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Sehr geehrte Damen und Herren,
stimmen Sie folgender Vorlage der Unionsregierung zu? Bitte votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhlab von 96 Stunden. Gesetz für den Emissionshandel § 1 - Inhalt des Gesetzes Das Gesetz regelt den Emissionshandel innerhalb der Demokratischen Union. § 2 - Zuständige Behörde Zuständige Behörde ist das einzurichtende Unionsamt für Umwelt- und Naturschutz. § 3 - Festlegung der Obergrenzen Die zuständige Behörde legt für regionalabgegrenzte Bereiche die Emissionsobergrenzen für Kohlenstoffdioxid, Methan, Distickstoffoxid, Schwefelhexafluorid, Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Ozon und Aerosole verbindlich fest. Dazu wird entsprechend ausgebildetes Personal eingestellt. § 4 - Ausgabe von Zertifikaten Die zuständige Behörde versteigert höchstbietend für die regionalabgegrenzten Bereiche Zertifikate, welche zur Emission der angegebenen Schadstoffmenge für den angegebenen Bereich berechtigt. § 5 - Handel von Zertifikaten Der Erwerber eines Zertifaktes ist berechtigt das erworbene Zertifikat nach eigenem Ermessen weiterzuverkaufen. Ein Weiterverkauf muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. § 6 - Kontrolle (1) Betriebe, welche Emissionen erzeugen müssen geeichte Messapperaturen unterhalten, welche die Emissionsmenge festhalten. (2) Die zuständige Behörde kontrolliert die Messungen in unregelmäßigen Abständen und führt eigene Messungen durch. Die Kontrollen und eigenen Messungen können ohne Vorankündigung durchgeführt werden. § 7 - Verstöße Verstöße gegen das Gesetz werden mit Geldbußen von bis zu 100.000 Bramer geahndet. § 8 - Übergangsbestimmungen Das Unionsministerium für Umwelt, bzw. das Unionsministerium des Inneren ist zuständige Behörde im Sinne Gesetzes, solange kein Unionsamt für Umwelt- und Naturschutz eingereichtet ist. § 9 - Schlussbestimmung Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. Ministerin für salborianische Angelegenheiten des Landes Salbor-Katista
Ja
TRÄGER DES WALRITTERORDEN KOMMANDEUR - EHRENLEGION VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING ![]() ![]()
Ja.
Stellvertretender Unionskanzler a.D. Unionsminister des Inneren a.D. Unionsminister der Verteidigung a.D. Imperialkanzler a.D. Sekretär der Imperialversammlung a.D. Mitglied des Unionsparlaments a.D. Mitglied des Unionsrates a.D.
Nein.
Ministerin für salborianische Angelegenheiten des Landes Salbor-Katista
Ja
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis. Ministerpräsident des Freistaates Freistein. Bekennender: Exentriker
Ja.
Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Ja.
Mitglied des Unionsparlaments MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION
Ja
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Ja
Christopher Adomeit, MdUP Unionsminister des Innern und der Justiz Stellvertreter der Unionskanzlerin Präsident des Unionsparlaments a.D. Inselpräsident a.D.
Ich beende die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.
8 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung teil, 7 stimmten der Vorlage zu, eine stimmte dieser nicht zu. Damit ist das Gesetz angenommen. Ministerin für salborianische Angelegenheiten des Landes Salbor-Katista
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