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Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionsverwaltungsgerichts I. Instanz eröffnet. Der Kläger möge bitte etwaige Ergänzungen zur Klageschrift vortragen. Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung. [CENTER] ![]() DEMOKRATISCHE UNION - Unionsverwaltungsgericht - Eröffnungsbeschluss vom 25. Mai 2009 In der Verwaltungsstreitigkeit der Unionsregierung der Demokratischen Union vertreten durch RA Prof. Pjotr Jerkov - Kläger - gegen die Freie Republik Katista vertreten den Ministerpräsidenten - Beklagte - wegen Rechtswidrigerklärung des am 07. Mai 2009ergangenen Bescheid zur "Befristete[n] Genehmigung zur Herstellung von Handfeuerwaffen" sowie Aufhebung und Nichtigerklärung desselben und Feststellung der Gesetzgebungskompetenz der Union. wird die Klage vom 15. Mai 2009 (Geschäftsnummer UVerwG 02/09) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung findet vor dem Verwaltungsgericht statt. Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird zunächst der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz zunächst führen. ![]() Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Melde mich anwesend.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
anwesend
mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Die Antragstellerinnenseite hat im Moment übrigens keine weiteren Einlassungen und Ergängzungen zur Klageschrift.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Dann erteile ich der Antragsgegnerin das Wort zur Erwiderung.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Nach Artikel 46 sind alle Dinge Ländersache die nicht explizit der Union zugeteilt werden. Im Artikel 47 ist Herstellung, Besitz und Verkauf von Handfeuerwaffen nicht erwähnt. Da Katista bisher keine eigene Regelung für diesen Themenbereich hat, blieb mir nicht anderes übrig, als die Herstellung zu genemigen.
Streitlich wäre nur die Frage, ob dieser Komplex unter den Punkt "Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können." fällt. Dagegen spricht, das die Union bisher kein Waffengesetz besitzt und andere Unionsländer eigene Regelungen getroffen haben. (z.B.: Waffenkontrollgesetz ).
mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
?
mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Die schiere Tatsache, dass andere Unionslände bereits Gesetze zum Waffenhandel besitzen stellt kein Argument gegen eine Anwendung des Art. 47 dar.
Das Unionsjustizministerium ist weiter der Ansicht, dass eine unionsweite Regelungskompetenz sich aus Art. 47 I Ziffer 2 iVm 3 Unionsverfassung, oder zumindest Ziffer 9 ergibt. Bei der Waffen- und Rüstungskontrolle handelt es sich eindeutig um eine Angelegenheit, die die Sicherheit der Union betrifft; da es sich hier nicht um spezielle Regelungen zu einem Produkt o.ä., sondern um Regelungen zu einer ganzen Branche handelt gehen wir auch davon aus, dass wir den Punkt "Grundlagen des Wirtschaftssystems" tangieren. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
??
mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
*sieht in das fragende Gesicht des Ministerpräsidenten*
Ist Ihnen nicht gut?
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von pjotr: 22.06.2009 00:15.
Möchte die Antragsgegnerin erwidern?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Ich denke, die Standpunkte und der Streitpunkt ist klar. Auf ein "der Komplex fällt unter §47, Nein, Doch, Nein, Doch..." können wir verzichten.
mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
dito^^
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Das Verfahren wird nunmehr wiederaufgenommen.
Ich bitte daher um kurze Anwesenheitsmeldung. Ergänzungen, Anträge oder Stellungnahmen bitte ich ebenfalls zu stellen. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
anwesend und hat dazu nix weiter zu sagen
mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Als Rechtsnachfolger des damaligen Unionsjustizministers anwesend. Ich werde Herrn Jerkov als Rechtsvertreter des Unionsministerium für die Justiz mit der Sachlage weiterhin betrauen, wenn er das denn möchte.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Bis wann haben Sie dies geklärt?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Bis Herr Jerkov die PN-Sperre aufgehoben hat.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Anwesend!
Ich habe hier vorerst auch keine Ergänzungen. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Sofern bis Montag, 16.11.2009 keine weiteren Anträge oder Vorträge eingehen wird sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückziehen.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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