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Zum Ende der Seite springen 3. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes
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Kamler Johanssen
Haudegen
22.05.2011 09:58 3. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes

Stellvertretender Präsident

3. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes

§ 1

Die Übergangsvorschriften aus dem 2. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes werden abgeändert und in das Unionsbankgesetz als § 2 i), k), m) und n) – die fehlenden Buchstaben nach Alphabet entfallen aufgrund Verwechslungsgefahr - mit folgendem Wortlaut verändert übernommen:

i) Der Unionsbankpräsident verkündet die Namen der nicht nach § 2 h) 1. und 2. identifizierbaren Kontobesitzer bei der Unionsbank öffentlich. Die betroffenen Kontenbesitzer können sich dann nach § 2 h) 1. und 2. eintragen lassen.
k) Ersatzweise zu 1. und 2. kann der rechtmäßige Kontoinhaber auch durch öffentliche Meldung seinen Anspruch auf das Konto geltend machen. Die Meldung muss sich konkret auf das betreffende Konto oder die betreffenden Konten beziehen. Sie muss als direkte Antwort auf die öffentliche Bekanntgabe der nicht erfolgreichen Kontoinhaber-Identifizierungen durch den Unionsbankpräsidenten oder einen ersatzweise Ausführenden erfolgen.
m) Zu ihrer Eintragung nach § 2 h) 1. und 2. oder der in § 2 k) beschriebenen Wortmeldung haben die betroffenen Konteninhaber maximal 123 Tage Zeit, ab dem Datum der Verkündung der nicht erfolgreichen Identifizierung der Konteninhaber durch den Unionsbankpräsidenten.
n) Ist ein Kontoinhaber nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht identifizierbar, so können die Konten aus dem Datenbestand der Unionsbank gelöscht werden. Etwaige Guthaben werden in diesem Fall auf das Treuhandkonto der Unionsbank überwiesen.

§ 2 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Unionspräsidenten in Kraft.


Bitte stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung läuft ab jetzt maximal 96 Stunden.



Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA

Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
23.05.2011 20:26
Ja.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Franz Sperling
Kaiser
23.05.2011 20:47
Ja




Mitglied des Unionsparlaments
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION

Kauli
Alter Sack
24.05.2011 13:11
ja



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Kamler Johanssen
Haudegen
24.05.2011 15:25
Ja



Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA

Kamler Johanssen
Haudegen
29.05.2011 18:20

Stellv. Präsident

Ich beende die Abstimmung nach Ablauf der Stimmfrist. An der Abstimmung nahmen 4 Abgeordnete teil. 4 Abgeordnete stimmten für das Gesetz.

Das Unionsparlament hat dem "3. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes" somit mit verfassungsmäßig erforderlicher Mehrheit zugestimmt.



Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA

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