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Der Kollege Poppinga hat das folgende Gesetz eingebracht:
Herr Poppinga hat das Wort zur Begründung. Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Herr Präsident,
liebe Kollegen, der vorliegende Entwurf stellt die sinnvolle Ergänzung zum derzeit im Unionsrat besprochenen Entwurf zur Einführung der Vetretungsgesetzgebung dar. Was hier gemacht wird, ist die Gesetzgebungskompetenz der Union um 8. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung und 9. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge zu erweitern. Diese Erweiterung ist sinnvoll und nützlich, es handelt sich um Dingem die nach meiner Auffassung unionsweit geregelt werden sollten. Gleichwohl ist diese Übertragung von Kompetenzen maßvoll, eine Schutzregelung für bereits bestehende Landesversicherungen ist ebenfalls vorgesehen. Alles in allem ein guter Vorschlag. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Ehrenwerte Parlamentarier,
Ich halte mich normalerweise aus den Debatten das Parlamentes raus, möchte aber meine Skepsis vorab Kundgeben, damit diese nicht erst im zweiten Schritt im Unionsrat eingebracht wird. Der Kollege Poppinga hat keinerlei Begründung genannt, wieso eine unionsweite Regelung nötig wäre, außer seiner Meinung und da ist jedem Land klar, dass es für jedes Thema einen Unionspolitiker gibt, der es unionsweit sinnvoller sieht. Wenn die angesprochenen Themen in ihrer Natur her nur unionsweit geregelt werden könnten, wären diese Gesetze auch derzeit bereits möglich. Durch die Vertretungsgesetzgebung ist bereits das Themenfeld Gesundheitsfürsorge, Rente und andere Sozialgesetzgebung für die Union offen. Damit kann unionsweit ein Mindeststandart geschaffen werden wo keiner existiert. Durch die Einschränkung als Unionsrecht wird nicht unbedingt eine optimale Versorgung der Union gewährleistet. Es gibt große regionale Unterschiede im Bedarf der Versorgung. Durch parteipolitisches Geplänkel wird sich unionsweit nur ein Konsens bilden, der das Minimum darstellt. Durch die Einschränkung als alleiniges Unionsrecht, ist es einzelnen Ländern nicht mehr möglich darüber hinaus einen höheren Standard zu beschließen. Die Union bekommt durch die Vertretungsgesetzgebung bereits ausreichend Kompetenz und es ist nicht nötig daraus eine alleinige Kompetenz der Unoin zu machen. Danke schön. ![]()
Das ist ein populärer Irrtum. Durch die Vertretungsgesetzgebung erhält die Union keine neue Kompetenz. Das einzige, was dadurch ermöglichst wird, ist stellvertrend für die Länder tätig zu werde. Das charakteristische einer Stellvertretung ist aber, daß man nur interim ist, jederzeit durch den "richtigen" ersetzt werden kann. Wenn also ein Unionsland die Unionsgesetze für Blödsinn, Quatsch, Unfug oder schlicht nicht gut hält, kann es dieses jederzeit für nicht anwendbar in seinem Hoheitsgebiet erklären. Dagegen ist grundsätzlich auch nichts zu sagen, genau dafür ist die Vertretungsgesetzgebung auch da. Nur darf das nicht in allen Bereichen so sein. Es muß Bereiche geben, die allein in den Machtbereich der Union fallen, in dem sie maßgeblich und Maßstäbe setzend tätig ist. Dazu sollten in Zukunft die von mir angesprochenen Bereiche gehören. Klar ist doch, daß die Union gerade im Bereich der Gesundheitsfürsorge und der Sozialversicherung tätig werden sollte. Immerhin sind diese Bereiche untrennbar verbunden mit der Einhaltung der Menschenwürde, der Ermöglichung eines würdigen Lebensstandards. Das ist der Auftrag unserer Unionsverfassung - die zu interpretieren und für die Ausführung dieser Maßstäbe zu sorgen, das sollte sein und ist auch Aufgabe des Unionsgesetzgebers. Wenn es sich nun um Vertretungsgesetzgebung handelte, könnten wir zwar einen Mindeststandard setzen, der könnte aber auch von jedem Unionsland außer Kraft gesetzt werden. Das kann aber nicht Ziel sein. Die einzelnen Gebiete sind maßvoll abgewogen. Ich werde um Zustimmung. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Well, was wäre denn, wenn im Gegenzug in die Länder nachbarschaftlich-außenpolitische Kompetenzen auf ihren Kompetenzbereichen im Innern erhalten?
Kann man bitte auch die zu streichenden Punkt einfach als "aufgehoben" markieren und die Zählung im Absatz fortzählen?
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Familienfeiern oder Straßenfeste und historische Umzüge im Grenzgebiet zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehung können sie abhalten wie sie möchten. Das geht auch jetzt schon. Aber Außenpolitik ist reine Unionsangelegenheit.
Es geht um Verträge, Herr Schneider und wenn die Unionsverfassung die Kompetenz auf gewissen Gebieten auch Ländern zuspricht, dann liegen gewisse außenpolitische Kompetenzen bei den Ländern...
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Können Sie mir sagen was für Verträge?
Bi- oder multilaterale Verträge zu jenen Kompetenzen, die den Ländern obliegen, als Beispiele: Verträge zur Bennenung grenzüberschreitender Straßen, Übereinkünfte über die Weiterführung von Bahnverkehr der staatlichen und kommunalen Eisenbahnen hinter den Grenzen oder die Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen.
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Ich sehe darin Unionskompetenzen. Gerade was den Grenzübergang betrifft.
Ich würde mich freuen, wenn man auch meinen Hinweis beachten und den Stichpunkt "Grundlagen des Wirtschaftssystems" etwas verdeutlichen könnte.
Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Natürlich dürfen Verträge der Länder den Verträgen der Union nicht widersprechen. Es geht bei dem Grenzübergang, den ich oben genannt habe auch um die Fortbenennung von Linien auf der anderen Seite der Grenze etc., nicht um freien Personenverkehr. Der wäre natürlich Teil der Unionsaußenpolitk. Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Wenn es um Linien geht ist das auch nicht Staatssache, sondern vielmehr Unternehmenssache. Selbst wenn ein betrieb wie die Bahn ein Staatsbetrieb ist so sind es dennoch Wirtschaftsverträge unter Firmen und nicht von Ländern. Außer Sie führen einen Bahnbetrieb wie eine Landesverwaltung...was allerdings vermutlich 1 stündige Verspätungen zur Folge hätte.
Es gibt noch eine paar kommunaler Bahnen, S-Bahnen, wie man sie in Imperia nennen wurde, in Roldem, die auch die Grenzen überschreiten, darum geht es und die Kommunen bitten da um Unterstützung...
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Das will ich sehen. Und keine ihrer verwandschaftlichen und parteipolitischen (*so* Neben-/Sim-ID *so*) Seilschaften bitte.
Was denn für Seilschaften?
Simoff: Sag mal, seit wann bist du denn so ein Ausgestaltungsnoob?
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Was weiß denn ich... *so* Seit du b00n angefangen hast mit schmutzigen Tricks Politik zu machen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michael Schneider: 09.12.2008 14:57.
Sofern das Unionsparlament diesen Verträgen noch zustimmen muß, sehe ich da keine Probleme. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Herr Poppinga?
Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Ich würde die Zustimmungsbefugnis in die Hände des Unionsrates geben. Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
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