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Roldem
Fabian Montary
Fabian Montary Fabian Montary
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27.01.2008 01:34 Geschäftsordnung des Unionsrates (GOUR)


    Geschäftsordnung des Unionsrates der Demokratischen Union

    Präambel
    Die Länder der Demokratischen Union geben sich für ihre gemeinsame, friedliche, demokratische und sachliche Zusammenarbeit im Unionsrat diese Geschäftsordnung.

    §1 Der Unionsrat
    (1) Der Unionsrat dient der Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Kompetenzen der Länder.
    (2) Alle Länder haben im Unionsrat die gleichen Rechte und Pflichten.

    § 2 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Unionsrats
    (1) Jedes Mitglied des Unionsrats ist in seinen Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seinem Gewissen verpflichtet.
    (2) Die Mitglieder des Unionsrats sind verpflichtet, an den Arbeiten des Unionsrats teilzunehmen.
    (3) Nichtteilnahmen sind dem Unionsratspräsidenten rechtzeitig bekannt zu geben.
    (4) Jedes Mitglied ist berechtigt Anträge auf Aussprachen zu stellen und Gesetzesvorlagen einzureichen.

    § 3 Der Unionsratspräsident
    (1) Der Unionsratspräsident wird von allen Ländervertretern gewählt. Wählbar ist jeder Ländervertreter. Auf Antrag eines Mitglieds wird die Wahl geheim abgehalten.
    (2) Die Amtszeit des Unionsratspräsidenten beträgt drei Monate. Die Neuwahl findet spätestens 160 Tage nach der vorhergehenden Wahl statt. Wiederwahl in direkter Folge ist zulässig.
    (3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
    (4) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so findet binnen vierzehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Näheres regelt ein Gesetz.
    (5) Als Wahlleiter fungiert der bisherige Unionsratspräsident, in seiner Abwesenheit sein Stellvertreter, oder in Abwesenheit beider Personen das Mitglied mit der niedrigsten Bürgernummer.
    (5) Der Unionsratspräsidenten bestimmt einen Stellvertreter des Unionsratspräsidenten aus der Mitte der Mitglieder. Er übernimmt die Aufgaben des Unionsratspräsidenten in seiner Abwesenheit oder nach dessen Ausscheiden aus dem Amt als Vertreter seines Landes im Unionsrat.
    (6) Scheidet der Unionsratspräsident aus dem Unionsrat aus, so sind Neuwahlen zum Unionsratspräsidenten durchzuführen.
    (7) Die Amtszeit des Unionsratspräsidenten endet ansonsten auch mit Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft oder durch ein konstruktives Mißtrauensvotum.
    (8) Der Unionsratspräsident ist für die Funktion und die Instrumente der Unionsratsgeschäfte zuständig.
    (9) Der Unionsratspräsident vertritt den Unionsrat. Er wahrt die Würde und die Rechte des Unionsrats, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.
    (10) Dem Unionspräsidenten stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Unionsrats unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
    (11) Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Unionsrats keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.
    (12) Niemand außer dem Präsidenten des Unionsrates ist berechtigt, Threads einzurichten.

    § 4 Antrags-Thread
    (1) Der Thread 'Anträge' dient zur Einbringung von Anträgen, Anfragen, Vorschlägen und Informationen aus den Ländern und aus dem Parlament.
    (2) Der Präsident des Unionsrates bzw. sein Stellvertreter, haben die Aufgabe Anträge aus (1) zur Aussprache in einem neuen Thread zu eröffnen.

    § 5 Rederecht
    (1) Rederecht im Unionsrat haben neben den Mitgliedern des Unionsrates der Unionspräsident, die Mitglieder der Unionsregierung in amtlicher Funktion sowie die ursprünglichen Antragsteller eines Antrages aus dem Unionsparlament. Darüber hinaus kann Rederecht im Einzelfall erteilt werden.
    (2) Anträge auf Rederecht werden beim Präsidium persönlich oder im dafür vorgesehenen Thread gestellt und können vom Präsidium nur begründet abgewiesen werden.
    (3) In Abstimmungen haben ausschließlich Mitglieder des Unionsrates Rederecht.
    (4) Alle Debatten und Verfahren im Unionsrat sind öffentlich.
    (5) Der Mitgliederraum ist den Vertretern der Länder vorbehalten und dient zur informellen Unterhaltung. Die Öffentlichkeit und Nicht-Mitglieder sind hier ausgeschlossen.

    § 6 Anfragen an die Unionsregierung
    (1) Jeder Ländervertreter des Unionsrats darf einmal pro Woche eine Anfrage an die Unionsregierung oder einen einzelnen Unionsminister stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Unionsrat beantwortet werden muss. Es sind höchstens zehn Einzelfragen zulässig.
    (2) Auf Beschluss der Mehrheit des Unionsrats kann jederzeit jedes Mitglied der Unionsregierung verpflichtet werden, eine Anfrage zu beantworten. Dabei gibt es dann keinerlei Beschränkungen in der Anzahl der Fragen.

    § 7 Dauer von Aussprachen und Abstimmungen
    (1) Aussprachen sind für mindestens fünf Tage geöffnet. Der Präsident kann, wenn besondere Eile dringend geboten ist, das Verfahren angemessen verkürzen.
    (2) Abstimmungen sind für mindestens fünf Tage geöffnet. Der Präsident kann, wenn besondere Eile dringend geboten ist, das Verfahren angemessen verkürzen.
    (3) Die Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Stimmen abgegeben wurden.
    (4) Aussprache-Threads sind mit dem Symbol "Fragezeichen in blauem Kreis" zu kennzeichnen. Dieses Symbol darf nicht für andere Threads eingerichtet werden.
    (5) Abstimmungs-Threads sind mit dem Symbol "Ausrufezeichen in blauem Dreieck" zu kennzeichnen. Dieses Symbol darf nicht für andere Threads eingerichtet werden.
    (6) Alle anderen Threads sind mit dem Symbol "Liste" zu kennzeichnen. Dieses Symbol darf nicht für andere Threads eingerichtet werden.

    § 8 Wahlen und Abstimmungen
    (1) Der Präsident fordert die Vertreter der Länder unter Nennung der möglichen Wahl- oder Abstimmungsoptionen und der Nennung des Wahlzeitraums auf, ihre Stimme abzugeben.
    (2) Geänderte Postings sind ungültig. Eine einmal abgegebene Stimme kann nicht geändert werden.
    (3) Geheime Abstimmungen werden in einem Wahlsystem, das eine geheime
    Abstimmung gewährleistet, durchgeführt. Geheime Abstimmungen werden im Unionsratsforum durch die Frage und einen Link angekündigt. Stimmen, die als Antwort auf diese Frage im Forum als Antwort abgegeben werden, sind nicht zu werten. Personenwahlen finden grundsätzlich geheim statt.

    § 9 Ordnungsmaßnahmen
    (1) Der Präsident kann den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen. Er kann Mitglieder des Unionsrats, wenn sie die Ordnung verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen.
    (2) Wenn im Unionsrat störende Unruhe entsteht, die den Fortgang eines Gegenstandes in Frage stellt, kann der Präsident den Tagesordnungspunkt abbrechen; er muss ihn binnen einer Woche neu aufrufen.
    (3) Sitzungsteilnehmer, die nicht Mitglieder des Unionsrats sind, und Zuhörer unterstehen der Ordnungsgewalt des Präsidenten.
    (4) Der Präsident kann Zuhörern Hausverbot bis längstens zum Ende eines Quartals erteilen.
    (5) Der Präsident kann gegen Mitglieder in Verbindung mit einem Ordnungsruf sowie gegen andere Sitzungsteilnehmer und Zuhörer ein angemessenes Ordnungsgeld verhängen. Die Verhängung ist auch neben anderen Ordnungsmaßnahmen zulässig.
    (6) Das Ordnungsgeld darf 300 Bramer nicht überschreiten und ihm muss ein Ordnungsruf vorausgegangen sein.

    § 10 Schlussbestimmungen
    (1) Abweichungen von der Geschäftsordnung können im Einzelfall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Unionsrats beschlossen werden.
    (2) Während einer Sitzungsperiode des Unionsrats auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Unionsratspräsident für den Einzelfall.
    (3) Die Entscheidung des Unionsratspräsidenten kann durch einfache Mehrheit auf Antrag überstimmt werden.
    (4) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage der Verkündung durch den Unionsratpräsidenten in Kraft.
    (5) Sie bleibt gültig, bis sie durch eine neue ersetzt wird, welche durch den Unionsrat beschlossen wird.




Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)



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