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Zum Ende der Seite springen Gesetz für den Emissionshandel
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Mona Isaakson
Tripel-As
07.07.2010 12:20 Gesetz für den Emissionshandel
Sehr geehrte Damen und Herren,

stimmen Sie folgender Vorlage der Unionsregierung zu? Bitte votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhlab von 96 Stunden.


Gesetz für den Emissionshandel


§ 1 - Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz regelt den Emissionshandel innerhalb der Demokratischen Union.

§ 2 - Zuständige Behörde

Zuständige Behörde ist das einzurichtende Unionsamt für Umwelt- und Naturschutz.

§ 3 - Festlegung der Obergrenzen

Die zuständige Behörde legt für regionalabgegrenzte Bereiche die Emissionsobergrenzen für Kohlenstoffdioxid, Methan, Distickstoffoxid, Schwefelhexafluorid, Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Ozon und Aerosole verbindlich fest. Dazu wird entsprechend ausgebildetes Personal eingestellt.

§ 4 - Ausgabe von Zertifikaten

Die zuständige Behörde versteigert höchstbietend für die regionalabgegrenzten Bereiche Zertifikate, welche zur Emission der angegebenen Schadstoffmenge für den angegebenen Bereich berechtigt.

§ 5 - Handel von Zertifikaten

Der Erwerber eines Zertifaktes ist berechtigt das erworbene Zertifikat nach eigenem Ermessen weiterzuverkaufen. Ein Weiterverkauf muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.

§ 6 - Kontrolle

(1) Betriebe, welche Emissionen erzeugen müssen geeichte Messapperaturen unterhalten, welche die Emissionsmenge festhalten.
(2) Die zuständige Behörde kontrolliert die Messungen in unregelmäßigen Abständen und führt eigene Messungen durch. Die Kontrollen und eigenen Messungen können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

§ 7 - Verstöße

Verstöße gegen das Gesetz werden mit Geldbußen von bis zu 100.000 Bramer geahndet.

§ 8 - Übergangsbestimmungen

Das Unionsministerium für Umwelt, bzw. das Unionsministerium des Inneren ist zuständige Behörde im Sinne Gesetzes, solange kein Unionsamt für Umwelt- und Naturschutz eingereichtet ist.

§ 9 - Schlussbestimmung

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.




Ministerin für salborianische Angelegenheiten
des Landes Salbor-Katista
SRM
Foren Gott
07.07.2010 12:21
Ja



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Johannes Georg Graf von Falkenstein
Restaurateur der imperianischen Monarchie
07.07.2010 14:02
Ja.



Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Mona Isaakson
Tripel-As
07.07.2010 14:07
Nein.



Ministerin für salborianische Angelegenheiten
des Landes Salbor-Katista
Hans Sack
König
07.07.2010 14:40
Ja



Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.

Ministerpräsident des Freistaates Freistein.

Bekennender:
Exentriker
Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
07.07.2010 22:45
Ja.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Franz Sperling
Kaiser
07.07.2010 23:17
Ja.




Mitglied des Unionsparlaments
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
09.07.2010 14:48
Ja



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Christopher Adomeit
Kaiser
10.07.2010 12:31
Ja



Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin

Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.

Mona Isaakson
Tripel-As
15.07.2010 12:57
Ich beende die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.

8 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung teil, 7 stimmten der Vorlage zu, eine stimmte dieser nicht zu.

Damit ist das Gesetz angenommen.



Ministerin für salborianische Angelegenheiten
des Landes Salbor-Katista
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