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Zum Ende der Seite springen Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und dem Großherzogtum Bazen
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Christopher Adomeit
Kaiser
26.11.2010 22:21 Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und dem Großherzogtum Bazen

Der Präsident

Werte Kolleginnen und Kollegen,

ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf. Der Abgeordnete Waylan-Majere beantragte Aussprache über die Ihnen vorliegende Drucksache.


Zitat:
Grundlagenvertrag
zwischen der Demokratischen Union und dem Großherzogtum Bazen




Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Demokratische Union und das Großherzogtum Bazen, gewillt, gute zwischenstaatliche Beziehungen aufzubauen und zu unterhalten, wissend, dass ein gutes Einvernehmen der Staaten der Erde für den dauerhaften Frieden notwendig ist und erkennend, dass die bilaterale Zusammenarbeit noch immer der sicherste Garant guter Beziehungen ist,
beschließen den folgenden Grundlagenvertrag.

Artikel I
Die vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Eine Einmischung in innere Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei ist zu unterlassen, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Einmischung nicht ausdrücklich wünscht.

Artikel II
Die vertragsschließenden Parteien achten gegenseitig ihr Hoheitsgebiet und ihre Hoheitsgewalt auf demselben. Militärische Handlungen gegen die jeweils andere Vertragspartei sind unzulässig. Auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei ist eine militärische Handlung nur dann zulässig, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Operation ausdrücklich wünscht.
Die vertragsschließenden Parteien führen keine geheim- oder nachrichtendienstliche Erkenntnisgewinnung auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei durch.

Artikel III
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren einen Botschafteraustausch. Die Botschafter genießen nach ihrer Akkreditierung diplomatische Immunität, wie es nach den hergebrachten Traditionen des Völkerrechts üblich ist.

Artikel IV
Die vertragsschließenden Parteien bemühen sich um einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit durch weiterführende Abkommen und Vereinbarungen. Zu diesem Zwecke sollen die Regierungen der vertragsschließenden Parteien in regelmäßigem Kontakt stehen.

Artikel V
Dieser Vertrag besitzt ewige Gültigkeit. Er kann von einer der beiden Vertragsparteien binnen einer Kündigungsfrist von zehn Tagen gekündigt werden. Dies ist der jeweils anderen Vertragspartei mitzuteilen.

Artikel VI
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald er von den vertragsschließenden Parteien unterzeichnet und ratifiziert worden ist.


Zur Begründung des Antrages erteile ich dem Antragsteller das Wort; danach ist die Aussprache eröffnet.



Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin

Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.

Westliche Inseln
Palin Waylan-Majere
Palin Waylan-Majere Palin Waylan-Majere
Schaf im Wolfspelz
27.11.2010 02:09
Vielen Dank Herr Präsident.


Werte Kollegen,

wie ich bereits im Gespräch mit unserem Staatsgast aus Bazen, Herrn Alsleben, gesagt habe, bin ich kein besonders großer Anhänger des Trends zu sog. "Exekutivabkommen" zwischen Regierungen verschiedener Staaten. Zum einen wird damit der parlamentarische Zweig der Gewalten umgangen und zum anderen kann sich die nächste Regierung nicht mehr an ein solches Papier, das oftmals nicht viel mehr als ein Positionspapier darstellt, gebunden fühlen.
Sowohl die DU als auch Bazen können ihre Parlamente bzw. Regierungen durch demokratische Wahlen wechseln. Daher war es es mir und dem bazischen Außenminister wichtig, diesen Vertrag auf eine völkerrechtlich bindende Grundlage zu stellen.

Inhaltlich gehen wir mit dem Vertrag keine besonders großen Verpflichtungen ein. Bazen selbst ist als flächenmäßig eher kleiner Binnenstaat in unserer Nachbarschaft ein enger Verbündeter Dreibürgens, mit dem uns bereits ein Vertrag verbindet.

Mit diesem Vertrag festigen wir die Basis für die Entwicklung von guten und freundschaftlichen Beziehungen zu unseren (nord)östlichen Nachbarländern. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Vertrag.



Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler

Christopher Adomeit
Kaiser
28.11.2010 13:41
Meinerseits wird dieser Grundlagenvertrag Zustimmung erhalten. Ich halte es für richtig und wichtig, zu nachbarschaftlichen Staaten, sofern diese auf den soliden Füßen einer funktionierenden Demokratie stehen, mindestens in Grundlagenfragen einen gegenseitigen Kontakt zu pflegen.



Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin

Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.

Westliche Inseln
Palin Waylan-Majere
Palin Waylan-Majere Palin Waylan-Majere
Schaf im Wolfspelz
04.12.2010 14:38
Ich glaube wir können zur Abstimmung schreiten.



Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler

Christopher Adomeit
Kaiser
04.12.2010 18:19

Der Präsident

Ich beende diese Aussprache und leite die Abstimmung ein.



Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin

Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.

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