Unionsgericht
Das Oberste Unionsgericht (ObUG) ist das oberste Gericht der Demokratischen Union sowohl auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit, als auch der Verfassungs- und Sondergerichtsbarkeit. Rechtsgrundlage ist das Unionsgerichtsgesetz (UGerG) i.V.m. den Verfahrensordnungen der Union. Das Oberste Unionsgericht stellt die Berufungs- und Revisionsinstanz gegen Urteile der Unionsgerichte dar. Darüber hinaus ist es Verfassungsgericht der Demokratischen Union und entscheidet als solches unter anderem über Verfassungsbeschwerden.
Das Oberste Unionsgericht wurde [Jahr der Gründung der DU] gegründet und hat seinen Sitz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UGerG in der Unionshauptstadt Manuri. Unterhalb des Obersten Unionsgerichts entscheiden die Unionsgerichte in I. Instanz. Sie haben ihren Sitz in Bloomsburgh, Roldem (Unionsverwaltungsgericht), Christopuerto, Westliche Inseln (Unionszivilgericht) sowie in Narvena, Freistein (Unionsstrafgericht).