.

Schrobi
Unionsrichter a.D.
25.05.2009 21:01

Es ergeht folgender

B E S C H L U S S 


1. Dem Antrag der Unionsanwaltschaft auf Unterbrechung des Verfahrens wird nicht entsprochen.


Begründung
Der Angeklagte hat mehrfach dem Gericht angezeigt, dass er sich in dieser Sache selbst vertritt. Dem Gericht liegt keine Prozessvollmacht irgendeines Strafverteidigers vor.
Der Angeklagte hat trotz seines derzeitigen Aufenthalts in der Untersuchungshaft jederzeit durch Vorführung durch die Unionsanwaltschaft die Möglichkeit an diesem Prozess teilzunehmen. Es steht ihm ebenso jederzeit die Möglichkeit zu darüberhinaus einen Strafverteidiger zu beauftragen, der seine Rechte hier wahrnimmt, sofern der Angeklagte nicht an dem Verfahren teilnehmen möchte. Notfalls hat die Bevollmächtigung schriftlich zu erfolgen.

Das Gericht sieht bei der Fortsetzung des Verfahrens unter der Vorraussetzung, dass die Unionsanwaltschaft den Angeklagten hier vorführt und so seine Teilnahmemöglichkeit garantiert, keine Verfahrenshindernisse oder gar Verfahrensfehler.

Die angesprochene Haftprüfung, die im Nebenraum aufgrund eines anderen Verfahrens stattfindet, hat nach Ansicht des Gerichts keine verfahrensunterbrechende Wirkung für die hier verhandelte Sache.

Prof. Dr. Schrobi, 29.05.09


Die Unionsanwaltschaft möge bitte den Angeklagten vorführen, damit er seine Verteidigung fortsetzen kann.

Bitte bringen Sie dann endlich Ihre Beweise ein, Herr Unionsanwalt.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schrobi: 25.05.2009 21:02.

Schrobi
Unionsrichter a.D.
26.05.2009 08:56
Nachdem Herr Bergmann durch Haftaussetzung nicht mehr in Gewahrsam der Unionspolizei ist, ist es nicht mehr erforderlich ihn hier vorführen zu lassen.

Sie können dann direkt mit der Beweisaufnahme für die Unionsanwaltschaft beginnen, Herr von Struve.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
26.05.2009 09:46
Hohes Gericht,

unstrittig ist die Tatsache, dass der Angeklagte Inhaber der Firma H.M.F. – Handfeuerwaffen Manufaktur Funix ist.

Der Eintrag im Bürgernetz vom 23.04.2009 wurde dahingehend zwar abgeändert, dass der Sitz nicht mehr Freistein, sondern tatsächlich Katista ist, aber die Unionsanwaltschaft geht von einem irrtümlichen Fehleintrag aus. Der Angeklagte hat diesen Fehleintrag inzwischen korrigiert und es konnten auch keinerlei Hinweise darauf erlangt werden, dass der tatsächliche Firmensitz in Freistein sei. Dies wäre in Hinblick auf die nachträglich erteilte Genehmigung durch die katistanische Landesregierung jedoch von erheblicher Bedeutung gewesen, wird aber seitens der Unionsanwaltschaft als gegeben hingenommen.

Gemäß § 57a UStGB bedarf derjenige, der Schußwaffen, Sprengstoff oder sonstige Gegenstände welche den Regelungen des Waffengesetzes unterliegen herstellt, einer behördlichen Genehmigung.

Von den drei wichtigsten Tatbestandsmerkmalen „Schusswaffen“, „herstellen“ und „Genehmigung“ sind die Schusswaffen und die Genehmigung unstrittig.

Schusswaffen ergeben sich schon aus dem Firmenname und die Genehmigung wurde nachweislich erst beim den Ministerpräsidenten von Katista am 25.04.2009 beantragt und dort wurde am 07.05.2009 die Genehmigung erteilt.

Inwieweit diese Genehmigung rechtswirksam ist, wird derzeit vor dem Verwaltungsgericht geklärt und ist auch nicht Gegenstand der hiesigen Diskussion.

Die Unionsanwaltschaft sieht es daher und darüber hinaus als bewiesen an, dass der Angeklagte in seiner Firma ohne in Besitz einer behördlichen Genehmigung zu sein bereits hergestellt hat.

Unter Herstellen versteht man die Erzeugung von Wirtschaftsgütern, im Allgemeinen benannt als Produktion. Der Begriff der Produktion ist dabei zunächst nicht nur auf den industriellen Bereich beschränkt, sondern bezeichnet die Herstellung von Gütern im Allgemeinen. Die Betriebswirtschaftslehre führt sie als eine der klassischen Funktionen im Betrieb. Zur Produktion zählen bereits auch Planung und Organisation, so dass auch die von dem Angeklagten eingebrachte Gegenrede, dass in der Firma nur die Maschinen für die Produktion vorbereitet wurden, bereits als Teil des Herstellungsprozesses anzusehen ist.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass zur Produktion somit alle mittelbar an der Leistungserstellung beteiligten Bereiche wie die Entwicklung, die Arbeitsvorbereitung und die Lagerhaltung gehören. Nicht dazu zählen kann man den Verkauf und die Bereiche der Unternehmensfinanzierung.

Somit ist nach Ansicht der Unionsanwaltschaft auch das dritte Tatbestandsmerkmal „herstellen“ durch die Firma des Angeklagten erfüllt, zumal auch der Angeklagte mit dem Hinweis "somit beginnt nun der Betrieb " dies auch selbst untermauert hat.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Kintaro Bergmann
Nachname: bergmann
26.05.2009 21:45
Sie haben im Grunde gerade selbst gesagt das die Herstellung im Moment nicht Illegal ist.

Mir wurde eine Genehmigung vom Ministerpräsidenten erteilt. Sollte das Verwaltungsgericht beschließen das diese nicht Rechtskräftig ist wirt die Herstellung sofort eingestellt.

Sollte die Genehmigung widerrechtlich gegeben worden sein , wenden sie sich doch bitte an den Katistanischen Ministerpräsidenten und nicht an mich.



Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis


Senator der Freien Republik Katista

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Kintaro Bergmann: 26.05.2009 22:05.

Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
26.05.2009 21:51
Falsch Herr Bergmann, es geht nicht um den Moment, sondern um die Zeit der Betriebsaufnahme bis zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung. Insofern ist ihre Einlassung hierzu irrelevant.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Kintaro Bergmann
Nachname: bergmann
26.05.2009 21:52
*so* ich hatte den Beitrag ausersehen zu früh abgesendet lies mal weiter *so*



Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis


Senator der Freien Republik Katista
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
26.05.2009 22:03
Sim-Off: Ist nicht besonders sinnvoll hier Beiträge zu editieren, das verzerrt das Ganze. Bitte lösche den Teil wieder und füge ihn hinter meinem Beitrag ein, damit ich darauf reagieren kann.




Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Kintaro Bergmann
Nachname: bergmann
26.05.2009 22:05
Und noch einmal es ist absolut und in jeder weise Irrelevant wie sie dinge Interpretieren , wie sie Namen Interpretieren , allgemein was sie Denken.

Es wurden vor der Genehmigung keine Waffen hergestellt.

Und sie haben keiner Beweise das es anders war.

Ich bin es Leid meine Zeit mit ihrer Begriffs bezogenen Haarspalterei zu verschwenden und mir ihre Räuberpistolen anzuhören. Sie schinden Zeit un nichts anderes.



Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis


Senator der Freien Republik Katista
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
26.05.2009 22:11
Zwischenfrage Herr Angeklagter, haben sie sich im Kaiserreich Dreibürgen damit gebrüstet, ich zitiere: "Rüstungs Magnat der Demokratischen Union" zu sein?



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Schrobi
Unionsrichter a.D.
26.05.2009 22:41
Ok,

meines Erachtens dreht man sich hier im Kreis. Oder sehen die Herren das anders? Sie bekommen in den Plädoyers noch die Möglichkeit ihre Auslegung der entsprechenden, relevanten Begriffe auf den Punkt auszulegen.

Deswegen möchte ich darum bitten, ab nun abzuwarten, bis ich das Wort erteile.

Darüberhinaus bin ich es ebenso Leid mir von Ihnen, Herr Bergmann, in meinem Gerichtssaal diese Sprache weiter anhören zu müssen. Ich habe Sie bereits einmal darauf hingewiesen, dass Sie sich hier vor Gericht befinden. Dies ist die zweite Verwarnung. Ich kann auch beim nächsten Mal ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängen, wenn Sie ansonsten nicht in der Lage sind sich angemessen hier zu äußern. Wobei ich bei Ihnen dann wohl direkt dazu übergehe, Ihnen einen Prozessvertreter von Amts wegen zuzuordnen. Ich habe nicht vor in diesem Verfahren andauernd Ihre Attacken gegen die Unionsanwaltschaft zu unterbinden. Und die Zeit für dieses Verfahren werden Sie sich zwangsläufig nehmen müssen, sofern Sie weiterhin auf einen Rechtsbeistand verzichten.

Herr Bergmann,
ich gehe davon aus, dass Sie auf die von der Unionsanwaltschaft eingebrachten Beweismittel durch Ihre Aussagen erwidert haben.

Haben Sie noch etwas zu ergänzen?



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Kintaro Bergmann
Nachname: bergmann
26.05.2009 22:43
Ich führe die Momentan Größte Rüstungsanlage der DU *so* Simulatorisch bin ich hier der einzige mit einem Rüstungsbetrieb*so* Also weiß ich nicht was sie an dieser Äußerung Stört. Ich bitte sie nun nicht wider mit ihrer Sinnlosen Begriffs bezogenen Haarspalterei anzufangen um mir dann zu unterstellen das weil ich mich zu dieser Zeit so vorgestellt habe bereits Produziert habe.

Langsam werden ihre Lächerlichen Räuberpistolen vorhersehbar. Hören sie doch endlich mit diesem Sinnlosen Streit um des Esels schatten auf. Sie haben bis jetzt noch nicht einen einzigen Beweis erbracht , das einzige was sie hier bieten sind Unterstellungen und Vermutungen welche auf Lächerlichen Wort Interpretationen ihrerseits beruhen.



Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis


Senator der Freien Republik Katista
pjotr
elder statesman
26.05.2009 22:46
*beobachtet den Prozess im Zuschauerraum, und ist gespannt, ob der "Größte Rüstungsmagnat der DU" das Ordnungsgeld auch zahlen kann, dass jetzt gleich gegen ihn verhängt wird*



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Kintaro Bergmann
Nachname: bergmann
26.05.2009 22:46
Ich habe nun nichts mehr Hinzuzufügen.



Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis


Senator der Freien Republik Katista
Seiten (4): « vorherige 1 2 [3] 4 nächste » Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Demokratische Union » Regierungsviertel » Rechtspflege » Unionsgericht für Strafsachen » UStG 2009-02 gg. Kintaro Bergmann