Unionsbank

§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben der Unionsbank sind zuzüglich der weiteren in diesem Gesetz genannten Aufgaben:
a) Die Festlegung der Geldmenge, verbunden mit der Ausgabe ratelonischer Banknoten und Münzen;
b) Die Verwaltung der bankeigenen Währungsreserven;
c) Die Verwaltung des bankeigenen Konten- und Kreditwesens;
d) Die Verwaltung der Einlagen von Kapitalgesellschaften;
e) Gewährleistung der Stabilität des Zahlungs-, Verrechnungs- und Kontosystems;
f) Die Bereitstellung von Konten für die Union, die Unionsländer und staatliche Institutionen;
g) Die Bereitstellung von zinslosen Konten für Bürger, Unternehmen und Vereine und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, sofern dies nicht durch Privatbanken geschehen kann.
h) Die Überprüfung der Identitäten der Kontoinhaber bei der Unionsbank. Um die Identität zweifelsfrei festzustellen, ist einer der folgenden Punkte zu erfüllen:
1. Eintrag im Bürgernetz der Demokratischen Union.
2. Eintrag in einem Bürgerverzeichnis eines anderen VETO-Staates.
i) Der Unionsbankpräsident verkündet die Namen der nicht nach § 2 h) 1. und 2. identifizierbaren Kontobesitzer bei der Unionsbank öffentlich. Die betroffenen Kontenbesitzer können sich dann nach § 2 h) 1. und 2. eintragen lassen.
k) Ersatzweise zu 1. und 2. kann der rechtmäßige Kontoinhaber auch durch öffentliche Meldung seinen Anspruch auf das Konto geltend machen. Die Meldung muss sich konkret auf das betreffende Konto oder die betreffenden Konten beziehen. Sie muss als direkte Antwort auf die öffentliche Bekanntgabe der nicht erfolgreichen Kontoinhaber-Identifizierungen durch den Unionsbankpräsidenten oder einen ersatzweise Ausführenden erfolgen.
m) Zu ihrer Eintragung nach § 2 h) 1. und 2. oder der in § 2 k) beschriebenen Wortmeldung haben die betroffenen Konteninhaber maximal 123 Tage Zeit, ab dem Datum der Verkündung der nicht erfolgreichen Identifizierung der Konteninhaber durch den Unionsbankpräsidenten.
n) Ist ein Kontoinhaber nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht identifizierbar, so können die Konten aus dem Datenbestand der Unionsbank gelöscht werden. Etwaige Guthaben werden in diesem Fall auf das Treuhandkonto der Unionsbank überwiesen.

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