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Geschrieben von William C. Ashcraft am 09.02.2008 um 20:20:

  UVerwG 2008-02 Waylan-Majere, Palin ./. Unionsregierung

Folgende Klage ging heute bei Gericht ein:

Zitat:
Feststellungsklage

Ich,

Palin Waylan-Majere, MdUP (Kläger)

erhebe Klage gegen

die Unionsregierung,
vertreten durch den Unionskanzler (Beklagte)

auf gerichtliche Feststellung der Verletzung der Rechte des Klägers durch die Beklagte (Feststellungsklage)


Begründung:

Der Kläger ist Mitglied des Unionsparlamentes. Als solches stellte er im Rahmen seines Anfragerechtes aus § 7 Abs. 1 GOUP am 22.01.2008 eine Anfrage an die Beklagte (1). Diese hätte innerhalb von einer Woche, d.h. bis zum 29.01.2008, durch die Beklagte beantwortet werden müssen. Die Antwort erfolgte allerdings nur zu einer Teilfrage der Anfrage durch den Unionsminister ohne Geschäftsbereich am 27.01.2008 (2), weitere Antworten der übrigen angefragten erfolgten nicht, auf die Nachfrage an den Unionsminister ohne Geschäftsbereich wurde nicht eingegangen. Hierdurch ist der Kläger in seinem Recht auf Beantwortung innerhalb von einer Woche verletzt worden.
Das Interesse des Klägers auf Feststellung ist berechtigt, da bei zukünftigen Anfragen eine Wiederholung der Rechtsverletzung zu befürchten ist. Die Klage ist damit begründet.
Sie ist auch als Verwaltungsstreitverfahren zulässig. Bei der GOUP handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Rechtsstatut und um materielles Recht. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist damit für seine Kontrolle sachlich zuständig. Zudem ist das Anfragerecht das Individualrecht eines Abgeordneten, kein Kollektivrecht des Parlamentes; es scheidet somit eine Organklage aus.

Der Kläger beantragt festzustellen, dass die partielle Beantwortung seiner parlamentarischen Anfrage am 27.01.2008 keine ausreichende Antwort darstellt und er hierdurch in seinen Rechten verletzt wurde.
Weiterhin sind der Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.


Nachweise:
(1) http://www.dur2005.de/forum/thread.php?p...56521#post56521
(2) http://www.dur2005.de/forum/thread.php?p...57174#post57174


Die Klage wird zugelassen.
Den Vorsitz werde ich führen.
Ich bitte alle Beteiligten sich anwesend zu melden.
Etwaige Ergänzungen zur Klageschrift bitte ich umgehend vorzutragen.
Desweiteren bitte ich darum etwaige Rechtsbeistände zu benennen.

09. 02.2008

Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 11.02.2008 um 02:26:

 

Ich melde mich anwesend, habe im Moment keine Ergänzungen vorzubringen.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 11.02.2008 um 10:51:

 

Haben Sie einen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut oder führen Sie den Prozess alleine?



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 11.02.2008 um 16:23:

 

Ich werde das alleine bestreiten.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 11.02.2008 um 16:41:

 

In Ordnung.
Dann warten wir bis sich ein Vertreter der Unionsregierung eingefunden hat.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 05.03.2008 um 16:09:

 

Ich bitte erneut darum das sich ein Vertreter der Unionsregierung hier anwesend meldet.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 14.04.2008 um 12:03:

 

Die Unionsregierung wird aufgefordert sich anwesend zu melden.



Geschrieben von Helmut Hennrich am 14.04.2008 um 18:00:

 

Ich melde mich hiermit für die Unionsregierung anwesend, Euer Ehren.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 14.04.2008 um 19:30:

 

Schön das Sie es auch schon einrichten konnten, Herr Unionskanzler.

Wenn Sie dem Gericht dann auch noch die Ehre zu Teil werden lassen würden, und die Klage erwiedern, dann könnten wir fortfahren.



Geschrieben von Helmut Hennrich am 22.04.2008 um 13:46:

 

Euer Ehren, ich bitte die verzögerte Erwiderung zu entschuldigen.
Nach Prüfung des Sachverhalts muss ich einräumen, dass dieser so vom Kläger richtig dargestellt wurde. An der Beantwortung der Anfrage nahmen tatsächlich lediglich die damaligen Unionsminister Heidenberg-Untrial und Untrial teil, so dass ein Teil der Fragen unbeantwortet blieb. Ich vermute, dass diese Anfrage versehentlich von den übrigen Befragten bedauerlicherweise übersehen wurde, so wie vom gegenwärtigen Unionsparlamentspräsidenten es versäumt wurde, mehrere Abstimmungen einzuleiten, obwohl diese spätestens seit Mitte März diesen Jahres anstehen.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 23.04.2008 um 11:38:

 

Das ist nicht Gegenstand dieser Klage. smile



Geschrieben von Helmut Hennrich am 23.04.2008 um 17:02:

 

Zitat:
Original von Palin Waylan-Majere
Das ist nicht Gegenstand dieser Klage. smile


Das ist mir bewust, doch wollte ich darauf hinweisen, dass zuweilen nicht nur der Unionsregierung Versäumnisse unterlaufen, was jedoch gewiss keine Entschuldigung das Nicht-Erscheinen von Mitgliedern der Unionsregierung vor dem Unionsparlament entschuldigen kann und soll.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 23.04.2008 um 21:00:

 

Herr Hennrich, beschränken Sie sich bei Ihren Ausführungen bitte auf Dinge die für dieses Verfahren von Relevanz sind.

Kann das Gericht dann davon ausgehen, dass Sie ein Anerkenntnisurteil beantragen?



Geschrieben von Helmut Hennrich am 24.04.2008 um 09:40:

 

Zitat:
Original von William C. Ashcraft
Herr Hennrich, beschränken Sie sich bei Ihren Ausführungen bitte auf Dinge die für dieses Verfahren von Relevanz sind.


Gewiss, Euer Ehren.

Zitat:
Original von William C. Ashcraft
Kann das Gericht dann davon ausgehen, dass Sie ein Anerkenntnisurteil beantragen?


So ist es.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 24.04.2008 um 23:01:

 

Schließt sich der Kläger diesem Antrag an?



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 29.04.2008 um 18:15:

 

Ja.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 30.04.2008 um 20:33:

 

Vielen Dank Herr Waylan-Majere.
Das Gericht zieht sich kurz zurück.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 30.04.2008 um 20:58:

 

Zitat:


DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht I. Instanz -

Anerkenntnisurteil
Im Namen des Volkes


In der Klage

Herrn Palin Waylan-Majere, MdUP
Demokratische Union

gegen

die Demokratische Union
- vertreten durch den Unionskanzler -
Manuri (Katista)
Demokratische Union


Das Unionsverwaltungsgericht I. Instanz, hat auf die mündliche Verhandlung vom 09.02.2008 - 29.04.2008 durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft

für Recht erkannt:

1. Die partielle Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Klägers durch den Unionsminister ohne Geschäftsbereich vom 27.01.2008 stellt keine ausreichende Antwort dar.

2. Der Kläger wurde dadurch in seinen Rechten als Mitglied des Unionsparlaments verletzt.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Unionsverwaltungsgericht in I. Instanz am 30. Apil 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft.

Prof. Dr. Dr. Ashcraft


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