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Communication Act |
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Expiry decided: February 20, 2013
Expiry Promulgated: February 20, 2013 by Communication Act Suspension Act
Expiry: February 21, 2013
Source: Roldem Law Gazette No. 2013-005
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)
William Butcher
Mitglied der Inquisition
24.09.2007 21:21
Communication Act
| Zitat: |
Communication Act
§ 1 Definition
Kommunikation im Sinne dieses Gesetzes ist die Post- und Telekommunikation
§ 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Einteilung der Republic of Roldem in Postal Code Regions und Prefix Regions. Die Einteilung ist für alle Lizenzinhaber nach § 5 verbindlich.
§ 3 Postal Codes
Die Postal Codes Regions und ihre Postal Codes werden durch den Secretary of the Interior der Republic of Roldem per Verordnung festgelegt.
§ 4 Prefixes
Die Prefix Regions und ihre Prefixes werden durch den Secretary of Interior der Republic of Roldem per Verordnung festgelegt.
§ 5 Communication Consessions
(1) Lizenzen zur Betreibung von Postkommunikation werden beim Department for Economic Affairs erworben.
(2) Lizenzen zur Benutzung des Telekommunikationsnetzes werden beim Department for Economic Affairs erworben.
(3) Die vergebenen Lizenzen sind jeweils für sechs Monate gültig und verlängern sich stillschweigen, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Lizenz gekündigt wird.
§ 6 Telekommunikationsnetz
(1) Das Telekommunikationsnetz der Republic of Roldem wird durch ein Unternehmen unterhalten, dieses darf nicht Lizenzinhaber nach § 5 Abs. 2 sein.
(2) Die Vergabe des Auftrages findet nach öffentlicher Ausschreibung statt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Die Verordnungen nach § 3 und § 4 sind dem Gesetz als Anhang A anzuhängen.
(2) Die Lizenzinhaber nach § 5 Abs. 1 und 2 sind dem Gesetz als Anhang B anzuhängen.
(3) Das mit der Unterhaltung des Telekommunikationsgesetzes beauftragte unternehmen ist de, Gesetz als Anhang C anzuhängen.
(4) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
Roldem Law Gazette
No. 2007-09-24-I
National Printing
Port Victoria, Roldem, DU
William Butcher
Präsident der Unionspolizei
Metzgermeister
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