Ehrenlegion

Die Ehrenlegion besteht aus drei Klassen von Mitgliedern, nämlich den Kommandeuren als höchste Stufte, danach Offizieren und schließlich Mitgliedern.

Beschluß der Unionsregierung
über die Errichtung der Ehrenlegion der Demokratischen Union

I.
Durch diesen Beschluß wird die Ehrenlegion der Demokratischen Union gestiftet. In die Ehrenlegion können Bürger als Auszeichnung für Leistungen oder als Anerkennung für Verdienste aufgenommen werden.

II.
Die Ehrenlegion besteht aus dem Protektor und drei Klassen von Mitgliedern
1. Kommandeure (KEL), für herausragende Verdienste und Leistungen
2. Offiziere (OEL), für besondere Verdienste und Leistungen
3. Mitglieder (MEL), für Verdienste und Leistungen

III.
Der Unionspräsident ist Protektor der Ehrenlegion und als solcher Mitglied.

IV.
Die Ernennung zum Mitglied, Offizier oder Kommandeur der Ehrenlegion findet durch den Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzlers, der Unionsminister, der Präsidenten von Unionsparlament und Unionsrat oder der Landesregierungen statt.

V.
Durch Beschluß des Protektors können besondere Insignien von Mitgliedern geführt werden.

V.
Erweist sich ein Mitglied der Ehrenlegion durch sein Verhalten der Mitgliedschaft unwürdig oder wird ein solches Verhalten später bekannt, so kann ihm der Unionspräsident die Mitgliedschaft aberkennen.

Manuri, den 26. Februar 2010

Helen Bont
Unionskanzlerin

Ehrungen:

    -unbesetzt-