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Meine Damen und Herren,
die Abgeordnete zum Inselrat Fanny von Hammersmarck hat folgenden Gesetzesvorschlag in den Inselrat eingebracht: Hilfs- und Rettungsdienstgesetz (HRdG) § 1 Aufgabe des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes ist es:
(1) Aufgabe des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes ist es, in unwegsamem, insbesondere gebirgigem Gelände (Bergrettung), im Wasser (Wasserrettung) oder in Höhlen (Höhlenrettung) Verunglückten, Vermissten oder sonst in Not Geratenen zu helfen, sie zu versorgen, zu bergen oder zu retten; dies schließt die Leistung von erster Hilfe an Ort und Stelle mit ein. (2) Zu den Aufgaben des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes zählt auch die Suche mit Rettungshunden nach Personen, die aufgrund von Naturkatastrophen, geistiger Verwirrtheit oder in Folge von Unfällen im Gelände vermisst werden. § 3 Aufgabe des Flugrettungsdienstes ist:
(1) Die Einrichtung und Unterhaltung allgemeiner und besonderer Hilfs- und Rettungsdienste sind Sache der Gemeinden. Jede Gemeinde muss über einen Hilfs- und Rettungsdienst verfügen. (2) Die Einrichtung und Unterhaltung des Flugrettungsdienstes ist Sache des Landes. (3) Eine Gemeinde kann ihre Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung eines Hilfs- und Rettungsdienstes auch erfüllen, indem sie mit einer räumlich benachbarten Gemeinde oder einer auf ihrem Gebiet tätigen anerkannten Rettungsorganisation einen Vertrag über die Besorgung der Aufgaben des Hilfs- und Rettungdienstes schließt. (4) Das Land kann seine Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung eines Flugrettungsdienstes auch erfüllen, indem es mit einer auf seinem Gebiet tätigen anerkannten Rettungsorganisation einen Vertrag über die Besorgung der Aufgaben des Flugrettungdienstes schließt. § 5 (1) Rettungsorganisationen können als zur Besorgung der Aufgaben nach diesem Gesetz anstatt Einrichtungen des Landes oder der Gemeinden geeignet anerkannt werden, wenn sie:
§ 6 Dieses Gesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft. Die Dauer der Aussprache wird auf zunächst 72 Stunden festgesetzt. Die Antragstellerin hat das Wort zur Begründung. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Meine Damen und Herren,
der vorliegende Gesetzesvorschlag deckt alle jene Bereiche der Rettung und allgemeinen Hilfeleistung ab, die nicht der Sicherheitspolizei oder den Aufgaben der Feuerwehr unterfallen: Vom Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug über Rettungsschwimmer und Bergretter bis hin zum Krankentransport. Die Besorgung dieser Aufgaben überträgt das Gesetz grundsätzlich den Gemeinden, denen hier wie auch bei der Feuerwehr mehrere Organisationsmodelle zur Auswahl je nach ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen offen stehen: Sie können eigene Rettungsdienste oder gemeinsame Rettungsdienste mit Nachbargemeinden unterhalten oder Verträge mit anerkannten Rettungsorganisationen schließen. Auch die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Rettungsorganisation regelt das Gesetz. Das Land indes besorgt die Luftrettung, also die Bereithaltung von Rettungshubschraubern und Ambulanzflugzeugen. Das wäre von den Gemeinden sicherlich etwas viel verlangt, aber alle anderen Aufgaben sind mit den flexiblen Möglichkeiten ihrer Besorgung bei den örtlichen Gemeinschaften denke ich in den richtigen Händen. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Meine Damen und Herren,
die festgesetzte Aussprachedauer ist abgelaufen. Die Aussprache wird beendet und die Abstimmung wird eingeleitet. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
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