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----- UVerwG 2008-02 Waylan-Majere, Palin ./. Unionsregierung (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=3094)
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| Feststellungsklage Ich, Palin Waylan-Majere, MdUP (Kläger) erhebe Klage gegen die Unionsregierung, vertreten durch den Unionskanzler (Beklagte) auf gerichtliche Feststellung der Verletzung der Rechte des Klägers durch die Beklagte (Feststellungsklage) Begründung: Der Kläger ist Mitglied des Unionsparlamentes. Als solches stellte er im Rahmen seines Anfragerechtes aus § 7 Abs. 1 GOUP am 22.01.2008 eine Anfrage an die Beklagte (1). Diese hätte innerhalb von einer Woche, d.h. bis zum 29.01.2008, durch die Beklagte beantwortet werden müssen. Die Antwort erfolgte allerdings nur zu einer Teilfrage der Anfrage durch den Unionsminister ohne Geschäftsbereich am 27.01.2008 (2), weitere Antworten der übrigen angefragten erfolgten nicht, auf die Nachfrage an den Unionsminister ohne Geschäftsbereich wurde nicht eingegangen. Hierdurch ist der Kläger in seinem Recht auf Beantwortung innerhalb von einer Woche verletzt worden. Das Interesse des Klägers auf Feststellung ist berechtigt, da bei zukünftigen Anfragen eine Wiederholung der Rechtsverletzung zu befürchten ist. Die Klage ist damit begründet. Sie ist auch als Verwaltungsstreitverfahren zulässig. Bei der GOUP handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Rechtsstatut und um materielles Recht. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist damit für seine Kontrolle sachlich zuständig. Zudem ist das Anfragerecht das Individualrecht eines Abgeordneten, kein Kollektivrecht des Parlamentes; es scheidet somit eine Organklage aus. Der Kläger beantragt festzustellen, dass die partielle Beantwortung seiner parlamentarischen Anfrage am 27.01.2008 keine ausreichende Antwort darstellt und er hierdurch in seinen Rechten verletzt wurde. Weiterhin sind der Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Nachweise: (1) http://www.dur2005.de/forum/thread.php?p...56521#post56521 (2) http://www.dur2005.de/forum/thread.php?p...57174#post57174 |
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| Original von Palin Waylan-Majere Das ist nicht Gegenstand dieser Klage.
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| Original von William C. Ashcraft Herr Hennrich, beschränken Sie sich bei Ihren Ausführungen bitte auf Dinge die für dieses Verfahren von Relevanz sind. |
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| Original von William C. Ashcraft Kann das Gericht dann davon ausgehen, dass Sie ein Anerkenntnisurteil beantragen? |
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![]() DEMOKRATISCHE UNION - Unionsverwaltungsgericht I. Instanz - Anerkenntnisurteil Im Namen des Volkes In der Klage Herrn Palin Waylan-Majere, MdUP Demokratische Union gegen die Demokratische Union - vertreten durch den Unionskanzler - Manuri (Katista) Demokratische Union Das Unionsverwaltungsgericht I. Instanz, hat auf die mündliche Verhandlung vom 09.02.2008 - 29.04.2008 durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft für Recht erkannt: 1. Die partielle Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Klägers durch den Unionsminister ohne Geschäftsbereich vom 27.01.2008 stellt keine ausreichende Antwort dar. 2. Der Kläger wurde dadurch in seinen Rechten als Mitglied des Unionsparlaments verletzt. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Unionsverwaltungsgericht in I. Instanz am 30. Apil 2008 durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft. Prof. Dr. Dr. Ashcraft |
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