|
||
|
| Seiten (2): [1] 2 nächste » |
Der Abgeordnete Poppinga hat eine Allgemeine Debatte zu dem Thema "Richter im Nebenamt" beantragt.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Antragsteller. Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Unionspräsident a.D. Präsident der Republik Salbor a.D.
Herr Präsident,
liebe Kollegen, derzeit denke ich intensiv über die Neuregelung der Richterschaft am Unionsgerichte nach. Bisher sind alle Richter die wir wählen auch für alle Rechtsgebiete und Instanzen verantwortlich. Nicht nur einmal sind fähige Juristen durch eines der Hohen Häuser gefallen. Woran liegt es? Ist es das Unwohlsein, nicht jeden am Verfassungsgerichte für die Union sehen zu wollen? Denn machen wir uns das einmal klar, jeder, den wir hier wählen, der ist zum einen Richter am Unionsgericht, aber auch Verfassungsrichter. Rührt daher die wiederholte Weigerung, bestimmte Personen in das Richteramt zu wählen? Wollen wir einfach aufpassen, daß nicht jeder über unsere Verfassung entscheidet? Gleichzeitig könnten wir ab und an doch ein paar Richter mehr gebrauchen, die sich gerade der erstinstanzlichen Verfahren annehmen. Und hier kommt meine Idee der Richter im Nebenamt zum tragen. Wie ist es denn, wenn wir eine neue Kategorie von Richtern schaffen, die ausschließlich erstinstanzlich tätig sind? Hier können wir dann auch Leute mit der Rechtsprechung beauftragen, die wir vielleicht nicht unbedingt am Obersten Unionsgericht sehen möchten. Mehr noch, man kann dieses erstinstanzliche Richteramt auch als eine Art Bewährung für höhere Aufgaben sehen. Wer zeigt, daß er wirklich Recht spricht, empfiehlt sich ja automatisch für höhere Aufgaben. Gerne würde ich wissen, wie die Kollegen dazu stehen und dann ggf einen Vorschlag in pleno entwickeln. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Sie reden von "Wer zeigt, daß er wirklich Recht spricht, empfiehlt sich ja automatisch für höhere Aufgaben.", das finde ich ziemlich gefährlich. So könnte die eine oder andere nicht moralisch sehr gefestigte Person dazu geneigt sein, ein Urteil fällen zu müssen, das den entsprechenden Entscheidungsträgern gefällig ist. Dann wäre die Unabhängigkeit der Richter dahin. Wer legt denn fest, ob es wirklich "Recht" war? Im Prinzip gehen doch wohl 2/3 aller Urteil in die Berufung, also impliziert man automatisch. die Unionsrichter haben nicht richtig Recht gesprochen und nur die Richter am Obersten Unionsgericht sind die wirklichen Richter. Bei der Rechtsprechung gibt es immer zwei Seiten, die begünstigte und die rechtsunterworfene Seite. So auch in diesem Fall.
Vielleicht müssen sie ihren Satz aber auch nur etwas konfliktfreier aussprechen? gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Ich sehe keinen Konflikt in meinem Satz.
Edit: Vielleicht als Nachtrag - ich sehe nicht, wie ein Richter der ersten Instanz Urteile fällen sollte, die 2/3 der Mitglieder in Unionsrat, als auch Unionsparlament gefallen. Mal davon abgesehen, daß Murks ja dann so oder so wieder in der Berufung wieder aufgehoben werden würde. Nein, mein Satz hat schon seine Berechtigung, wie er dort steht. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 11.12.2008 15:29.
eine Berufungsverhandlung sehen sie also dazu, den "Murks" des vorherigen Richters aufzuheben? So hat also nur dann ein Richter gut gearbeitet, wenn das ObUG zur selben Ansicht kommt? Lassen sie das mal nicht die Richterschaft hören, das ist eine Aussage mit ziemlich Feuer unter Herd.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Ich werde mit Ihnen nicht abseits des eigentlichen Debattengegenstandes diskutieren. Entweder Sie äußern sich konkret zum Verhandlungsgegenstand, oder hören zu.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
ich habe fein zugehört und habe einen abwertenden Unterton gegenüber Richter gehört, die ihrer Meinung nach keine "richtigen" Urteile fällen können.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
...fp...
Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]() Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Helen Bont: 11.12.2008 16:30.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die UFD begrüßt jeden Denkanstoß, der geeignet ist, die Arbeit des Unionsgerichtes zu verbessern. Insofern begrüße ich ausdrücklich den Debattenanstoß des Kollegen Poppinga. Wenn ich richtig informiert bin, werden in erster Instanz ein Richter, in zweiter Instanz drei Richter benötigt, wobei der Richter, der in erster Instanz tätig war, in der zweiten nicht mitwirken darf. Wenn ich es richtig sehe, müssten, bei Umsetzung von Herrn Poppingas Vorschlag, weitere Richter eingestellt werden, so dass wir zwei, drei Richter für die erste Instanz und mindestens drei Richter für die zweite Instanz hätten. Das wäre also in etwa ein Mehrbedarf von drei Richtern. Die entscheidende Frage ist, ob dadurch die Arbeit des Unionsgerichts erleichtert und die Verfahren beschleunigt werden können. Es wäre uz begrüßen, wenn aus dem Unionsministerium der Justiz hierzu eine kurze Einschätzung abgegeben werden könnte oder sich einer der Unionsrichter zu dieser Thematik hier äußern könnte. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Frau Kollegin Bont,
vielen Dank für Ihre Kommentare. Tatsächlich ergibt sich aus meiner Idee kein weiterer Personalaufwand. Die bisherigen "normalen" Richter sind genau so verwendbar, wie bisher auch. Also erste Instanz, zweite Instanz und Verfassungssachen. Was ich nun vorschlagen ist die Möglichkeit zu schaffen, Richter einzustellen, die ausschließlich für die erste Instanz verwendbar sind. Dadurch könnten wir, wennimmer Interessenten vorhanden sind, befähigte Juristen für den Richterdienst einstellen. So könnten wir auch erstinstanzliche Prozesse schneller abwickeln, weil ein Richter dann nicht mehr so viele Prozesse bewältigen müßte. Gleichzeitig mag es Richter geben, bei denen Besorgnis der Befangenheit in Bezug auf Verfassungsstreitigkeiten besteht (parteipolitisch sehr aktiv / zu befangen o.ä.) - trotzdem wäre es schade, erstklassige Juristen aus solchen Gründen komplett zu verlieren. Wofür ich also werbe, ist eine neue Kategorie von Richtern. Zusätzlich zu dem, was bereits ist und immer dann, wenn dafür genug Ressourcen vorhanden sind. Wenn sie eingesetzt werden, bedeuten sie Entlastung. Gibt es sie nicht, haben wir keine Veränderung zum bisherigen Zustand. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das was bringt. Wenn ein Richter hier abgelehnt wird, dann hat das entweder damit zu tun, dass man der Regierungskoalition eine auswischen will oder wegen fehlender Sympathie mit dem Kandidaten. Ich glaube kaum, dass jemand, der vorher nicht gewählt worden ist, dann gewählt wird, wenn er nur die ersten Instanzen als Vorsitzender leitet.
Also mir erschließt sich der Sinn des Vorschlags sowieso nicht ganz.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Das ist ja nur eine Facette des Vorschlags. Mir geht es auch darum mehr Richter zu haben, die nicht unmittelbar Verfassungsrichter sind. Wir haben durchaus einen Bedarf an Juristen für die erste Instanz - trotzdem will man vielleicht nicht unbedingt jeden auch direkt am Verfassungsgericht sehen, denn das ist das Oberste Unionsgericht ja. Was ich also fordere, ist eine personelle Stärkung der ersten Instanz. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
über eine personelle Verstärkung der ersten Instanz lässt es sich durchaus reden, nicht aber mit dem Hintergrund, dass erstinstanzliche Richter sich mit "guten Urteilen" bewähren müssen.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Die Idee findet Unterstütztung aus Roldem, sofern die Hilfsrichter weder in Exekutive und Legislative der Union gebunden sind, aber das sollte sich als selbstverständlich voraussetzen lassen.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Die Idee ist unterstützenswert. Die LL wird sich ihr widmen, sobald sie in Regierungsverantwortung ist.
Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
aha, na dann warten wir mal die nächsten Jahre ab, wann sie das schaffen
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
So lange ist das nicht mehr, räumen Sie schon mal Ihre Sachen zusammen. Gerüchteweise ist ja das Büro Ihres Parteifreundes O'Sullivan nie bezogen worden, er kann ja dann stattdessen Ihnen helfen, wenn er mal zufällig in der Nähe sein sollte. Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Natürlich. Da es positiven Anklang findet, werde ich mir zeitnah Gedanken über die Realisierung machen. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Ach so - ich beantrage übrigens Rederecht für Herrn Unionsrichter Ashcraft.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
|
||||||||||||||
| Demokratische Union » Regierungsviertel » Unionsparlament » Archivkeller » Archiv 26. Unionsparlament » [Allg. Debatte] Richter im Nebenamt |








