Demokratische Union » Unionsländer » Republik Westliche Inseln » Inselrat » Archiv » [Aussprache] Gesetz über Bürgermeister und Landräte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): [1] 2 3 nächste »
Zum Ende der Seite springen [Aussprache] Gesetz über Bürgermeister und Landräte
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
02.01.2009 13:20 [Aussprache] Gesetz über Bürgermeister und Landräte
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verabschiedung des neuen Gesetz über die Gliederung der Stadt- und Landkreise macht es nötig, dass das Bürgermeistergesetz überarbeitet wird.
Ich bitte um Ihre Anmerkungen.



Zitat:
Gesetz über Bürgermeister und Landräte


§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz ergänzt und erweitert das Gesetz über die Gliederung der Stadt- und Landkreise.
(1) Die Amtszeit eines Bürgermeister / eines Landrats dauert 6 Monate.
(5) Eine unbegrenzte Wiederwahl bzw. erneute Ernennung gemäß §§ 2-4 ist zulässig.

§ 2 Kandidaturen
(1) Jeder, der seinen festen Wohnsitz in der betreffenden Stadt hat / dem betreffenden Kreis hat, hat das Recht, für das Amt des Bürgermeister / des Landrats zu kandidieren.
(2) Bewerber geben ihre Kandidatur im öffentlichen Forum der Westlichen Inseln bekannt.
(3) Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 7 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl bzw. die sofortige Ernennung statt.

§ 3 Wahlen
(1) Eine Wahl findet statt, wenn es mehrere Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt.
(2) Die Wahl findet unter gleichen und freien Bedingungen in der Volksversammlung statt. Wahlberechtigt ist, wer laut Landesverfassung wahlberechtigter Bürger der Westlichen Inseln ist und seinen Wohnsitz in der betreffenden Stadt / dem betreffenden Kreis hat.
(3) Wahlleiter ist der Premierminister.
(4) Die Wahl dauert vier Tage.
(5) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält.
(6) Bei Stimmengleichheit wählt die gesamte Volksversammlung den Bürgermeister / den Landrat.
(7) Der Bürgermeister / der Landrat wird anschließend durch den Premierminister vereidigt. Er muss folgenden Eid leisten: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Schaden von ihm nehmen, die Verfassung wahren und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde." Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet werden.

§ 4 Sofortige Ernennung
(1) Ein sofortige Ernennung findet statt, wenn es außer dem ursprünglichen Bewerber keinen weiteren Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt.
(2) Die Ernennung erfolgt durch den Premierminister.
(3) Der angehende Bürgermeister / Landrat leistet folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes und der Stadt widmen, Schaden von ihnen nehmen, die Verfassung wahren und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung folgen.

§ 5 Homepages
(1) Jeder Bürgermeister / jeder Landrat hat die Pflicht, innerhalb von 21 Tagen eine funktionierende, ausführliche Homepage oder einen funktionierenden, ausführlichen Eintrag in einem internationalen Wiki-System für die Stadt zu erstellen.
(2) Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, hat der Premierminister die Pflicht, ihn umgehend zu entlassen.

§6 Inkraftreten
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. Es ersetzt das Bürgermeistergesetz.




Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Patrick van Bloemberg-Behrens: 02.01.2009 13:20.

SRM
Foren Gott
02.01.2009 13:28
Bitte die Änderungen entsprechend markieren.



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
02.01.2009 13:47
Gerne.

Zitat:
Zitat:
Gesetz über Bürgermeister und Landräte


§ 1 Allgemeines
Die bisherigen (1)-(3) wurden gestrichen, da das schon im anderen Gesetz genannt wird. (1) ist komplett neu.
(1) Dieses Gesetz ergänzt und erweitert das Gesetz über die Gliederung der Stadt- und Landkreise.
(1) Die Amtszeit eines Bürgermeister / eines Landrats dauert 6 Monate.
(5) Eine unbegrenzte Wiederwahl bzw. erneute Ernennung gemäß §§ 2-4 ist zulässig.

§ 2 Kandidaturen
(1) Jeder, der seinen festen Wohnsitz in der betreffenden Stadt hat / dem betreffenden Kreis hat, hat das Recht, für das Amt des Bürgermeister / des Landrats zu kandidieren.
(2) Bewerber geben ihre Kandidatur im öffentlichen Forum der Westlichen Inseln bekannt.
(3) Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 7 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl bzw. die sofortige Ernennung statt.

§ 3 Wahlen
(1) Eine Wahl findet statt, wenn es mehrere Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt.
(2) Die Wahl findet unter gleichen und freien Bedingungen in der Volksversammlung statt. Wahlberechtigt ist, wer laut Landesverfassung wahlberechtigter Bürger der Westlichen Inseln ist und seinen Wohnsitz in der betreffenden Stadt / dem betreffenden Kreis hat. (Alt: Wahlberechtigt ist jeder, der am Tag der Wahl seit sieben Tagen in der betreffenden Stadt wohnt.)
(3) Wahlleiter ist der Premierminister.
(4) Die Wahl dauert vier Tage. (Vorher: 7 Tage)
(5) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält.
(6) Bei Stimmengleichheit wählt die gesamte Volksversammlung den Bürgermeister / den Landrat.
(7) Der Bürgermeister / der Landrat wird anschließend durch den Premierminister vereidigt. Er muss folgenden Eid leisten: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Schaden von ihm nehmen, die Verfassung wahren und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde." Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet werden.

§ 4 Sofortige Ernennung
(1) Ein sofortige Ernennung findet statt, wenn es außer dem ursprünglichen Bewerber keinen weiteren Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt.
(2) Die Ernennung erfolgt durch den Premierminister.
(3) Der angehende Bürgermeister / Landrat leistet folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes und der Stadt widmen, Schaden von ihnen nehmen, die Verfassung wahren und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung folgen.

§ 5 Homepages
(1) Jeder Bürgermeister / jeder Landrat hat die Pflicht, innerhalb von 21 Tagen eine funktionierende, ausführliche Homepage oder einen funktionierenden, ausführlichen Eintrag in einem internationalen Wiki-System für die Stadt zu erstellen.
(2) Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, hat der Premierminister die Pflicht, ihn umgehend zu entlassen.

§6 Inkraftreten
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. Es ersetzt das Bürgermeistergesetz.




Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
04.01.2009 14:27
Anmerkungen?



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Rex Marker
green & wild
04.01.2009 14:28
Ich bin mit den Änderungen einverstanden.





Werde mein Schüler
Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
04.01.2009 15:27
ich gehe davon aus, dass folgendes nur eine Anmerkung außerhalb des Gesetzes sein soll:

Zitat:
Die bisherigen (1)-(3) wurden gestrichen, da das schon im anderen Gesetz genannt wird. (1) ist komplett neu.




gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
04.01.2009 15:28
Ja.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
04.01.2009 15:28
Zitat:
(1) Jeder, der seinen festen Wohnsitz in der betreffenden Stadt hat / dem betreffenden Kreis hat,
das erste "hat" streichen



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
04.01.2009 15:29
und die eingefügten Erläuterungen bitte streichen oder kursiv machen, Danke



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
04.01.2009 15:30
Die erste Vorlage ist das Gesetz, das verabschiedet werden soll. Vorlage 2 enthält fettgedruckte Kommentare. Diese Vorlage dient zur Kenntnissnahme.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
04.01.2009 15:35
Zitat:
§ 3 (1) Eine Wahl findet statt, wenn es mehrere Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt.
oder mehrere Bewohner in dieser Stadt

Zitat:
§ 3 (3) Wahlleiter ist der Premierminister.
Vertreterregelung?

Zitat:
§ 3 (4) Die Wahl dauert vier Tage.
besser 96 Stunden, sonst gibts wieder Diskussionen.

Zitat:
§6 Inkraftreten
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. Es ersetzt das Bürgermeistergesetz.

besser: §6 Inkraftreten
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das Bürgermeistergesetz (BmG) vom 19.01.2008.



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
04.01.2009 15:42
Ihr erster Änderungswunsch ist unnötiger Aufwand. Warum sollte man wählen, wenn es nur einen Kandidaten gibt? Die bisherige Praxis hat sich bewährt.

Vertreter sollte der Stellv. Premierminister sein.

Die anderen beidenn Änderungswünsche kann man so übernehmen.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
04.01.2009 15:44
also wenn man mehrere Bewohner einer Stadt/eines Landkreises hat, dann sollte man diese Bewohner schon wählen lassen, ob sie die oder denjenigen zum Bürgermeister/Landrat überhaupt haben wollen.



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
08.01.2009 18:03
Na gut Augenzwinkern

Alle Änderungswünsche eingebaut. Weitere Anmerkungen?


Gesetz über Bürgermeister und Landräte


§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz ergänzt und erweitert das Gesetz über die Gliederung der Stadt- und Landkreise.
(1) Die Amtszeit eines Bürgermeister / eines Landrats dauert 6 Monate.
(5) Eine unbegrenzte Wiederwahl bzw. erneute Ernennung gemäß §§ 2-4 ist zulässig.

§ 2 Kandidaturen
(1) Jeder, der seinen festen Wohnsitz in der betreffenden Stadt hat / dem betreffenden Kreis hat, hat das Recht, für das Amt des Bürgermeister / des Landrats zu kandidieren.
(2) Bewerber geben ihre Kandidatur im öffentlichen Forum der Westlichen Inseln bekannt.
(3) Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 7 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl bzw. die sofortige Ernennung statt.

§ 3 Wahlen
(1) Eine Wahl findet statt, wenn es mehrere Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt und / oder mehrere Bewohner in der betreffenden Stadt.
(2) Die Wahl findet unter gleichen und freien Bedingungen in der Volksversammlung statt. Wahlberechtigt ist, wer laut Landesverfassung wahlberechtigter Bürger der Westlichen Inseln ist und seinen Wohnsitz in der betreffenden Stadt / dem betreffenden Kreis hat.
(3) Wahlleiter ist der Premierminister. Ist dieser nicht verfügbar, so leitet der stellvertretende Premierminister die Wahlen.
(4) Die Wahl dauert 96 Stunden.
(5) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält.
(6) Bei Stimmengleichheit wählt die gesamte Volksversammlung den Bürgermeister / den Landrat.
(7) Der Bürgermeister / der Landrat wird anschließend durch den Premierminister vereidigt. Er muss folgenden Eid leisten: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Schaden von ihm nehmen, die Verfassung wahren und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde." Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet werden.

§ 4 Sofortige Ernennung
(1) Ein sofortige Ernennung findet statt, wenn es außer dem ursprünglichen Bewerber keinen weiteren Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt.
(2) Die Ernennung erfolgt durch den Premierminister.
(3) Der angehende Bürgermeister / Landrat leistet folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes und der Stadt widmen, Schaden von ihnen nehmen, die Verfassung wahren und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung folgen.

§ 5 Homepages
(1) Jeder Bürgermeister / jeder Landrat hat die Pflicht, innerhalb von 21 Tagen eine funktionierende, ausführliche Homepage oder einen funktionierenden, ausführlichen Eintrag in einem internationalen Wiki-System für die Stadt zu erstellen.
(2) Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, hat der Premierminister die Pflicht, ihn umgehend zu entlassen.

§6 Inkraftreten
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. Es ersetzt das Bürgermeistergesetz (BmG) vom 19.01.2008.




Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
08.01.2009 20:08
sorry, komischer Satzbau:

Zitat:
(1) Eine Wahl findet statt, wenn es mehrere Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt und / oder mehrere Bewohner in der betreffenden Stadt.


Vorschlag: (1) Eine Wahl findet statt, wenn es mehrere Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters/Landrats dieser Stadt/dieses Landkreises gibt. Eine Wahl findet darüberhinaus auch dann statt, wenn es zwar nur einen Kandidaten gibt, aber mehrere Personen in dieser Stadt/diesem Kreis wohnen.



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Joeli Veitayaki: 08.01.2009 20:08.

Christopher Adomeit
Kaiser
09.01.2009 00:01
Gibt es eigentlich, wo ich diesen Antrag hier gerade sehe, eine Liste von Städten und Landkreisen der Westlichen Inseln?



Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin

Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.

Christopher Adomeit
Kaiser
09.01.2009 00:07
Nach kurzer Suche wurde ich fündig, womit die Frage beantwortet ist.



Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin

Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.

Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
09.01.2009 13:31
Okay, überarbeitet. Weitere Anmerkungen?


Gesetz über Bürgermeister und Landräte


§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz ergänzt und erweitert das Gesetz über die Gliederung der Stadt- und Landkreise.
(1) Die Amtszeit eines Bürgermeister / eines Landrats dauert 6 Monate.
(5) Eine unbegrenzte Wiederwahl bzw. erneute Ernennung gemäß §§ 2-4 ist zulässig.

§ 2 Kandidaturen
(1) Jeder, der seinen festen Wohnsitz in der betreffenden Stadt hat / dem betreffenden Kreis hat, hat das Recht, für das Amt des Bürgermeister / des Landrats zu kandidieren.
(2) Bewerber geben ihre Kandidatur im öffentlichen Forum der Westlichen Inseln bekannt.
(3) Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 7 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl bzw. die sofortige Ernennung statt.

§ 3 Wahlen
(1) Eine Wahl findet statt, wenn es mehrere Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters/Landrats dieser Stadt/dieses Landkreises gibt. Eine Wahl findet darüberhinaus auch dann statt, wenn es zwar nur einen Kandidaten gibt, aber mehrere Personen in dieser Stadt/diesem Kreis wohnen.
(2) Die Wahl findet unter gleichen und freien Bedingungen in der Volksversammlung statt. Wahlberechtigt ist, wer laut Landesverfassung wahlberechtigter Bürger der Westlichen Inseln ist und seinen Wohnsitz in der betreffenden Stadt / dem betreffenden Kreis hat.
(3) Wahlleiter ist der Premierminister. Ist dieser nicht verfügbar, so leitet der stellvertretende Premierminister die Wahlen.
(4) Die Wahl dauert 96 Stunden.
(5) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält.
(6) Bei Stimmengleichheit wählt die gesamte Volksversammlung den Bürgermeister / den Landrat.
(7) Der Bürgermeister / der Landrat wird anschließend durch den Premierminister vereidigt. Er muss folgenden Eid leisten: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Schaden von ihm nehmen, die Verfassung wahren und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde." Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet werden.

§ 4 Sofortige Ernennung
(1) Ein sofortige Ernennung findet statt, wenn es außer dem ursprünglichen Bewerber keinen weiteren Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters derselben Stadt / Landrats desselben Kreises gibt.
(2) Die Ernennung erfolgt durch den Premierminister.
(3) Der angehende Bürgermeister / Landrat leistet folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes und der Stadt widmen, Schaden von ihnen nehmen, die Verfassung wahren und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung folgen.

§ 5 Homepages
(1) Jeder Bürgermeister / jeder Landrat hat die Pflicht, innerhalb von 21 Tagen eine funktionierende, ausführliche Homepage oder einen funktionierenden, ausführlichen Eintrag in einem internationalen Wiki-System für die Stadt zu erstellen.
(2) Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, hat der Premierminister die Pflicht, ihn umgehend zu entlassen.

§6 Inkraftreten
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. Es ersetzt das Bürgermeistergesetz (BmG) vom 19.01.2008.




Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
09.01.2009 14:58
Nummerierung falsch

Zitat:

§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz ergänzt und erweitert das Gesetz über die Gliederung der Stadt- und Landkreise.
(1) Die Amtszeit eines Bürgermeister / eines Landrats dauert 6 Monate.
(5) Eine unbegrenzte Wiederwahl bzw. erneute Ernennung gemäß §§ 2-4 ist zulässig.




gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
09.01.2009 14:59
§ 5 Homepages könnte man in "§ 5 Öffentlichkeitsarbeit" umbenennen. Liest sich eleganter



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Seiten (3): [1] 2 3 nächste » Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Demokratische Union » Unionsländer » Republik Westliche Inseln » Inselrat » Archiv » [Aussprache] Gesetz über Bürgermeister und Landräte