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An Das Unionsgericht - Oberstes Unionsgericht Manuri, Katista Mixoxa, 3. Dezember 2008 Betrifft: Organklageverfahren Republik Imperia vs. Unionspräsident Wir die Klägerin, die Republik Imperia vertreten durch: Imperialkanzlei, Der Imperialadvokat Imperialadvokatur z.Hd. Prof. Jerkov Mixoxa, Imperia beantragt gegenüber dem Verfahrensgegner, namentlich dem Unionspräsidenten festzustellen: 1) Der Unionspräsident hat mit seiner Stimmabgabe für die Republik Imperia bei der Wahl des Unionsratspräsidenten am 8. Oktober 2008 (Unionsratsdrucksache 2008/52) verfassungswidrig gehandelt. Die Klägerin verzichtet ferner darauf, das Ergebnis im Nachhinein für ungültig zu erklären. I Sachverhalt: Am 9. September 2008 beantragte der Unionspräsident vor dem Unionsrat die Verhängung der Unionsexekution gem. Art. 23 I Unionsverfassung. In der dazu eröffneten Aussprache im Unionsrat begründete der Unionspräsident seinen Schritt durch eine 1-monatige Abwesenheit des Imperialkanzlers (siehe Unionsratsdrucksache 2008/48 ). Diesem Antrag entsprach der Unionsrat durch einstimmige Abstimmung am 13. September (Unionsratsdrucksache 2008/49). Am 30. September beantragte der Vertreter der Republik Roldem und amtierende Unionsratspräsident Dr. Fabian Montary die turnusmäßige Neuwahl des Unionsratspräsidenten (Unionsratsdrucksache 2008/52). Dabei wurde Unionspräsident Dr. Connor vor dem Unionsrat vorstellig und reklamierte für sich als Unionsexekutor das Abstimmungsrecht für die Republik Imperia. Ich zitiere: "Im Zuge der Unionsexekution bin ich für die Republik Imperia stimmberechtigt und da ich mit einer Wah des Imperialkanzlers vor dem Ende dieser Abstimmung nicht rechne werde ich das Stimmrecht für Imperia ausüben." Vom 8. bis 13. Oktober fand schließlich die Wahl zum Unionsratspräsidenten statt, die der Landesvertreter der Unionsrepublik Heroth als Wahlleiter am 13. Oktober mit folgendem Ergebnis feststellte: "Bei einer Beteiligung von 85.71 % (6 von 7) wurden die Stimmen wie folgt verteilt: 0 ungültig 0 Enthaltung 4 Ja 2 Nein Damit hat Fabian Montary die erforderliche absolute Mehrheit erreicht und wurde zum Präsidenten des Unionsrates gewählt." Da Unionspräsident Dr. Connor laut Protokoll das Wahlrecht für die Republik Imperia beantragte, ist davon auszugehen, dass er auch an der Abstimmung teilnahm. II Die Klage ist zulässig. Die Klage vor einem Gericht der Union ergibt sich daraus, dass mit der Unionsverfassung eine streitentscheidende Norm aus dem Unionsrecht stammt (§1 Satz 1 UgerG). Das Oberste Unionsgericht ist nach §7 IV Punkt 3 Unionsgerichtsgesetz zuständig bei Organstreitverfahren. Prozesspartei kann nach §11 II unter anderem jeder Organteil sein, der durch die Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet ist. Die Klägerin ist Unionsland der Demokratischen Union, damit ist sie Organteil als Mitglied des Unionsrates und als Unionsland von der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet. Die Klägerin hat ein Interesse an der Feststellung der Rechtslage, da es sich um einen eventuell missbräuchlichen Gebrauch ihres Stimmrechtes im Unionsrat im Rahmen der Unionsexekution handeln könnte Eine Verjährungsfrist oder Einspruchsfrist für die Klageeinreichung besteht nicht. III Die Klage ist begründet. Die Stimmabgabe durch den Unionspräsidenten und die Ergebnisfeststellung waren nicht rechtmäßig. Sie stellen einen Verstoß gegen formelles Recht dar. Nach Artikel 13 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia vertritt der Imperialkanzler die Republik Imperia im Unionsrat. Da der Imperialkanzler zum Abstimmungszeitpunkt bereits mehr als 4 Wochen nicht mehr aktiv gewesen war, kam die Republik Imperia ihrer Vertretungspflicht im Unionsrat nach Artikel 32 II Satz 2 der Unionsverfassung vermeintlich nicht mehr nach. Da die Unionsexekution nach Artikel 23 I die Aufgabe der Unionsverfassung die Aufgabe der Unionsexkution darin besteht, die Erfüllung der Pflichten der Unionsländer sicherzustellen, erlag Unionspräsident Dr. Connor als Unionsexekutor der Fehlannahme (erläutert weiter unten), er habe die Pflicht die Republik Imperia im Unionsrat zu vertreten. Eventuell wurde auch die falsche Rechtsauffassung zur Grundlage der Handlungsweise, der Unionsexekutor vertrete den Regierungschef des Unionslandes - hier also den Imperialkanzler - und übernehme damit auch dessen verfassungsmäßige Aufgaben. Diese Annahme ist aber unserer Ansicht nach durch keine Rechtsnorm gedeckt Eine Fehlannahme in der Ansicht, der Unionsexekutor der Republik Imperia müsse diese auch im Unionsrat vertreten, kann durch Unkenntnis des Landesrechts entstehen. So regelt Artikel 15 der Imperialen Verfassungsurkunde die Vertretung des Imperialkanzlers. Artikel 15 Absatz I stellt dabei fest, dass nach einer unentschuldigten Abwesenheit des Imperialkanzlers von mehr als 14 Tagen der Sekretär des Herrenhauses zu dessen Stellvertreter wird. Die Stimme im Unionsrat wäre damit also Vincent Bellagio als damaligem Sekretär des Herrenhauses der Republik Imperia zugestanden. Da mit Vincent Bellagio also eine rechtmäßige Vertretung der Republik Imperia im Unionsrat gegeben gewesen wäre, hätte die Republik Imperia ihrer Vertretungspflicht im Unionsrat selbständig nachkommen können. Der Unionspräsident war damit nicht berechtigt, das Stimmrecht der Republik Imperia im Unionsrat wahrzunehmen. Damit war seine Stimmabgabe nicht rechtmäßig. Unseren Anträgen ist damit stattzugeben, und das Verhalten des Unionspräsidenten als rechtswidrig festzustellen. Prof. Pjotr Jerkov, Imperialadvokat[/quote] Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Obersten Unionsgerichts eröffnet. Die Antragstellerin möge bitte etwaige Ergänzungen vortragen. Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung. ![]() DEMOKRATISCHE UNION - Oberstes Unionsgericht - Eröffnungsbeschluss vom 06. Dezember 2008 In dem Organstreitverfahren der Republik Imperia vertreten durch die Imperialkanzlei vertreten durch den Imperialadvokaten RA Prof. Jerkov - Antragsteller - gegen den Unionspräsidenten der Demokratische Union - Antragsgegner - wegen Feststellung, dass der Antragsgegner mit seiner Stimmabgabe für die Republik Imperia bei der Wahl des Unionsratspräsidenten am 8. Oktober 2008 (Unionsratsdrucksache 2008/52) verfassungswidrig gehandelt hat. wird der Antrag vom Klage vom 03. Dezember 2008 (Geschäftsnummer ObUG 06/08) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung findet vor dem Obersten Unionsgericht statt. Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen. Unionsrichterin Dr. Alexandra Hildebrand wird als Beisitzerin am Verfahren teilnehmen. Ein weiterer Beisitzer wird noch bestimmt. ![]() Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von William C. Ashcraft: 06.12.2008 20:37.
Melde mich hiermit anwesend als Vertreter der Antragstellerin.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Vielen Dank Herr Professor.
Haben Sie Ergänzungen zu machen? Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Danke Herr Vorsitzender, ich möchte erst auf die Erwiderung des Antragsgegners warten.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
In Ordnung.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
So er denn mal hier erscheint. Innerhalb von 3 Tagen hätte man sich zumindest einmal anwesend melden können.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Herr Vorsitzender, ich beantrage, dem Prozessgegner eine Frist zu setzen und möchte vorsorglich schon mal ein Säumnisurteil beantragen, sollte er diese Frist nicht wahrnehmen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Herr Anwalt, ich war bisher nicht geladen und erst jetzt gesehen, dass hier ein Prozess läuft, der meine Anwesenheit erfordert. Nun gut. Ich melde mich anwesend und habe im Moment nichts vorzubringen. Auf eine Antragserwiderung verzichte ich. Dr. iur. Sean William Connor Unionskanzler der Demokratischen Union a.D. Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Tut mir leid, Herr Kollege. Das wusste ich nicht.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Da wir nun vollzählig sind hat der Antragsteller der Wort.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzener, Herr Unionspräsident,
Wie bereits dargelegt, ist die Republik Imperia der Meinung, dass der Unionspräsident als Unionsexekutor in Imperia mit der Aufnahme des Unionsratsmandates für Imperia seine Kompetenzen überschritten hat. Die Republik Imperia war auch aus eigener Kraft in der Lage, ihre Vertretung im Unionsrat wahrzunehmen. Das ergibt sich aus dem Landesrecht. Da dies der Fall ist, fiel es nicht in den Bereich der Unionsexekution, die Erfüllung der Vertretungspflicht im Unionsrat wiederherzustellen. Wir möchten zudem auf eine eventuelle negative Feststellungsklage über das Ergebnis der Abstimmung zum Unionsratspräsidenten verzichten. Unsere Absicht ist es nicht, Abstimmungsergebnisse nachträglich abzuändern, sondern vielmehr ein Grundsatzurteil zur rechtlichen Situation zu schaffen. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Herr Unionspräsident, Sie dürfen erwidern.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Unionspräsident?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzender, ich möchte den Antrag hier an geeigneter Stelle nochmal stellen. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Das Gericht setzt dem Unionspräsidenten eine Frist bis zum
Mittwoch, 24. Dezember 2008 um zu erwidern. 22.12.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Wer hätte das Stimmrecht ausüben sollen, Herr Rechtsanwalt? Dr. iur. Sean William Connor Unionskanzler der Demokratischen Union a.D. Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Herr Präsident. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn Sie meine Anklageschrift auch durchlesen würden. Dort erwähnte ich, dass nach geltender Rechtslage der Republik Imperia (Art, 15 I der Imperialen Verfassungsukunde) der Sekretär des Herrenhauses die Vertretung im Unionsrat übernimmt.
Das war zu dieser Zeit Vincent Bellagio. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Schon gut. Also laut meiner damaligen Anfrage habe ich tatsächlich nach einem Vertreter der Republik Imperia im Unionsrat gesucht (http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=4302) In Unkenntnis der Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia ist mir anscheind tatsächlich ein Fehler unterlaufen - allerdings hat sich über meine damalige Meldung beim Unionrat keiner gemeldet und der Stimmabgabe widersprochen, So muss ich zumindest von einer stillschweigender Zustimmung zur Stimmführung durch meine Person ausgehen. Dr. iur. Sean William Connor Unionskanzler der Demokratischen Union a.D. Unionspräsident der Demokratischen Union a.D. Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Sean William Connor: 22.12.2008 16:31.
Eine solche Pflicht, der Stimmabgabe zu widersprechen wäre mir auch nicht bekannt. Ein stillschweigen kann im übrigen in diesem Fall keine Willenserklärung zur Zustimmung sein, so etwas wie stillschweigende Zustimmung gibt es hier also nicht.
Dass die Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia nicht beachtet wurde ist außerdem ja eben hier genau der Verfahrensgegenstand über den abgeurteilt werden soll. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Ich sehe mich hier auch nicht in einer verteidigenden Position. Anscheind habe ich micht tatsächlich geirrt. Sowas passiert und die Abstimmung (die Wahl des URats Präsidenten) war nicht so bedeutend, als das hier diese Verhandlung nötig wäre. Deshalb beantrage ich dem Antrag des Klägers stattzugeben. Dr. iur. Sean William Connor Unionskanzler der Demokratischen Union a.D. Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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