Unionsparlament

Das Unionsparlament ist neben dem Unionsrat eine Kammer der Legislative der Demonkratischen Union. Seine Stellung ist im Wesentlichen in den Artikeln 25 bis 30 der Unionsverfassung geregelt. Seine Aufgaben sind die Gesetzgebung der Union (gemeinsam mit dem Unionsrat), die Wahl des Unionskanzlers (Art. 41), die Wahl von Unionsrichtern und die Verabschiedung des Haushalts.

Die Abgeordneten (MdUP) werden durch alle Wahlberechtigten mittels personalisierter Listenwahl auf vier Monate gewählt. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten (§17 WahlG).

Das Unionsparlament hat seinen Sitz in der Unionshauptstadt Manuri.

Ämter:

    -unbesetzt-