Staatsaufbau

Hier möchte ich in kurzen Worten die Grundzüge unseres Staatssystems, wie es aus der Verfassung hervorgeht, vorstellen (die vom Aufbau und Inhalt sich an die des deutschen RL anlehnt und sich in den letzten Jahren von einer genauen Kopie dieser zu einem an mikronationale und dursche Verhältnisse angepassten Rechtssystem fortentwickelt hat).

Schon der Blick auf die einzelnen Abschnitte der Verfassung zeigt das rechtsstaatliche und demokratische Grundsystem, mit dem wir in der DUR leben:

Die DUR folgt der klassischen Teilung in die drei Gewalten Legislative – Exekutive – Jurisidiktion. In diesen drei Gewalten sind die wichtigsten Staatsorgane:
das Unionsparlament als oberstes Organ der Gesetzgebung, die Unionsregierung, die die Staatsgeschäfte leitet und das Unionsgericht als höchste Rechtsprechungsinstanz.

Staatsaufbau der Demokratischen Union

Direkt vom Volk gewählt werden in der DUR das Unionsparlament, wobei verschiedenste Parteien zur Wahl stehen, der Unionspräsident (unser Staatsoberhaupt) und die einzelnen Landesregierungen.

Wahlen zum Unionsparlament finden alle 4 Monate statt. Die Parlamentssitze werden nach vorher von den Parteien erstellten Ranglisten ihrer Kandidaten im Verhältnis der Stimmen, die sie bei der Wahl erhalten haben, besetzt. Die Gesamtsitzzahl schwankt zwischen 11 und 17 Mandaten, je nachdem, wieviele Menschen gerade in der DUR leben.

Die Unionsregierung, die den Staat leitet, bildet sich aus einer mehrheitsfähigen Parteienkoalition aus den Reihen des Parlamentes. Der Leiter der Regierungsgeschäfte (also Chef der Unionsregierung) ist der Unionskanzler, er wird vom Parlament zu Beginn einer jeden Legislaturperiode gewählt und ernennt daraufhin seine Minister.

In der Legislative kommt als zweite Gesetzgebungsinstanz der Unionsrat – die Länderkammer – hinzu. Dies beruht auf der Tatsache, dass die DUR als Staatenunion aus 7 Unionsländern aufgebaut ist. In den Unionsrat entsendet jedes Land einen Vertreter, und wirkt so an der Unionsgesetzgebung mit.

Die Gesetzgebung vollzieht sich in zwei Schritten: ein Gesetz durchläuft das Unionsparlament und anschließend den Unionsrat.

Ins Parlament eingebracht werden kann ein Gesetzesvorschlag von der Regierung, einer Parlamentsfraktion, dem Unionsrat oder auch einem Volksbegehren. Meist gibt es im Parlament eine Aussprache zu dem Vorschlag, wo Argumente und Gegenargumente gegeneinander abgewogen werden können. Daraufhin wird das Gesetz im Parlament zur Abstimmung gestellt. Findet es die erforderliche Mehrheit, so wird es dem Unionsrat zugeleitet. Dieser kann dem Gesetz ebenfalls zustimmen oder es ablehnen. In bestimmten Fällen hat das Unionsparlament dann nocheinmal das letzte Wort und kann den Unionsrat überstimmen.

Die Gesetze werden in verschiedene Gesetzgebungskompetenzen der Union und der Länder eingeteilt. Es gibt drei solcher Bereiche:

ausschließliche Gesetzgebung der Union: hier hat die Union das alleinige Recht zur Gesetzgebung. Die dazu gehörenden Bereiche sind in Art. 47 der Verfassung aufgelistet. * konkurrierende Gesetzgebung: hier hat die Union vorrangig Gesetzgebung, die Länder besitzen allerdings ein Einspruchsrecht: siehe Art. 48. * substitutive Gesetzgebung: in allen übrigen Bereichen haben die Länder die Gesetzgebung. Erlässt die Union auf dem Gebiet ein Unionsgesetz, so gilt das Gesetz für die Länder, die keine eigenständige Regelung getroffen haben.

Die Ausführung der Gesetze und die Verwaltung obliegen der Unionsregierung in den Bereichen der ausschließlichen und der konkurrierenden Gesetzgebung. Im Bereich der substitutiven Gesetzgebung führen die Länder die Gesetze aus.

Das Unionsgericht ist das höchste Gericht der DUR. Es setzt sich aus drei Kammern zusammen: der Kammer für Öffentliches Recht, der für Strafrecht und der für Zivilrecht. Jede der Kammern ist mit einem Richter besetzt, der den Vorsitz in den Verhandlungen auf seinem Gebiet führt. Ein Urteil fällen die drei Richter aber in jeder Kammer gemeinsam. Die Unionsrichter werden vom Unionsparlament auf Lebenszeit gewählt.

Dieter Müller
Der Autor ist Dekan der Rechtswissenschaften an der Kamahamea Universität, WI.