Unionsregierung
Die Unionsregierung ist das höchste Organ der Exekutive. Sie besteht aus dem Unionskanzler und den Unionsministern, die ihre Arbeit im Rahmen der vom Kanzler vorgegebenen Richtlinien verrichten (“Richtlinienkompetenz des Unionskanzlers”). Der Unionskanzler wird vom Unionsparlament gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt, der auch die Unionsminister auf Vorschlag des Unionskanzlers ernennt. Die Unionsminister sind in ihrer Amtszeit an den Unionskanzler gebunden und scheiden mit ihm aus dem Amt.
Die Arbeit der Unionsregierung als Kollegialorgan besteht im Wesentlichen darin, die Gesetzentwürfe einzelner Ministerien zu beraten und die Regierungsarbeit zu koordinieren. Darüber hinaus tritt die Unionsregierung als Kollegialorgan in Erscheinung, wenn sie beim Unionsgericht das Verbot von unionsweit tätigen Parteien beantragt, ein Unionsland im Fall von Naturkatastrophen und anderen Unglücksfällen zur Entsendung von Polizeikräften in ein anderes Land auffordert oder im Falle des Staatsnotstands den Unionsländern Anweisungen zur Beseitigung einer Gefahr erteilt.