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Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin a. D.
16.03.2014 14:52 Gemeindeordnung (GdO)
Meine Damen und Herren,

die Abgeordnete zum Inselrat Fanny von Hammersmarck hat folgenden Gesetzesvorschlag in den Inselrat eingebracht:

Gemeindeordnung (GdO)

§ 1

Die Republik Westliche Inseln gliedert sich in Landgemeinden, Stadtgemeinden und Statutarstädte.

§ 2
(1) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel der unteren Ebene.
(2) Der Wirkungsbereich der Gemeinden ist ein eigener und ein vom Land übertragener.

§ 3
Die Gemeinden haben das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben sowie ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.

§ 4
(1) Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinden umfasst alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden.
(2) Der übertragene Wirkungsbereich der Gemeinden umfasst die Angelegenheiten, die die Gemeinde nach Maßgabe der Landesgesetze im Auftrag und nach den Weisungen des Landes zu besorgen hat.

§ 5
(1) Statutarstädte sind bevökerungsreiche Gemeinden mit überregionaler Bedeutung. Sie nehmen erweiterte Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungsbereich gemäß der Landesgesetze wahr.
(2) Stadtgemeinden sind bevölkerungsreichere Gemeinden mit regionaler Bedeutung, Landgemeinden sind alle übrigen Gemeinden.
(3) Statutarstädte führen amtlich die Bezeichnung "Stadt", die Statutarstadt Kamahamea führt amtlich die Bezeichnung "Landeshauptstadt", die Statutarstadt Saint-Pierre führt amtlich die historische Bezeichnung "Freie Hafenstadt." Stadtgemeinden und Landgemeinden führen amtlich die Bezeichnung "Gemeinde."

§ 6
(1) Jeder Gemeinde steht ein Bürgermeister vor, der ihre Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises besorgt.
(2) Statutarstädten kann auf ihren Antrag durch den Inselrat ein eigenes Statut verlieren werden, das ihre Verfassung gemäß ihren besonderen Bedürfnissen regelt. Der Bürgermeister der Statutarstadt Saint-Pierre führt zudem die historische Amtsbezeichnung "Regierender Bürgermeister."
(3) Die Bürgermeister werden vom Inselpräsidenten ernannt und entlassen. Zum Bürgermeister einer Gemeinde kann jeder Landesbürger ernannt werden, der seinen Wohnsitz in dieser Gemeinde hat, wenn für sie noch kein Bürgermeister ernannt ist.
(4) Ein Bürgermeister ist aus seinem Amt zu entlassen, wenn er seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, wenn er die Landesbürgerschaft verliert oder wenn er in Ausübung seines Amtes schwerwiegend oder beharrlich gegen die Landesgesetze verstößt.

§ 7
Dieses Gesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.
Anlage zur Gemeindeordnung / Liste der Statutarstädte, Stadtgemeinden und Landgemeinden

Statutarstädte

Landeshauptstadt Kamahamea
Stadt Capeside
Stadt Christopuerto
Freie Hafenstadt Saint-Pierre

Stadtgemeinden

Gemeinde Bahiola
Gemeinde Halena
Gemeinde Holi'i
Gemeinde Kaon Pele
Gemeinde Kawai
Gemeinde La Plage
Gemeinde Laguna
Gemeinde Malu
Gemeinde Monpti
Gemeinde Ohana
Gemeinde Palu
Gemeinde Saint-Nazaire
Gemeinde Saint-Tome
Gemeinde Santa Christa
Gemeinde Santiago di Tropicali
Gemeinde Waipahu Beach
Gemeinde Welokaija

Landgemeinden

Gemeinde Bondi
Gemeine Hula
Gemeinde Jedamca
Gemeinde Kano
Gemeinde Kualahi
Gemeinde La'i
Gemeinde Libertaria
Gemeinde Luma
Gemeinde Luehi
Gemeinde Marigot
Gemeinde Neocita
Gemeinde Sionhoha
Gemeinde Wakalono


Die Dauer der Aussprache wird auf zunächst 72 Stunden festgesetzt.

Die Antragstellerin hat das Wort zur Begründung.



Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.

"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin a. D.
16.03.2014 15:03
Meine Damen und Herren,

viel muss ich zur Begründung dieses Gesetzesvorschlages glaube ich gar nicht sagen.

Er regelt den Status der Gemeinden in unserem Land, die sich sowohl selbstständig um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft kümmern als auch Aufgaben bei der Vollziehung des Landesrechts zugewiesen bekommen können.

Für die größten und traditonell bedeutendsten Städte unseres Landes schafft das Gesetz zudem einen besonderen Status als Statutarstädte mit größerer Selbstständigkeit und erweitertem Wirkungsbereich.



Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.

"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin a. D.
19.03.2014 21:49
Meine Damen und Herren,

die festgesetzte Aussprachedauer ist abgelaufen. Die Aussprache wird beendet und die Abstimmung eingeleitet.



Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.

"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
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