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----- [Aussprache] Satzung (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=4437)
Statt einem Vizepräsidenten würde ich außerdem lieber einen Geschäftsführer wählen, der die Alltagsgeschäfte ausführt, im Gegensatz zum Präsidenten, der die Anwaltskammer nach außen vertritt. Geschäftsführer wäre also ein Vollzeitjob, während der Präsidentenjob neben der normalen Juristentätigkeit ausgeführt wird.| Zitat: |
| zu § 1 Abs. 2: "Die Mitgliedschaft kann jeder Person erwerben, die juristisch Tätig ist." |
und dann ist mir der Begriff "juristisch tätig" zu unbestimmt.| Zitat: |
| zu § 4: § 4 [Beiträge und Entschädigungen] |
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| zu § 5 Abs. 1: "Verstößt ein Mitglied gegen die Berufsordnung der Anwaltskammer wird gegen ihn ein Sanktionsverfahren eingeleitet." |
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| zu § 7 Satz 2: "Der Vorstand kann bei besonderer Eilbedürftigkeit eine kürzere Abstimmungsdauer im Vorhinein festsetzen" |
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Original von Laird Glencairn
Was ist die Berufsordnung der Anwaltskammer ? Ist die irgendwo festgeschrieben ? |
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| Original von William C. Ashcraft Abgesehen von § 3 VI 2 bei dem bei Vorstand ein "s" fehlt ist der Vorschlag gut. Allerdings erschließt es sich mir nicht auf Anhieb, wieso die Amtsdauer des Vorstandes gerade 7 Monate beträgt. Außerdem sollte sich die Sanktion aus § 5 IV b. von selbst verstehen. Ansonsten bin ich mit der Satzung einverstanden. |
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| Original von Brendan Farrell Erstmal möchte ich sagen, dass dies ein sehr gelungener Entwurf ist, zu dem ich aber noch ein paar Verbesserungsvorschläge beisteuern möchte: Zu §2: Präsident und Vizepräsident klingt mehr nach Präsidium als nach Vorstand.
Statt einem Vizepräsidenten würde ich außerdem lieber einen Geschäftsführer wählen, der die Alltagsgeschäfte ausführt, im Gegensatz zum Präsidenten, der die Anwaltskammer nach außen vertritt. Geschäftsführer wäre also ein Vollzeitjob, während der Präsidentenjob neben der normalen Juristentätigkeit ausgeführt wird. |
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| Original von Brendan Farrell Zu §5: Rügen, Auflagen und Geldbußen würde ich durch den Vorstand verhängen lassen. Erkennt das abgemahnte Mitglied diese nicht an, so kann es Einspruch erheben und ein Sanktionsverfahren fordern. Außerdem würde ich eine Sanktion nicht durch die Mitgliederversammlung, sondern ausschließlich durch den Sanktionsausschuss verhängen lassen, der dafür dann aber aus drei Personen bestehen sollte. |
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| Original von Laird Glencairn was ist, wenn jemand an der WiSim nicht teilnimmt ? |
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| Original von Laird Glencairn Was ist die Berufsordnung der Anwaltskammer ? Ist die irgendwo festgeschrieben ? |
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| Original von Laird Glencairn das könnte zu sehr nach Willkür riechen, also bitte streichen. |
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| Original von Brendan Farrell Geschäftsführer wäre also ein Vollzeitjob, während der Präsidentenjob neben der normalen Juristentätigkeit ausgeführt wird. |
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| Original von Sean William Connor § 3 [Vorstand] (1) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. (2) Wählbar ist jedes Mitglied der Anwaltskammer. (3) Neben-IDs sind wählbar, wenn die Haupt ID nicht kandidiert. (4) Die Amtsdauer beträgt sechs Monate. Konstruktive Neuwahl für den Rest der Amtsperiode ist jederzeit zulässig. (5) Für die Wahl gelten die Regelungen des §2 entsprechend. (6) Die Mitglieder des Vorstandes entscheiden einvernehmlich. Eine einvernehmliche Entscheidung gilt als herbeigeführt, wenn ein Mitglied des Vortandes das andere Mitglied um Zustimmung bittet und das andere Mitglied nicht binnen 96 Stunden widerspricht. |
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Original von William C. Ashcraft
Damit wäre ich nicht einverstanden. Wir haben sowieso schon zu wenige Juristen, wenn wir dann noch einen durch einen Vollzeitjob als Geschäftsführer binden würden, wäre das völlig verfehlt. |
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Danke. Der Vorschlag ist in der Tat sehr kreativ und gut und ich würde ihn auch gerne so übernehmen. |
*so*
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