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Zum Ende der Seite springen Zertifikate der Anwaltskammer
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pjotr
elder statesman
11.08.2009 21:41 Zertifikate der Anwaltskammer
Hier also eine neue Diskussion dazu.

Ich würde ein dreigeteiltes System vorschlagen:
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität
2) Die Zertifizierung als Patentanwalt
3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)

Was denkt ihr?



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Jebb Bongerton
Unionsrichter
11.08.2009 21:46
Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?
Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?



Prof. Jebb Bongerton JSCR JD
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Richter am Obersten Gericht von Roldem

„Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“

Jebb Bongerton
Unionsrichter
15.08.2009 11:46
Mr. Jerkov?



Prof. Jebb Bongerton JSCR JD
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Richter am Obersten Gericht von Roldem

„Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“

Brendan Farrell
Jungspund
15.08.2009 12:25 RE: Zertifikate der Anwaltskammer
Zitat:
Original von pjotr
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität

Dies halte ich als Grundnachweis für die Eignung als Rechtsanwalt in der Demokratischen Union für sehr sinnvoll. Hier kann man sich eventuell an die Möglichkeiten des alten Anwaltsgesetzes halten, sprich Erlangung des Anwaltszertifikats entweder durch Vorlage eines Studienabschlusses einer ratelonischen oder anerkannten ausländischen Universität; durch eine Eignungsprüfung, die die Anwaltskammer durchführen könnte; oder durch den Nachweis der anwaltlichen Berufserfahrung.

Zitat:
2) Die Zertifizierung als Patentanwalt

Das halte ich für überflüssig, da ich keine Verwendung für Patentanwälte in der DU sehe.

Zitat:
3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)

Als erweiterndes Zertifikat für das allgemeine Anwaltszertifikat halte ich dies für sehr sinnvoll und würde dies nach Prüfung und Praxisnachweis (nicht oder) verleihen. Mögliche Fachanwaltschaftsgebiete wären Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilrecht, um mehr Bereiche würde ich das nicht erweitern. Eventuell sollte man dann auch beschränken, dass an jeden Anwalt nur ein solches Zertifikat vergeben werden kann.



Brendan Farrell
Freiländischer Rechtsanwalt und Notar

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Brendan Farrell: 15.08.2009 12:25.

pjotr
elder statesman
15.08.2009 15:06
Zitat:
Original von Jebb Bongerton
Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?


Finde den Vorschlag von Herrn Farrell hier sehr gut. Also entweder durch Studienabschluss, durch Prüfung oder durch den Nachweis anwaltlicher Tätigkeit in der DU.

Zitat:

Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?


Das normale Anwaltszertifikat und der Fachanwalt sind konsekutiv. Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Brendan Farrell
Jungspund
15.08.2009 15:13
Zitat:
Original von pjotr
Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.

Ich würde hierfür lieber ein Zertifikat ausstellen, dass Sachverständigen verschiedener Bereiche unabhängige Gutachtenerstellung bestätigt.



Brendan Farrell
Freiländischer Rechtsanwalt und Notar
Jebb Bongerton
Unionsrichter
16.08.2009 10:08
Wie haben Sie sich die Ausgestaltung gedacht?



Prof. Jebb Bongerton JSCR JD
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Richter am Obersten Gericht von Roldem

„Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“

Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
18.08.2009 21:12
Zertifikate hin oder her, wer nicht studiert hat, bzw. dies nicht durch eine Diplomarbeit nachweisen kann, sollte auch kein Anwalt werden können.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
pjotr
elder statesman
18.08.2009 21:20
Ich denke wir müssen hier kein akademischer Klüngelkreis sein. Bei der Juristerei geht es doch darum, Wissen im Rechtssystem zu haben.
Dabei ist nicht die Frage ob man einen Studienabschluss hat, sondern dass man sich das entsprechende Wissen angeeignet hat. Das kann man durchaus auch durch eine Prüfung der Anwaltskammer nachweisen.



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Jebb Bongerton
Unionsrichter
19.08.2009 08:47
Den Ausführungen des Kollegen Jerkov möchte ich mich anschließen. Wenn wir nämlich ein Jura-Studium als Zulassungsvoraussetzung benötigen, dann müssen wir dieses auch zusätzlich qualifizieren. Wann ist das Studium ausreichend? Ferner ist die Juristerei kein Pappelstiel zu lernen und anzuwenden. Wer das Zertifikat auch ohne Studium schafft, warum sollte der ausgeschlossen werden?

Nun sollten wir aber ausarbeiten, welche Leistungen man für welche Zertifikate erbringen muss.



Prof. Jebb Bongerton JSCR JD
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Richter am Obersten Gericht von Roldem

„Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
08.09.2009 17:00
Zitat:
Original von pjotr
Das normale Anwaltszertifikat und der Fachanwalt sind konsekutiv. Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.


Den Patentanwalt halte ich im mehr oder minder gar nicht entwickelten Patentsystem für überflüssig. Interessant ist hier ja auch nur eine kleine Zahl von Fachanwälten, wobei ich denen auch skeptisch gegenüberstehe. Grundsätzlich muß jeder Rechtsanwalt allen Rechtssuchenden helfen können.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
William C. Ashcraft
Kaiser
29.10.2009 14:10
Gibt es hier bereits Fortschritte?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
pjotr
elder statesman
30.10.2009 00:14
Ich denke mit der Ausarbeitung der Zertifikatsprüfungen könnte sich ein Ausschuss beschäftigen. Ich könnte mir Sie z.B., Prof. Ashcraft, dort gut vorstellen.



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
William C. Ashcraft
Kaiser
30.10.2009 07:16
Ich würde dafür bereit stehen.
Allerdings müssten vorher noch die Rahmenbedingungen abgesteckt werden.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Pierre Lemarchal
Rechtsanwalt
14.11.2009 18:15
Hier stimme ich zu. Rahmenbedingungen müssen her. Ansonsten halte ich ein solches Zertifikatssystem nicht für das schlechteste.



Pierre Lemarchal
MdUP
Vorsitzender der LL

Master of Laws (LL.M.)
Partner bei Marker insurance (100%)



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