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Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Petitionsausschuss? Lord Percival Graves 02.08.2007 21:49
 RE: Petitionsausschuss? Sean William Connor 02.08.2007 22:12
 RE: Petitionsausschuss? Lord Percival Graves 02.08.2007 22:22
 RE: Petitionsausschuss? Bodo von Kurzschluss 02.08.2007 21:53
 RE: Petitionsausschuss? Reinhold Heppner 06.08.2007 22:29
 RE: Petitionsausschuss? Montgomery Scott 06.08.2007 22:56
 RE: Petitionsausschuss? Reinhold Heppner 06.08.2007 23:01

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Lord Percival Graves
Grünschnabel
02.08.2007 21:49 Petitionsausschuss?
Greetings

Gibt es denn so etwas wie einen Petitionsausschuss, damit einfache Bürger wie ich einer bin Vorschläge an das Parlament richten können?

Danke für Antworten

Ihr...



Lord Percival Graves,
Sean William Connor
Unionskanzler a.D.
02.08.2007 22:12 RE: Petitionsausschuss?
Zitat:
Original von Lord Percival Graves
Greetings

Gibt es denn so etwas wie einen Petitionsausschuss, damit einfache Bürger wie ich einer bin Vorschläge an das Parlament richten können?

Danke für Antworten

Ihr...


Es gibt aber auch Abgeordnete im Unionsparlament mit offenem Ohr Augenzwinkern



Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Lord Percival Graves
Grünschnabel
02.08.2007 22:22 RE: Petitionsausschuss?
Danke für die Antworten. Ich zitiere, wenn erlaubt, ebenso die Verfassung:

Artikel 12 – Petitionsrecht
Jede Person genießt das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Vorschlägen und Beschwerden an die zuständigen Stellen der staatlichen Verwaltung und der Volksvertretung zu wenden.

Ihr...



Lord Percival Graves,
Bodo von Kurzschluss
Boss
02.08.2007 21:53
Ich zitiere mal die Unionsverfassung dazu.

Zitat:

Artikel 49 – Gesetzesinitiative
(1) Gesetzesvorlagen werden beim Unionsparlament durch die Unionsregierung, aus der Mitte des Unionsparlamentes, durch den Unionsrat oder durch das Volk eingebracht. Für Gesetzesvorlagen, die durch das Volk eingebracht werden, gelten die Bestimmungen des Artikels 51.

Artikel 51 – Volksbegehren und Volksentscheid
(1) Ein vom Volk eingebrachter Gesetzesentwurf muss behandelt werden, wenn das Volksbegehren von mindestens fünfzehn Prozent der Bürger der Demokratischen Union unterstützt wird. Die Abstimmung über den Gesetzesentwurf hat spätestens sieben Tage nach dem Eingang des Begehrens zu beginnen.
(2) Gesetzesentwürfe mit verfassungsänderndem Charakter sind unzulässig.
(3) Kommt das Gesetz dem Volksbegehren entsprechend unverändert zustande, so wird kein Volksentscheid abgehalten und der Gesetzesentwurf gilt als angenommen.
(4) Kommt das Gesetz nicht zustande, so wird vierzehn Tage nach dem Entschluss ein Volksentscheid abgehalten. Der Volksentscheid ist in Form einer Abstimmung über den Gesetzesentwurf des Volkes durchzuführen.
(5) Die Berechtigung zur Teilnahme an dem Volksentscheid haben alle ratelonischen Staatsbürger. Näheres zum Ablauf des Volks-
entscheides regelt ein Unionsgesetz.
(6) Zur Annahme des Gesetzesentwurfes ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von dreißig Prozent der Stimmberechtigten notwendig.




Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Reinhold Heppner
Sozialist
06.08.2007 22:29
Machen Sie's doch wie alle anderen: Auf den Marktplatz in Manuri stellen und ganz laut schreien. Irgendeiner kommt immer, hört zu und/oder gibt seinen Senf dazu.



Reinhold E. Heppner, MAF
Unionsminister der Wirtschaft a. D.
Montgomery Scott
Unionspräsident a. D.
06.08.2007 22:56
Im Übrigen haben Sie auch die Regierung Ihres Unionslandes als Ansprechpartner. Diese kann über den Unionsrat ebenso konstruktiv in der Unionsgesetzgebung tätig werden.



Montgomery Scott, KEL
Unionspräsident a. D.
Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung

Reinhold Heppner
Sozialist
06.08.2007 23:01
Und du wirst auch schön hier bleiben und nicht der DU den Rücken kehren, Sportsfreund. Sonst komm ich nämlich nach Cordanien, überleg dir das. Du bist gewarnt!



Reinhold E. Heppner, MAF
Unionsminister der Wirtschaft a. D.
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