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Zum Ende der Seite springen UVerwG 08/08 Poppinga ./. Unionsministerium d. Finanzen
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William C. Ashcraft
Kaiser
09.11.2008 13:47 UVerwG 08/08 Poppinga ./. Unionsministerium d. Finanzen
Advocatur Prof. Hajo Poppinga, MdL, VK.
Altes Reedereikontor 17a
1007 Funnix, Katista.


An das
Unionsverwaltungsgericht I. Instanz
Bloomsburgh (Roldem)
Demokratische Union

Funnix | 07.11.2008 AD

K L A G E

des Herrn Prof. Hajo Poppinga, MdL, VK
wohnhaft in Funnix, Katista
für den Poppinga Familienfonds

vertreten durch Prof. Poppinga selbst

wegen Feststellung, Gestaltung und Leistung.

Beantragt wird
1. Festzustellen, daß der Poppinga Familienfonds als Sache schlechthin nicht einkommenssteuerpflichtig ist;
2. die Steuerschuld des Fonds mithin von 9.250 Bramer auf 0 Bramer festzusetzen;
3. die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger die zuviel gezahlten Steuern i.H.v. 9.250 Bramer nebst 5% Zinsen für die Monate August, September und Oktober zurückzuzahlen, mithin eine Gesamtsumme von 10.637,5 Bramer.

Begründung:

Gemäß §1 I 1 UStG sind alle natürlichen und jursitischen Personen unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig.

Der Poppinga Familienfonds ist keine solche Person.

Gemäß §1 I des II. Buches des ZGB ist eine natürliche Person, wer Mensch ist. Der Poppinga Familienfonds ist offensichtlich kein Mensch.

Gemäß §1 II des II. Buches des ZGB beginnt die Existenz einer juristischen Person mit der Eintragung in das dafür vorgesehene Register. Der Poppinga Familienfonds ist in keinerlei Register eingetragen, somit handelt es sich ebenfalls nicht um eine juristische Person.

§ 1 I des IV. Buches des ZGB legt fest, daß alles, was keine Person ist, eine Sache ist. Der Poppinga Familienfonds ist keine Person, mithin handelt es sich um eine Sache.

Tatsächlich ist der Poppinga Familienfonds also nicht einkommenssteuerpflichtig, da gem. § 1 I 1 UStG nur natürliche und juristische Personen eine solche Pflicht haben. Als Sache wurde der Familienfonds somit zu Unrecht besteuert.

Die Klage ist somit begründet.

Hochachtungsvoll

Advocat und Rechtsanwalt


Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionsverwaltungsgerichts I. Instanz eröffnet.
Der Kläger möge bitte etwaige Ergänzungen zur Klageschrift vortragen.
Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung.



DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -

Eröffnungsbeschluss
vom 09. November 2008



In der Verwaltungsstreitigkeit

des Herrn Prof. Hajo Poppinga, Funnix, Katista
vertreten durch RA Prof. Hajo Poppinga
- Kläger -

gegen

die Demokratische Union
vertreten durch das Unionsministerium der Wirtschaft und Finanzen, Manuri, Katista
- Beklagte -

wegen

Feststellung, dass der Poppinga Familienfonds als Sache zu behandeln ist und nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegt;

Festzustellen, dass die Steuerschuld des Fonds von 9.250 Bramer auf 0 Bramer zu reduzieren ist;

Rückzahlung der zuviel gezahlten Steuern i.H.v. 9.250 Bramer nebst 5% Zinsen für die Monate August, September und Oktober, insgesamt 10.637,5 Bramer.

wird die Klage vom 07. November 2008 (Geschäftsnummer UVerwG 08/08) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Verwaltungsgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen.


Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht




Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
10.11.2008 15:33
Anwesend, Herr Vorsitzender. Etwaige Ergänzungen nehme ich bis spätestens Dienstag Abend vor.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
William C. Ashcraft
Kaiser
10.11.2008 22:17
In Ordnung.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
11.11.2008 16:05
Herr Vorsitzender,
die Klageschrift ist im Grunde genommen selbsterklärend. Ergänzend möchte ich nur hinzufügen, daß es sich bei dem Poppinga Familienfonds im Grunde genommen nur um ein separates Konto handelt, welches aber meiner alleinigen Verfügungsgewalt untersteht. Es ist nicht einzusehen, weshalb Personen, die mehrere Konten besitzen, auch mehrmals Steuern zahlen müssen, nur weil Transaktionen zwischen den Konten vorgenommen werden.

Allerdings möchte ich hinzufügen, daß ich vorsorglich beantragte, in Abwesenheit der Beklagten zu verhandeln, wenn sie sich nicht binnen 4 Tagen hier einfindet.

Der finanzielle Verlust von fast 10.000 Bramern trifft den Fonds schwer und ein längeres Hinhalten ist inakzeptabel.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
SRM
Foren Gott
11.11.2008 16:08
Anwesend.



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
11.11.2008 16:09
Damit ist mein Antrag auf hilfsweise Verhandlung in Abwesenheit der Beklagten natürlich hinfällig geworden, Herr Vorsitzender. Er wird dementsprechend zurückgezogen.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
William C. Ashcraft
Kaiser
11.11.2008 17:37
Herr Kläger, in welchem Eigentum befindet sich das Geld welches auf dem Konto des Familienfond befindlich ist und wofür soll es verwendet werden?
Zu rein privaten, gewerblichen oder zu wohltätigen Zwecken?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Konrad Grimm
Grünschnabel
11.11.2008 20:34
Im Auftrag des Unionsministeriums für Wirtschaft und Finanzen übernimmt das Unionsministerium des Innern und der Justiz, vertreten durch den Unionsminister, die Vertretung der Beklagten.



William C. Ashcraft
Kaiser
11.11.2008 20:40
Zur Kenntnis genommen, Herr RA Grimm.
Wollen Sie Stellung nehmen?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
11.11.2008 20:49
Zitat:
Original von William C. Ashcraft
Herr Kläger, in welchem Eigentum befindet sich das Geld welches auf dem Konto des Familienfond befindlich ist und wofür soll es verwendet werden?
Zu rein privaten, gewerblichen oder zu wohltätigen Zwecken?


Herr Vorsitzender,
leider kann ich den Sinn Ihrer Frage nicht ganz erkennen und wäre dankbar, wenn Sie mich in dieser Hinsicht erleuchten würden. Es ist doch keine Frage des UStG wofür das Geld verwandt werden soll, oder irre ich mich?

Das Geld befindet sich unter meiner alleinigen Verfügungsgewalt.

Edit: Rechtschreibung.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 11.11.2008 21:00.

Konrad Grimm
Grünschnabel
11.11.2008 20:55
Zitat:
Original von William C. Ashcraft
Zur Kenntnis genommen, Herr RA Grimm.
Wollen Sie Stellung nehmen?


Ich bin amtlich in meiner Funktion als Justizminister hier, nicht als Anwalt.

Ich möchte aber Ihre Befragung des Herrn Klägers nicht stören und werde deswegen erwidern, sobald dieser Punkt beendet ist.



William C. Ashcraft
Kaiser
11.11.2008 22:01
Herr Poppinga, die Frage zielte darauf ab den Verwendungszweck der Gelder zu klären. Sofern das Geld lediglich in einen Fond ausgelagert wurde der jedoch einzig und alleine dem Zweck dient steuern zu sparen, dann muss dies unter Umständen anderst bewertet werden, wie wenn es sich um Gelder handelt die gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden sollen.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
11.11.2008 22:07
Herr Vorsitzender,
diese Einschätzung würde ich schon nicht teilen, weil es eine willkürliche und nicht durch das Gesetz unterfütterte Überlegung ist.

Der Fonds dient mildtätigen Zwecken. Er speist sich bisher einzig und allein aus Zuwendungen meiner Person und finanziert etwa Stipendien für Studenten der Katistianischen Nationaluniversität. Darüberhinaus soll er Familienangehörigen helfen, die ungerechtfertigt in Not geraten sind und hat im vergangenen Jahr auch der Freien Republik Katista die Werberechte an der Fußballiga ersteugern wollen. Er verfolgt somit keinerlei Gewinnerzielungsabsichten.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
William C. Ashcraft
Kaiser
11.11.2008 22:09
Herr Grimm?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Konrad Grimm
Grünschnabel
11.11.2008 22:21
Die Unionsregierung beantragt Klageabweisung.

Der Kläger macht geltend, dass sich das steuerpflichtige Vermögen im Eigentum eines "Familienfonds" befände. Dieser Fonds habe keine Rechtspersönlichkeit und sei daher auch nicht einkommensteuerpflichtig. Eigene Rechtspersönlichkeit ist aber Grundvoraussetzung zur Rechtsfähigkeit. Die Rechtsfähigkeit wiederum ist Voraussetzung der Ausübung von Eigentumsrechten. Juristisch gesehen besteht die Welt nur aus Personen und Sachen, tertium non datur. Sachen sind nicht fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Wäre also der Fonds keine juristische Person, er könnte auch nicht Eigentümer sein. In diesem Fall wäre das Geld im Eigentum von Herrn Poppinga und damit steuerpflichtig. Sollte er doch eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, wäre er selbst Steuerpflichtiger. So und so ist die Steuer abzuführen und die Klage damit unbegründet.



Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
11.11.2008 22:42
Herr Vorsitzender,
die Beklagte behauptet fälschlich, ich habe geltend gemacht, daß sich das steuerpflichtige Vermögen im Eigentum des Familienfonds befände. Dazu muß ich feststellen, daß diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.

Der Familienfonds ist im Grunde genommen nicht mehr als ein Konto, ein Fonds ohne Rechtspersönlichkeit. Auf dieses Konto zahlen Mitglieder meiner Familie, sonstige Spender und ich Gelder ein. Wie der Kollege Grimm richtig erkennt, ist der Fonds nicht fähig Eigentum zu besitzen. Das Geld verbleibt also im Eigentum der jeweiligen Spender.

Mir als Chef der Familie kommt die Aufgabe zu, über die Verwendung der Mittel zu entscheiden. Wird also beispielsweise ein Stipendium vergeben, geschieht der tatsächliche Eigentumsübergang erst nach Eingang bei derm Stipendiaten. Somit erhält der Stipendiat formaljuristisch zwar Zuwendungen von Hajo Poppinga, Familienmitglied X und Spender Y, der Einfachheit halber aber eben von einem Konto, dem Familienfonds.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Konrad Grimm
Grünschnabel
11.11.2008 23:18
Dann ist das Geld also Eigentum irgendwelcher Steuerpflichtiger und der Steuereinzug berechtigt.



Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
12.11.2008 09:38
Nein, weil es kein Einkommen darstellt, wenn ich mein Geld lediglich auf ein anderes Konto transferiere.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
12.11.2008 10:04
Herr Vorsitzender,
gerne würde ich die Gelegenheit ergreifen und nochmal ganz grundsätzlich das Wesen des Fonds darlegen. Es handelt sich hier im Prinzip um nichts anderes als ein Treuhandkonto. Die einzelnen Familienmitglieder und Spender zahlen ihr Geld in den Fonds / das Konto ein. In diesem Zeitpunkt findet noch überhaupt kein Eigentumsübergang statt - er kann auch gar nicht stattfinden, weil der Fonds keine Rechtspersönlichkeit besitzt, wie der Kollege Grimm zurecht erkannt hat. Tatsächlich verbleibt das Geld also im Eigentum der Einzahler und wird von diesen der Einfachheit halber nur auf ein anderes Konto transferiert.

Verbleibt das Geld aber im Eigentum der Einzahler und findet kein Eigentumsübergang statt, kann überhaupt kein Einkommen entstehen, denn niemand hat einen Vermögenszuwachs zu verzeichnen - das ist aber gerade kennzeichnend für Einkommen.

Der Eigentumsübergang findet in der Tat erst dann statt, wenn der Treuhänder das Geld vom Treuhandkonto, dem Fonds, an einen Stipendiaten bspw. überweist. Dieser erhält eine Zuwendung vom Poppinga Familienfonds, die aber formaljuristisch natürlich eine Zuwendung der verschiedenen Einzahler des Fonds darstellt, denn erst hier findet ein Eigentumsübergang statt und erst hier wird dann auch zu versteuerndes Einkommen generiert.

Dementsprechend kann der Geldeingang auf dem Treuhandkonto, dem Fonds, kein Einkommen darstellen, weil gar kein Eigentumsübergang und somit auch kein Vermögenszuwachs stattfindet.

Danke, Herr Vorsitzender.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Konrad Grimm
Grünschnabel
12.11.2008 12:53
Hm. Ich muss das prüfen.



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