Weißbuch

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Demokratische Union

Weißbuch der Demokratischen Union zur Landesverteidigung
- 28.05.2011 -

I. Vorwort
Die Gewährleistung der Sicherheit der Demokratischen Union, der Schutz der territorialen Integrität und die Verteidigung ihrer Grenzen, ihrer Bürger, Güter und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung vor Angriffen von Außen, ist die wichtigste Aufgabe der Unionsstreitkräfte. Auch wenn diese Aufgabe nicht allein militärisch erfüllt werden kann, ist die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Verteidigungskomponente wichtige Grundlage für eine umfassende Außen- und Sicherheitspolitik. Sie trägt insbesondere dazu bei, dass Staat und Gesellschaft nicht erpressbar werden.
Der Einsatz der Unionsstreitkräfte darf jedoch immer nur das letzte und äußerste Mittel sein, wenn die Instrumente der diplomatischen Krisenbewältigung, Friedenssicherung und Friedenswahrung versagen.
Trotz der Bemühungen des Rats der Nationen, durch verschiedene Initiativen den Frieden in der Welt zu wahren und durch das schrittweise Schaffen von Völkerrecht, die internationale Situation zu stabilisieren, ist das internationale Umweld, in welches die Demokratische Union eingebettet ist, nach wie vor anarchisch strukturiert.
Zwar hat die G4-Staatengruppe das Potential zu einer umfassenden Organisation kollektiver Sicherheit und Verteidigung ausgebaut zu werden, doch dürften die Neigungen zu einem solchen Schritt in den Partnerstaaten Astor, Albernia und dem Vereinigten Kaiserreich eher gering sein.
Die hohe Bereitschaft in nicht wenigen Staaten, Konflikte schnell zu einer bewaffneten Auseinandersetzung eskalieren zu lassen und die niedrige Hemmschwelle gegenüber dem Einsatz atomarer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen sowie die Bereitschaft, zivile Einrichtungen und Objekte anzugreifen sowie die destabilisierenden Auswirkungen, die von zerfallenden oder gescheiterten Staaten ausgehen, erfordern eine ständige Überprüfung der eigenen außen- und sicherheitspolitischen Instrumente, einschließlich der eigenen Verteidigungsfähigkeit, im Lichte eines sich ständig wandelnden aussenpolitischen Umfeldes.

II. Sicherheitspolitisches Umfeld
II. 1. Risiko eines militärischen Angriffs auf das Territorium der Demokratischen Union
Das Risiko eines militärischen Angriffs auf das Territorium kann in der derzeitigen Situation als sehr gering eingestuft werden. Zwar sind die bilateralen Beziehungen zu Severanien auf Grund der severanischen Okkupation Kaysterans noch immer angespannt und verweigert die severanische Seite nach wie vor jeden Dialog zur Entspannung der Lage, dass der derzeitige Grad der Beziehungen in absehbare Zeit eskalieren wird.
Auch sind die Beziehungen zu den anderen Großmächten auf dem anticaischen und astorischen Kontinent neutral bis freundschaftlich, so dass auch hier keine militärische Bedrohung ausgeht.
Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass jederzeit unvorhersehbare Situationen eintreten können, die einen bewaffneten Einsatz der Unionsstreitkräfte erfordern, wie die durch Futuna ausgelöste Antarktis-Krise unter Beweis stellte. Damals konnte eine ökologische Katastrophe nur durch die massive Androhung des Einsatzes militärischer Gewalt wirksam verhindert werden.
Der kriegerische Konflikt zwischen Andro und Futuna verdeutlicht zudem, wie schnell eine angespannte Situation zu einer militärischen Auseinandersetzung bis hin zum Einsatz atomarer, chemischer und bakteriologischer Waffen - auch gegen die Zivilbevölkerung - eskalieren kann.
Diese zwei Beispiele veranschaulichen die abstrakte Bedrohungslage, der die Demokratische Union auf Grund der Anarchie in den internationalen Beziehungen ausgesetzt ist.
Die Möglichkeit, im Rahmen einer militärischen Friedensmission des Rats der Nationen, an einem militärischen humanitären Einsatz beteiligt zu werden oder durch die Wiederherstellung des ungehinderten Zugangs zu wichtigen Rohstoffquellen, stellt eine weitere Herausforderung dar.

III. Landesverteidigung
III. 1. Verfassungsrechtliche Grundlage
Die Unionsverfassung beauftragt die Unionsregierung mit der Aufstellung von Unionsstreitkräften, die der Landesverteidigung dienen sollen ( Artikel 17a I ), setzt deren Einsatz unter einen ausrücklichen Verfassungsvorbehalt ( Artikel 17a II ) und stellt sowohl den Angriffskrieg als auch die Vorbereitungen zu einem solchen unter Strafe ( Artikel 17 I ). Gleichzeitig erlaubt die Unionsverfassung ausdrücklich "Missionen, die im Rahmen eines Einsatzes zur Friedenssicherung stattfinden" und stellt diese unter einen Zustimmungsvorbehalt des Unionsparlaments ( Artikel 17 II ).

III. Sicherheitspolitisches Umfeld
III. 1. Risiko eines militärischen Angriffs auf das Territorium der Demokratischen Union
Das Risiko eines militärischen Angriffs auf das Territorium kann in der derzeitigen Situation als sehr gering eingestuft werden. Zwar sind die bilateralen Beziehungen zu Severanien auf Grund der severanischen Okkupation Kaysterans noch immer angespannt und verweigert die severanische Seite nach wie vor jeden Dialog zur Entspannung der Lage, dass der derzeitige Grad der Beziehungen in absehbare Zeit eskalieren wird.
Auch sind die Beziehungen zu den anderen Großmächten auf dem anticaischen und astorischen Kontinent neutral bis freundschaftlich, so dass auch hier keine militärische Bedrohung ausgeht.
Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass jederzeit unvorhersehbare Situationen eintreten können, die einen bewaffneten Einsatz der Unionsstreitkräfte erfordern, wie die durch Futuna ausgelöste Antarktis-Krise unter Beweis stellte. Damals konnte eine ökologische Katastrophe nur durch die massive Androhung des Einsatzes militärischer Gewalt wirksam verhindert werden.
Der kriegerische Konflikt zwischen Andro und Futuna verdeutlicht zudem, wie schnell eine angespannte Situation zu einer militärischen Auseinandersetzung bis hin zum Einsatz atomarer, chemischer und bakteriologischer Waffen - auch gegen die Zivilbevölkerung - eskalieren kann.
Diese zwei Beispiele veranschaulichen die abstrakte Bedrohungslage, der die Demokratische Union auf Grund der Anarchie in den internationalen Beziehungen ausgesetzt ist.
Die Möglichkeit, im Rahmen einer militärischen Friedensmission des Rats der Nationen, an einem militärischen humanitären Einsatz beteiligt zu werden oder durch die Wiederherstellung des ungehinderten Zugangs zu wichtigen Rohstoffquellen, stellt eine weitere Herausforderung dar.

III.2 Gliederung der Unionsstreitkräfte
Um eine möglichst effektive Landesverteidigung zu gewährleisten, ist es sinnvoll, die Streitkräfte nicht nur in Heer, Marine und Luftwaffe zu gliedern, sondern daneben eine Küstenwache, eine Militärpolizei und einen eigenständigen medizinischen Dienst zu etablieren, die die Unionsstreitkräfte um Randaufgaben entlasten sollen.
Dabei würde die Küstenwache die im Unionspolizeigesetz der Marine zugewiesenen Aufgaben übernehmen und gegebenenfalls dem Unionsinnenministerium unterstellt werden.
Um die militärischen Sichereitsbereiche und Anlagen sowie öffentliche Veranstaltungen der Unionsstreitkräfte zu schützen und militärische Spionage abzuwenden, könnte eine Militärpolizei eingerichtet werden, die zudem für die Strafverfolgung innerhalb der Unionsstreitkräfte verantwortlich sein könnte.
Um eine effektive medzinische Versorgung der Unionsstreitkräfte zu gewährleisten, sollten der die Sanitäts- und SAR-Einheiten, die Lazarette, die ABC-Abwehr und Krankenhäuser der einzelnen Teilstreitkräfte in einer zentralen Verwaltungseinrichtung, dem Medizinischen Dienst, zusammengefasst werden.

III.3 Einsatzführungskommando
Für die zentrale Steuerung aller im Einsatz befindlichen Einheiten der Unionsstreitkräfte, die Einsatzplanung und Einsatzkontrolle, soll ein Einsatzführungskommando eingerichtet werden, das ebenfalls für die Planung, Durchführung und Evaluierung von Manövern zuständig sein soll.
Das Einsatzführungskommando untersteht dem Unionminister der Verteidigung.

III.4 Zivil-Militärische Zusammenarbeit
Im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit wird beim Unionsverteidigungsministerium die Dienststelle Zivil-Militärische Zusammenarbeit angesiedelt. Dieser Dienststelle werden auf Landesebene und der darunterliegenden Ebene Landes- und Regionalverbindungsoffiziere nachgeordnet. Diese arbeiten im vorbeugenden Katastrophen- und Zivilschutz mit den entsprechenden Landes- und Unionsbehörden zusammen und vertreten die Unionsstreitkräfte in den entsprechenden Stäben. Nach Bedarf werden weitere Verbindungsoffiziere aus den Teilstreitkräften abberufen und mit der Betreuung von zivilen Stellen betraut.

III.4 Strategische Raketenabwehr
Neben der ABC-Abwehr ist eine strategische Raketenabwehr zum Schutz der Zivilbevölkerung unerlässlich. Eine solche strategische Raketenabwehr muss flächendeckend sein und gewährleisten, dass Angriff sowohl mit Kurz-, Mittel- als auch Langstreckenraketen geeignet ist. Um dies zu gewährleisten, ist ein Mix aus boden-, luft und weltraumgestützter Raketenabwehr erforderlich.

III.5 Wehrpflicht
Eine nicht unerhebliche Frage bei der Neuausrichtung der Streikträfte hin zu einer Armee, die in der Lage ist, die Landesverteidigung zu gewährleisten und Friedensmissionen durchzuführen, ist die Frage nach der Einführung der Wehrpflicht.
Ausgehend von der Idee des Soldaten als mündigem Staatsbürger in Uniform, der die gleichen Rechte und Pflichten hat, wie jede andere Staatsbürger auch, und dessen Rechte lediglich im militärisch begründeten Ausnahmefall eingeschränkt werden kann, ist es Aufgabe der Führung der Unionsstreitkräfte, die ihr untergebenen Soldaten nicht nur gut auszubilden, sondern zugleich auch zu freien Menschen zu erziehen, deren Pflicht zum Gehorsam sich auf rechtmäßige militärische Befehle beschränkt.
Es ist der Staatsbürger in Uniform, der das Militär demokratieverträglich macht und es ist der Wehrpflichtige, der die Einbindung des Militärs in die Zivilgesellschaft ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund und der Aufteilung der Aufgabe der Unionsstreitkräfte in Landesverteidigung und Friedenseinsätze, ist eine Umstrukturierung der Armee in eine Wehrpflichtigenarmee mit Berufssoldaten eine zwingende Notwendigkeit für eine effektive Landesverteidigung.
Denn durch den gleichzeitigen Aufbau einer Reservisten-Reserve, würde die Wehrpflicht es ermöglichen, im Verteidigungsfall den Umfang der Unionsstreitkräfte signifikant zu erhöhen und einen Nachwuchspool für die Anwerbung von Berufssoldaten zu bilden, wodurch die Kosten der Nachwuchswerbung gesenkt werden können.