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Ist gewährt. Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Danke, Herr Präsident.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Sie haben ja echt lange gebraucht, um mich zur Zielscheibe zu machen.
Man _trifft_ Sie ja so selten.
Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler
Wie wollen Sie das denn wissen, wenn Sie nie anwesend sind?
Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Auch wenn ich nichs schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nicht mitlese. Und mir wäre das durchaus aufgefallen.
Nur weil einer keine Luftblasen wie die Opposition von sich gibt?
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
*sitzt im Publikum und denkt sich "blubb"* RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Herr Präsident,
verehrte Mitglieder dieses Hauses, verehrte Mitglieder des Unionsrates, zunächst möchte ich für das mir eingeräumte Rederecht danken. Der Vorschlag des Herrn Prof. Poppinga geht in die richtige Richtung. Allerdings sehe ich diesen auch mit einer gewissen Skepsis. Im Grunde genommen würde es genügen, wenn das Unionsgericht statt mit momentan drei zukünftig mit vier Unionsrichtern besetzt werden würde. So wären immer drei Unionsrichter für Berufungsverhandlungen verfügbar. Außerdem möchte ich an dieser Stelle anregen über einen Präsidenten des Obersten Unionsgerichts nachzudenken, der neben seiner Richtertätigkeit auch die Verwaltungsaufgaben mit übernimmt. Der Vorschlag Richter einzustellen, die lediglich für eine Instanz zuständig sind ist sicherlich eine Überlegung wert, jedoch bin ich der Ansicht, dass bereits ein zusätzlicher Richter ausreichen würde. Die Verfahren vor den erstinstanzlichen Gerichten werden in der Regel zügig verhandelt und man muss eine deutliche Senkung der Verfahrensdauern erkennen. Ich sehe hier also nur bedingt einen Bedarf für zusätzliche Richter, zumal wir uns bereits jetzt mit Schöffen behelfen, sofern ein Richter nicht verwendbar ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Fragen gerne zur Verfügung. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Zum Beispiel, als wir tagelang auf Ihre Antwort warteten, ob Sie als Stv. Parlamentspräsident zur Verfügung stellen?
Machen Sie sich nicht lächerlich.
Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Montgomery Scott: 14.12.2008 14:01.
Irgendetwas von sich zu geben, ist aber von einem gewählten Volksvertreter wohl nicht zu viel verlangt. Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Man möge mir nachsehen, wenn ich jetzt keinen Blick in das Gesetz werfe - können wir denn nach der derzeitigen Rechtslage noch einen weiteren Richter, einfach so, hinzuzählen? Falls ja, wäre Ihnen ein Kandidat bekannt? Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Nein, das ist nicht möglich. Laut dem Gesetz über das Unionsgericht, darf, wenn 3 Richter vorhanden sind, kein weiterer mehr gewählt werden.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Unionspräsident a.D. Präsident der Republik Salbor a.D.
Ah ok. Dann sollten wir das als allererstes mal korrigieren.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Das UGerG sollte sowieso einer Überarbeitung unterzogen werden. Da liegt noch mehr im Argen.
Beispielsweise widerspricht § 4 IV 1 UGerG § 5 I 3 UGerG. Oder auch die Besetzung der Gerichte wird in der Praxis anderst gehandhabt weil es völlig unpraktikabel ist. Ich möchte an dieser Stelle auf meine Ausführungen zu einem Präsidenten des Obersten Unionsgerichts verweisen der gerade solche Dinge regeln könnte. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Was die Kandidatenfrage angeht hätte ich da jemanden im Auge.
Allerdings ist diese Person momentan noch Unionsminister. Ich denke Sie wissen auf wen ich anspiele. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Das passt ja wunderbar, dann ist er ja bald wieder frei für neue Aufgaben
Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Ich denke über diese Frage ist man sich fraktionsübergreifend einig, oder gibt es hier auch andere Stimmen dazu? RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
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